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Interamerikanischer Gerichtshof für Menschenrechte

internationales Gericht für den Menschenrechtsschutz nach der Amerikanischen Menschenrechtskonvention From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte (Abkürzung IAGMR, englisch Inter-American Court of Human Rights, kurz IACHR, auch IACtHR; spanisch: CIDH) ist ein internationales Gericht mit Sitz in San José, Costa Rica, das 1979 auf Grundlage der Amerikanischen Menschenrechtskonvention (AMRK) gegründet wurde. Gemeinsam mit der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte hat er die Aufgabe, die völkerrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte in den Ländern der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) durchzusetzen. Da die USA, Kanada und auch viele Karibikanrainerstaaten die AMRK nicht ratifiziert haben, wird das Interamerikanische System für Menschenrechte, das aus der Konvention und dem Gerichtshof besteht, auch als lateinamerikanisches System bezeichnet.

Logo des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Beratende Funktion

Der Gerichtshof untersucht und beantwortet Anfragen, die von OAS-Organen oder -Mitgliedsstaaten bezüglich der Interpretation der Menschenrechtskonvention oder anderer, die Menschenrechte betreffenden Institutionen, gestellt werden. Er ist auch befugt, Ratschläge zu innerstaatlichen Gesetzen und Gesetzesentwürfen zu geben und zu untersuchen, ob sie im Einklang mit der Amerikanischen Menschenrechtskonvention stehen. Anfragen dieser Art gehen vergleichsweise selten ein, bis einschließlich 2016 waren es 22 Anfragen.[1]

Schiedsgerichtsfunktion

Mitgliedsstaaten des IAGMR (2018)

Wenn ein Staat, der die AMRK ratifiziert hat, einer diesbezüglichen Verletzung angeklagt wird,[2] muss der Gerichtshof entscheiden.

Die Staaten, die die AMRK ratifiziert haben, unterliegen nicht automatisch der streitigen Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs, sondern erst durch eine gesonderte Anerkennung. Von den 24 AMRK-Mitgliedern haben dies 21 getan. Es fehlen Dominica, Grenada und Jamaika. Zurzeit haben lediglich Argentinien, Bolivien, Kolumbien, Costa Rica, Chile, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, Uruguay und Venezuela zugestimmt, sich allen Entscheidungen des Gerichtshofs zu unterwerfen. Die anderen Staaten müssen zu jedem (sie betreffenden) Urteil einzeln zustimmen.

Das Verfahren wird zunächst durch eine schriftliche Eingabe, die die Fakten des Falls, dessen Opfer, die Beweise und Zeugen benennt, eröffnet. Danach wird der Fall (falls er akzeptiert wird) im Beisitz von 5 Richtern verhandelt. Gegen die Urteile kann kein Einspruch erhoben werden (es gibt allerdings eine 90-tägige Frist für ein „Ersuchen um Interpretation“).

Zusammensetzung

Wie in Kapitel VIII der Konvention festgehalten, besteht der Gerichtshof aus sieben Richtern „der höchsten moralischen Autorität“ aus den Mitgliedsstaaten der OAS. Sie werden von der Generalversammlung der OAS für eine sechsjährige Periode gewählt und können einmal wiedergewählt werden, wobei kein Staat zwei Staatsbürger zugleich im Gerichtshof haben kann.

Ein angeklagter Staat ohne „eigenen“ Richter kann verlangen, dass einer seiner Staatsbürger als Ad-hoc-Richter seinen Fall mitverhandelt.

Richter

Sitzungssaal des IAGMR (2017)
Richter des IAGMR bei einer öffentlichen Sitzung (2017)

Der Gerichtshof hatte bzw. hat folgende Richter (Stand 2024):

Weitere Informationen Position, Name ...
PositionNameHerkunftslandAmtszeit
Präsidentin Nancy Hernández López Costa Rica Costa Rica 2022–
Vizepräsident Rodrigo de Bittencourt Mudrovitsch Brasilien Brasilien 2022–
Richter Eduardo Ferrer Mac-Gregor Poisot Mexiko Mexiko 2013–
Richter Humberto Sierra Porto Kolumbien Kolumbien 2013–
Richter Ricardo Pérez Manrique Uruguay Uruguay 2019–
Richterin Patricia Pérez Goldberg Chile Chile 2022–
Richterin Verónica Gómez Argentinien Argentinien 2022–
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Frühere Richter

Weitere Informationen Jahr, Herkunftsland ...
JahrHerkunftslandRichterPräsidentschaft
1979–1981Kolumbien KolumbienCésar Ordóñez
1979–1985Venezuela VenezuelaMáximo Cisneros Sánchez
1979–1985Jamaika JamaikaHuntley Eugene Munroe
1979–1985Honduras HondurasCarlos Roberto Reina1981–1983
1979–1989Costa Rica Costa RicaRodolfo E. Piza Escalante1979–1981
1979–1989Venezuela VenezuelaPedro Nikken1983–1985
1979–1991Vereinigte Staaten Vereinigte StaatenThomas Buergenthal1985–1987
1981–1994Kolumbien KolumbienRafael Nieto Navia1987–1989, 1993–1994
1985–1989Honduras HondurasJorge R. Hernández Alcerro
1985–1990Uruguay UruguayHéctor Gros Espiell1989–1990
1985–1997Mexiko MexikoHéctor Fix-Zamudio1990–1993, 1994–1997
1989–1991Honduras HondurasPolicarpo Callejas
1989–1991Venezuela VenezuelaOrlando Tovar Tamayo
1989–1994Costa Rica Costa RicaSonia Picado Sotela
1990–1991Argentinien ArgentinienJulio A. Barberis
1991–1994Venezuela VenezuelaAsdrúbal Aguiar Aranguren
1991–1997Nicaragua NicaraguaAlejandro Montiel Argüello
1991–2003Chile ChileMáximo Pacheco Gómez
1991–2003Ecuador EcuadorHernán Salgado Pesantes1997–1999
1998–2003Kolumbien KolumbienCarlos Vicente de Roux-Rengifo
1995–2006Barbados BarbadosOliver H. Jackman
1995–2006Venezuela VenezuelaAlirio Abreu Burelli
1995–2006Brasilien BrasilienAntônio Augusto Cançado Trindade1999–2003
2001–2003Argentinien ArgentinienRicardo Gil Lavedra
2004–2009Mexiko MexikoSergio García Ramírez2004–2007
2004–2009Chile ChileCecilia Medina Quiroga2008–2009
2004–2015Costa Rica Costa RicaManuel Ventura Robles
2004–2015Peru PeruDiego García-Sayán2010–2013
2007–2012Jamaika JamaikaMargarette May Macaulay
2007–2012Dominikanische Republik Dominikanische RepublikRhadys Abreu Blondet
2007–2012Argentinien ArgentinienLeonardo A. Franco
2010–2015Uruguay UruguayAlberto Pérez Pérez
2010–2021 Chile Chile Eduardo Vio Grossi
2013–2018 Brasilien Brasilien Roberto de Figueiredo Caldas 2016–2017
2016–2021 Costa Rica Costa Rica Elizabeth Odio Benito 2020–2022
2016–2021 Argentinien Argentinien Eugenio Raúl Zaffaroni
2016–2021 Ecuador Ecuador Patricio Pazmiño Freire
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Bisherige Rechtsprechung

Der erste behandelte Fall in der Geschichte des Gerichtshofs war die Entscheidung Asunto de Viviana Gallardo y otras. Bisher wurden vom Gerichtshof 336 streitige Fälle entschieden (Stand: August 2017).[3] Die Themenschwerpunkte waren Justizgrundrechte sowie Verstöße gegen die Interamerikanische Antifolterkonvention. In 113 der 120 ersten entschiedenen Fälle wurde, neben anderen Rechtsverletzungen, eine Verletzung der allgemeinen Schutzpflicht aus Art. 11 AMRK (Schutz der Ehre) festgestellt. Außerdem waren Rechtssicherheit, Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung, die Achtung des Lebens und die Gedanken- und Meinungsfreiheit häufige Streitpunkte.[4]

Auswahl verhandelter Fälle:

Obwohl die Urteile des Gerichtshofes bindend sind, hat dieser keine effektiven Durchsetzungsmöglichkeiten, die mit denen der des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vergleichbar wären. Einmal im Jahr erstattet der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte der Generalversammlung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) Bericht, inwieweit seine Urteile von den Mitgliedsstaaten vollzogen wurden. Bislang hat die OAS allerdings kaum Druck auf ihre Mitglieder ausgeübt, die Urteile zu vollstrecken.[6]

Literatur

  • Inter-American Court of Human Rights: Annual Report of the Inter-American Court of Human Rights 2016. San José de Cosa Rica 2017.
Commons: Inter-American Court of Human Rights – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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