Heinrich Krebs
deutscher Jurist, Richter am deutschen Bundessozialgericht
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Leben
Am 17. November 1928 immatrikulierte sich Krebs an der Hessischen Ludwigs-Universität für Rechtswissenschaft.[1] 1929 wurde er im Corps Hassia Gießen recipiert.[2] Am 28. Juli 1933 wurde er von der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main „gut“ zum Dr. iur. promoviert.[3] Unterschrieben ist die Promotionsurkunde vom Rektor Ernst Krieck und vom Dekan Hans-Otto de Boor.[1] 1937 trat er in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Mit der Ernennungsurkunde aus dem Führerhauptquartier, unterschrieben von Franz Gürtner am 19. September 1939, wurde er zum Amtsgerichtsrat ernannt.[1] In der Zeit des Nationalsozialismus war er im Rahmen seiner Tätigkeit im Senat für Hochverratssachen beim Oberlandesgericht Stuttgart an Todesurteilen gegen vermeintliche Regimegegner wie etwa Heinrich Fehrentz beteiligt.[4] Nach dem Krieg wurde zum Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandesgericht Koblenz ernannt.[1] Als Senatspräsident beim Landessozialgericht Rheinland-Pfalz wechselte er in die Sozialgerichtsbarkeit. Im Jahre 1959 wurde Krebs zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Nach Erreichen der Altersgrenze trat er 1972 in den Ruhestand.