Hermann Ferres
deutscher Arzt in Niemberg
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Hermann Heinrich Alex Ferres (* 25. August 1890 in München-Gladbach, Rheinprovinz; † 31. Juli 1944 in Brandenburg an der Havel, Provinz Brandenburg) war ein deutscher Arzt in Niemberg. Er wurde wegen defätistischer Äußerungen, Wehrkraftzersetzung und Hilfeleistungen an polnischen Kriegsgefangenen 1943 verhaftet und 1944 im Zuchthaus Brandenburg-Görden hingerichtet.
Leben
Als Sohn einer katholischen Familie in München-Gladbach (heute Mönchengladbach) geboren, zog er als Kind mit seinen Eltern, dem Versicherungsdirektor Heinrich Ferres und Therese geb. Fischer und seiner Schwester nach Leipzig. Hier besuchte er die Schule. Nach deren Abschluss folgte das Studium der Medizin in Berlin und Leipzig, wie auch das Staatsexamen (das letzte 1914 in Leipzig) und ab 1915 bis 1917 Niederlassung in Schkopau. Seine Niederlassung als allgemeiner praktizierende Arzt in Niemberg erfolgte 1926. Seine erste 1920 geschlossene Ehe wurde geschieden. Seine zweite ungefähr 1924 geschlossene Ehe blieb bis zum Tod im Jahr 1944 bestehen.
Denunziation und Gestapo
Ersten Unmut zog Ferres durch Krankschreibungen von Zwangsarbeitern und Landarbeitern auf sich, die auf dem nahegelegenen Gut arbeiten mussten. Die Arbeitgeber versuchten ihn über die NSDAP zu maßregeln. Erste Versuche, Ferres und seine Frau gerichtlich zu belangen oder strafrechtlich zu verfolgen, schlagen fehl. Fensterscheiben gingen in Ferres′ Haus zu Bruch. Weitere Vorkommnisse brachten den NSDAP-Kreisleiter Marquardt zu dem Entschluss, den Störenfried Ferres und seine Frau aus der Gemeinde Niemberg zu entfernen. In einem Schreiben an Ehrhardt Hamann, den Gauamtsleiter des Amtes für Volksgesundheit der NSDAP im Gau Halle-Merseburg, bat um ein Eingreifen der Gestapo.[1] Man einigte sich darauf, Ferres das „Handwerk zu legen“, und – falls das Material wieder nicht ausreiche, um ihn „dingfest zu machen“ – ihm eine Falle zu stellen. Eine Hausdurchsuchung aufgrund des Verdachts auf „Hamstern“ und „Schiebung“ verlief ergebnislos, doch am 23. November 1943 wurde er festgenommen und in Halle im Roten Ochsen verhört. „Als Arzt ist bei mir Patient Patient. Der Arbeiter ist mir genau soviel wert wie der Großgrundbesitzer,“ war hier seine Antwort auf die ihm entgegengebrachten Anschuldigungen.
In der anschließenden Haft und zermürbenden Verhören im Arbeitslager in Spergau wurde er von zwei Mithäftlingen denunziert. Er hatte seinen Ärger über diese Behandlung geäußert und dass er viel gefährlicher sei, als die anderen Mithäftlinge, da er in seiner Sprechstunde gegen den Staat hetzen würde und wenn er aus der Haft entlassen werde, doppelt hetzen werde. Damit hatte die Gestapo genug Material, um ihn vor Gericht zu bringen. Im abschließenden Bericht der Gestapo wird ein Bild von Ferres gezeichnet, das ihn als unverbesserlichen Staatsfeind ausweist, welcher mit angeblichen Beweisen von der Kindheit bis zu seiner Verhaftung gespickt ist. Er wurde nach Berlin-Moabit gebracht, wo der Prozess gegen ihn begann.
Prozess
In Berlin wurde ihm durch den Volksgerichtshof der Prozess gemacht. Eröffnet wurde das Verfahren durch den 3. Senat des Volksgerichtshofes unter dem Vorsitz des Volksgerichtsrats Lämmle. Weitere Richter waren Landgerichtsdirektor Wolfgang Münstermann, SA-Brigadeführer Hauer, Regierungsdirektor Karl Offermann und Generalarbeitsführer Voigt am 14. Juni 1944. Als Vertreter des Oberreichsanwalts trat Kammergerichtsrat Hans Prietzschk auf. Hauptvorwurf war die mehrfache Äußerung gegenüber von Patienten, dass „die deutschen Truppen ihre Gewehre umdrehen und auf ihren Führer schießen müssten, dann würde auch Frieden werden“. Weiterhin wurde ihm Feindbegünstigung vorgeworfen, da er in seiner Praxis auch Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene betreute und andere Patienten diesen gegenüber nicht bevorzugt behandele habe.
Aus den Akten der Gestapo wird ersichtlich, dass Ferres nach seiner Verhaftung 1943 wegen des Verdachtes auf Verstoß gegen §5 Kriegssonderstrafrechtsverordnung (Wehrkraftzersetzung) nicht klar war, wie ernst seine Lage war.
Nach der Überführung nach Moabit versuchten er, seine Frau und seine Familie, die drohende Verurteilung abzuwenden, da das Strafmass nun absehbar war. Doch der Vorgang verlief dann so schnell, dass mit den Mitteln der damaligen Kommunikation ein sinnvolles Eingreifen nicht mehr zustande kam. Das Gericht verurteilte ihn am Mittwoch, den 14. Juni 1944, wegen Wehrkraftzersetzung und Feindbegünstigung zum Tode. Die Bürgerlichen Ehrenrechte eines Deutschen wurden ihm für immer aberkannt.
Am Dienstag, 20. Juni 1944, wurde Ferres in das Zuchthaus Brandenburg-Görden überstellt. Ferres teilte in Abteilung 1 die Zelle 12 mit zwei Mitgefangenen. Am 18. Juli ordnete der Reichsminister für Justiz Otto Georg Thierack die Vollstreckung des Urteils an. Am 19. Juli 1944 leitete das Reichsjustizministerium, Sonderreferat Ministerialrat Franke, an den Oberreichsanwalt Hans Prietzschk Thieracks eine Anordnung mit dem Ersuchen weiter, „...mit größter Beschleunigung das Weitere zu veranlassen“. Ferres wartete dringend auf Nachricht von seinem Anwalt und auf entlastende Gutachten. Aus seinen Briefen, die er alle 14 Tage schreiben durfte, geht hervor, dass seine Hoffnung sank, da er weder Nachricht von seinem Rechtsanwalt Guhlke bekam, noch sich selbst an ihn oder Verwandte wenden konnte, und die Zeit drängte.
So wurde auch am 20. Juli 1944 vom Leiter der Vollstreckungshandlung, Amtsgerichtsrat Krebs, der Termin zur Hinrichtung auf Montag, den 31. Juli 1944, ab 15.00 Uhr festgelegt. Ebenso, dass die Eröffnung des Termins gegenüber dem Verurteilten nicht vor diesem Tag ab 13.30 Uhr stattzufinden habe. Am 21. Juli 1944 wurde eine Einladung zur Hinrichtung an Guhlke mit dem Hinweis auf strengste Geheimhaltung gesendet. Das ebenfalls am 20. Juli 1944 von Guhlke aufgesetzte Schreiben an den Volksgerichtshof, welches diesem am 22. Juli vorlag, in dem er den geistigen Gesundheitszustand von Ferres und seiner Ehefrau bezweifelte und auf Unzurechnungsfähigkeit plädierte, fand keinen Widerhall. Auch Ferres` Selbstdarstellung als Morphinist und die Bekundung, dass seine Lebensauffassung als Arzt eine solche, ihm vorgeworfene Äußerung nicht zuließen, sowie die Nennung von Gegenzeugen halfen ihm nicht mehr und trotz umfangreicher Bemühungen der Familie inklusive Gnadengesuchen wurde am 31. Juli 1944 das Urteil vollstreckt.
Anwesend waren Krebs, Karpe und Dr. Müller sowie Scharfrichter Wilhelm Röttger und seine drei Gehilfen. Ferres’ Anwalt Guhlke nahm seine Einladung nicht wahr. Am 31. Juli 1944 wurde Ferres um 13.30 Uhr eröffnet, dass vom Gnadenrecht kein Gebrauch gemacht und er in anderthalb Stunden hingerichtet werde. Ein letzter Brief wurde ihm zugestanden.
Die Hinrichtung erfolgte wie im NS-Staat üblich: Dem Gefangenen wurden die Hände auf dem Rücken gefesselt und er wurde ohne Widerstreben zum Fallbeilgerät geführt und hingerichtet. Das Ganze dauerte laut diesem Protokoll von der Vorführung bis zur Vollstreckung 8 Sekunden. Es geschah um 15.12 Uhr.
Am Ende dieses Tages war er einer von 13 Hingerichteten in diesem Zuchthaus. Röttger erhielt für Ferres Hinrichtung 30 Reichsmark (zusätzlich zu seinem jährlichen Fixum von 3000 Reichsmark). Mehrere Gesuche der Familie, den Verstorbenen in seine Heimatstadt zu überführen, wurden abschlägig beschieden. Später wurde seiner Familie kommentarlos eine Blechbüchse mit seiner Asche mit der Aufschrift „7569 /Ferres Hermann/Arzt/25.8.90 München-Gladbach/31.7.1944 Brandenburg/3.8.44“ überstellt, die im Familiengrab beigesetzt wurde. Die Kosten des Verfahrens wurden Maria Ferres in Rechnung gestellt. Sie selbst kam bis zur Befreiung ins Arbeitslager Zöschen und kehrte im April 1945 nach Niemberg zurück.[2]
Veröffentlichungen
1926 veröffentlichte Ferres im Verlag für Kunst und Wissenschaft sein Buch Ärztliche Plaudereien (Arteriosklerose usw.).
Ehrungen
In Niemberg, heute zur Stadt Landsberg gehörend, wurde die Hermann-Ferres-Straße nach ihm benannt, in der an seinem einstigen Wohnhaus, Hermann-Ferres-Straße 10, eine Gedenktafel angebracht ist. Außerdem wurde eine Poliklinik im Saalkreis nach ihm benannt.[3] Die Grundschule „Hermann Ferres“ in Niemberg trägt ebenfalls seinen Namen.[3][4][5] Im so genannten „Ehrenbuch für die im Zuchthaus Brandenburg-Görden ermordeten Antifaschisten“ ist er mit der Kurzfassung seiner Lebensdaten eingetragen (Band 6, 1986, S. 226). Sein Neffe Klaus Poche verarbeitete das Leben und Sterben Ferres’ z. B. in: Vom Sterben aufrechter Antifaschisten. Diese Kurzgeschichte wurde in der Zeitung Neuer Weg aus Halle (S) am 19. September 1948 (Nr. 73 Seite 3) gedruckt. Die Freiwillige Feuerwehr in Niemberg trägt seit 1988 ebenfalls den Ehrennamen „Hermann Ferres“.[6]
Die Ehrenrechte eines Deutschen sind seit dem Änderungsgesetz 17. Mai 2002 des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege, 59 Jahre nach seiner Ermordung wiederhergestellt.
Archivalien
- Niemberg (Saalkreis); Ferres, Hermann Heinrich Alex; Urteil mit Gründen; Vermerk über erfolgte Hinrichtung; Äußerungen gegen Krieg und Naziführer - DY 55/V 287/276, abgerufen am 27. März 2026
- Niemberg (Saalkreis); Ferres, Dr. Hermann - prakt. Arzt aus Halle, verhaftet 1943, wurde Ende 1944 in Brandenburg hingerichtet und richtete Briefe an Maria Ferres, seiner Frau mit dem Abschiedsbrief und einen nachfolgenden Artikel vom 10. September 1948 von Klaus Poche - DY 55/V 278/6/368, abgerufen am 27. März 2026
Weblinks
- Lisa Kolde: Von der Stunde Null bis in die Neuzeit. In: Mitteldeutsche Zeitung vom 7. Dezember 2012, abgerufen am 27. März 2026