Horst Schüler-Springorum

deutscher Rechtswissenschaftler From Wikipedia, the free encyclopedia

Horst Schüler-Springorum (* 15. Oktober 1928 in Teheran, Persien; † 5. September 2015 in Kleinmachnow, Deutschland[1]) war ein deutscher Rechtswissenschaftler mit den Schwerpunkten Kriminologie und Strafvollzug.

Leben

Horst Schüler-Springorum wurde als Sohn des damaligen Oberleutnants zur See und späteren Kaufmanns Werner Schüler und dessen Frau Ilse, geb. Springorum, in Teheran geboren und verbrachte die ersten Lebensjahre in Sultanabad (heute: Arak, Iran).[2] Nach der Rückkehr der Familie nach Deutschland besuchte er die Volksschule und anschließend das Arndt-Gymnasium in Berlin, das Joachimsthal’sche Gymnasium in Templin (Uckermark) und das Viktoria-Gymnasium zu Potsdam. Nach Ende des Zweiten Weltkriegs zog die Familie nach Kassel, wo Schüler-Springorum im Juni 1948 am Friedrichsgymnasium das Abitur ablegte.[3][4][5]

Deckblatt der Marburger Dissertation von 1956

Von 1948 bis 1953 studierte Schüler-Springorum Rechts- und Staatswissenschaft an den Universitäten Frankfurt am Main und Marburg sowie 1950/51 im Zuge eines Studentenaustausches an der Johns-Hopkins-Universität in Baltimore (USA). Im August 1953 legte er in Marburg vor dem Juristischen Prüfungsamt beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main die erste juristische Staatsprüfung ab. Im Juni 1954 trat Schüler-Springorum in den Vorbereitungsdienst im Landgerichtsbezirk Kassel ein und wurde im März 1956 bei Erich Schwinge an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Marburg mit einer Arbeit über Notstand im Völkerrecht promoviert (Zweitgutachter war Heinrich Herrfahrdt).[5]

Nach den Promotion war Schüler-Springorum wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn, wo er sich zunächst mit Energie- und Wasserrecht befasste. Dabei wurde er zeitweilig Hilfsreferent bei Ludwig Erhard. 1957 wechselte er an die Universität Hamburg zu Rudolf Sieverts. Damit verbunden war auch eine Spezialisierung auf das Strafrecht. 1967 habilitierte er sich bei Sieverts mit der Arbeit Strafvollzug im Übergang.

Seine Habilitationsschrift gilt als bahnbrechend. Er vertrat erstmals in geschlossener und konsequenter Weise die Position, dass auch Strafgefangene vollwertige Träger von Grundrechten sind und dass in deren Grundrechte nur aufgrund eines Gesetzes (Gesetzesvorbehalt) und nur im zwingend erforderlichen Maße (Verhältnismäßigkeitsprinzip) eingegriffen werden darf. Bis Anfang der 1970er Jahre war der Strafgefangene einem besonderen Gewaltverhältnis (Sonderrechtsverhältnis) unterworfen, das der Grundrechtsabwägung nicht zugänglich war.[6] Springer-Springorums Argumentation jedoch forderte die Resozialisierung als Vollzugsziel ein. Das Bundesverfassungsgericht schloss sich 1972 dieser Position an.[7] Die Arbeit wurde auch international rezipiert. Daraufhin berief Gustav Heinemann eine Kommission, die Vorschläge zur Neuregelung des Strafvollzugs erarbeiten sollte. Sie wurde von Sieverts geleitet, Schüler-Springorum war maßgeblich beteiligt.[6] 1976 wurde das auf diese Weise vorbereitete Strafvollzugsgesetz erlassen.

Schüler-Springorum wurde 1967 Professor an der Universität Göttingen und ab 1971 als Nachfolger des emeritierten Sieverts in Hamburg. Von 1975 bis zu seiner Emeritierung 1993 war er ordentlicher Professor für Strafrecht, Kriminologie, Jugendrecht und Strafvollzug an der Ludwig-Maximilians-Universität München; sein Nachfolger wurde Heinz Schöch. Im Sommersemester 1996 hatte er die Otto von Freising-Gastprofessur an der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt inne.[8] In München baute er eine Forschungsgruppe zur Jugendkriminalität auf, an der zeitweilig Siegfried Lamnek, Wolfgang Ludwig-Mayerhofer, Christian Pfeiffer, Joachim Kersten, Peter-Alexis Albrecht und Reinhard Kreissl arbeiteten.[9]

Mit dem Buch Kriminalpolitik für Menschen stieß er die Diskussion zur Entkriminalisierung an.[10] Als Jugendstrafrechtler engagierte sich Schüler-Springorum für die Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ); er war von 1962 bis 1968 Geschäftsführer der DVJJ und von 1968 bis 1986 Vorsitzender der DVJJ.[11] Lange war er im Vorstand der Internationalen Jugendrichtervereinigung, von 1978 bis 1982 ihr Präsident.[9] 1973 übernahm Schüler-Springorum die Schriftleitung der Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform und führte sie bis 1998. In diese Zeit fielen maßgebliche Veränderungen des Strafrechts und des Strafvollzugs. Die Psychiatrie und die Sozialwissenschaften rückten für Kriminologen und die Monatsschrift in den Vordergrund.[9]

Schüler-Springorum war wesentlich beteiligt an der Großen Strafrechtsreform und folgenden Entwicklungen in der Jugendgerichtsbarkeit, er schrieb an elf der zwölf so genannten Alternativ-Entwürfen (AE) mit.[6]

In den 1960er Jahren war Schüler-Springorum Delegierter im Ökumenischen Rat der Kirchen,[6] 1964 veröffentlichte er das Buch Die Hypothek Zeit – Bausteine zur Zukunft der Kirche.

Für die Vereinten Nationen wurde er mehrfach als Experte in Fachgremien tätig.[6] Unter seiner Leitung wurden die 1985 beschlossenen Beijing-Rules erarbeitet, die internationale Mindeststandards für die Jugendgerichtsbarkeit aufstellten und nach wie vor das zentrale Regelwerk der Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen vor Gericht darstellen. Die UN-Standards für den Jugendstrafvollzug und die Riyadh-Guidelines zur Prävention von Jugenddelinquenz, beide von 1990, hat er maßgeblich befördert. Seit 1978 war er vielfach für den Europarat tätig.

Er hat drei Töchter, darunter die Historikerin Stefanie Schüler-Springorum.

Ehrungen

Schriften (Auswahl)

  • Notstand im Völkerrecht. (Marburg, Univ., Diss., 1956).
  • mit Lieselotte Pongratz und Rudolf Sieverts: Sozial auffällige Jugendliche (= Überblick zur wissenschaftlichen Jugendkunde. Bd. 5, ZDB-ID 531178-0). Juventa, München 1964.
  • Strafvollzug im Übergang. Studien zum Stand der Vollzugsrechtslehre (= Göttinger rechtswissenschaftliche Studien. Bd. 72, ZDB-ID 503123-0). Schwartz, Göttingen 1969 (Zugl.: Hamburg, Univ., Habil.-Schr., 1967 u.d.T.: Die Rechtsstellung des Gefangenen).
  • Was stimmt nicht mit dem Strafvollzug? (= Zeitfragen. Nr. 7). Wegner, Hamburg 1970, ISBN 3-8032-0146-2.
  • Strafrechtliche Aspekte zivilen Ungehorsams. In: Peter Glotz (Hrsg.): Ziviler Ungehorsam im Rechtsstaat (= Edition Suhrkamp. es. 1214 = NF 214). Suhrkamp, Frankfurt am Main 1983, ISBN 3-518-11214-7, S. 76–98.
  • Kriminalpolitik für Menschen (= Edition Suhrkamp. es. 1651 = NF 651). Suhrkamp, Frankfurt am Main 1991, ISBN 3-518-11651-7.
  • Wider den Sachzwang (= Otto-von-Freising-Vorlesungen der Katholischen Universität Eichstätt. Bd. 15). Oldenbourg, München 1997, ISBN 3-486-56309-2.

Literatur

Einzelnachweise

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