Tokioter Prozesse

Kriegsverbrecherprozess From Wikipedia, the free encyclopedia

In den Tokioter Prozessen (japanisch 東京裁判, Tōkyō Saiban) vor dem Internationalen Militärgerichtshof für den Fernen Osten (engl. International Military Tribunal for the Far East IMTFE, 極東国際軍事裁判, Kyokutō Kokusai Gunji Saiban) wurden nach Ende des Pazifikkriegs durch die Siegermächte 28 der politischen und militärischen Führer des Japanischen Kaiserreiches als Hauptkriegsverbrecher (major war criminals) insbesondere wegen Verbrechen gegen den Frieden angeklagt und verurteilt.

Internationaler Militärgerichtshof für den Fernen Osten, Vorsitzender Richter ist der Australier William F. Webb (Bildmitte mit Mikrophon), 1946
Machtbereiche bei Ende des Pazifikkrieges im August 1945
  • blau: Japan
  • rot: Alliierte
  • Die Anklage wurde am 29. April 1946 erhoben. Die Verhandlungen begannen am 3. Mai 1946, die Urteilsverkündung erfolgte am 12. November 1948. Alle wesentlichen Originalunterlagen, Dokumente und Fotos sind abrufbar z. B. in der umfangreichen IMTFE – Digitalsammlung (The International Military Tribunal For The Far East) der University of Virginia Law Library[1] oder im National World War II Museum, New Orleans.[2]

    Grundlage

    Am 2. September 1945 hatte die Kaiserlich Japanische Armee gegenüber den Alliierten unter Führung der Vereinigten Staaten von Amerika bedingungslos kapituliert. Damit war der Zweite Weltkrieg auch in Asien beendet.

    Der Supreme Commander for the Allied Powers Douglas MacArthur war von der Far Eastern Commission beauftragt worden, einen internationalen Militärgerichtshof zur Untersuchung und Verhandlung von Kriegsverbrechen zu errichten.[3] Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher war das Gericht aufgrund des Londoner Viermächte-Abkommens vom 8. August 1945 (Nürnberger Charta) errichtet worden. An dieser Charta orientierte sich MacArthur, als er am 19. Januar 1946 im Rahmen seiner Amtsgewalt das IMTFE-Statut, auch Tokio Charta genannt, in Kraft setzte. Im Gegensatz zur Nürnberger Charta war die Grundlage des Gerichtshofes keine internationale Vereinbarung, sondern eine militärische Anordnung.[4] Dieser Umstand wird als Indikator für den Einfluss der Vereinigten Staaten im Prozess gesehen,[5] aber auch als Grund, warum der Prozess im Gegensatz zu dem in Nürnberg weniger Aufmerksamkeit bekam.[4]

    Angeklagte

    Die Angeklagten im Tokioter Prozess
    Tōjō Hideki während seiner Vernehmung in Tokio (im Zeugenstand sitzend, mit Kopfhörern)

    Neben militärischen Befehlshabern standen Politiker, Diplomaten und hohe Staatsbeamte vor Gericht.[6] Der politische Philosoph und Propagandist Ōkawa Shūmei stellte hierbei eine Ausnahme dar.[7] Der Oberbefehlshaber der Streitkräfte Japans, Kaiser Hirohito, wurde nicht angeklagt und auch nicht als Zeuge vorgeladen.[8]

    Dieses und das Verhalten General Douglas MacArthurs und des Brigadier General Bonner Fellers, die sich nach dem Krieg bemühten, Kaiser Hirohito und die kaiserliche Familie vor Strafverfolgung zu schützen, wird unter anderem von den Historikern John Dower und Herbert Bix kritisiert. Die Verantwortlichkeiten der kaiserlichen Familie seien heruntergespielt und Tōjō Hideki – in dessen Amtszeit als Premierminister der Großteil des Pazifikkrieges fällt – als Hauptschuldiger dargestellt worden.[9] MacArthur und Fellers hatten maßgeblichen Einfluss auf die Nachkriegsordnung Japans und auf die amerikanische Entscheidung, Kaiser Hirohito auf dem Thron zu belassen.[10]

    Ankläger

    Weitere Informationen Nr., Ankläger ...
    Nr.AnklägerStaat
    1.Joseph B. Keenan (Chefankläger)Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten
    2.Sergei Alexandrowitsch GolunskiSowjetunion 1923 Sowjetunion
    3.Sir Alan James MansfieldAustralien 1903 Australien
    4.Henry Grattan NolanKanada 1921 Kanada
    5.Hsiang Che-chunChina Republik 1928 China
    6.Arthur Comyns CarrVereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
    7.Robert L. OnetoFrankreich 1944 Frankreich
    8.P. Govinda MenonBritisch-Indien Britisch-Indien
    9.Frederick Borgerhoff-MulderNiederlande Niederlande
    10.Ronald Henry QuilliamNeuseeland Neuseeland
    11.Pedro LópezPhilippinen 1944 Philippinen
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    Weitere Mitarbeiter des Anklägerteams: Solis Horowitz, Willis E. Mahoney

    Anklagepunkte

    Am Ende wurden 55 Anklagepunkte in zehn zusammengefasst. Zwei Punkte, „Verschwörung von Japan, Italien und Deutschland um Weltherrschaft“ und „Invasion in Thailand“, wurden aus Mangel an Beweisen nicht verhandelt.

    Während in die Nürnberger Charta noch die Verfolgung aufgrund von religiösen Gründen aufgenommen worden war, wurde dieser Anklagegrund in Tokio gestrichen. Auch gab es in der Tokio Charta keine Vorschriften über das Verbot krimineller Organisationen wie in Nürnberg.

    Die Formulierungen der Anklagepunkte wurde auch in Nachfolgeprozessen in China genutzt.[11]

    Weitere Informationen Anklagepunkt, Inhalt ...
    AnklagepunktInhalt
    1[Beteiligung] als Führer, Organisatoren, Anstifter oder Komplizen an der Planung oder Ausführung eines gemeinsamen Plans oder einer Verschwörung zum Führen von Angriffskriegen und eines Kriegs oder Kriegen, die internationales Recht verletzten
    27Führen eines unprovozierten Krieges gegen China
    29Führen eines Angriffskrieges gegen die Vereinigten Staaten
    31Führen eines Angriffskrieges gegen das Britische Commonwealth
    32Führen eines Angriffskrieges gegen die Niederlande
    33Führen eines Angriffskrieges gegen Frankreich (Indochina)
    35, 36Führen eines Angriffskrieges gegen die UdSSR
    54Anordnung, Autorisierung und Erlaubnis zur unmenschlichen Behandlung von Kriegsgefangenen und anderen
    55Vorsätzliche und rücksichtslose Vernachlässigung der Pflicht, angemessene Schritte zur Prävention von Gräueltaten einzuleiten
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    Verteidigung

    Die meisten Verteidiger kamen aus dem ehemaligen Kriegs-, Marine- oder Außenministerium oder auch von verschiedenen Rechtsanwaltskammern.[12] Mit den ebenfalls zugelassenen amerikanischen Verteidigern, die sich anders als die japanischen auch mit dem anglo-amerikanischen Recht auskannten, kam es zu heftigen Konflikten um die Verteidigungsstrategie. Während es den Japanern auf eine Gesamtverteidigung der Nation ankam, wollten die Amerikaner den Schwerpunkt auf die individuelle Verteidigung jedes einzelnen Angeklagten legen.[13]

    Aus der Möglichkeit für das Gericht im MTFE-Statut, nach eigenem Ermessen Verteidiger von der Verhandlung ausschließen sowie die Beweiserbringung oder Beweisführung der Verteidigung zu beschränken, konstatieren einzelne „eine systematische Behinderung der Verteidigung“.[12]

    Richter

    Die 11 Richter des Internationalen Militärgerichtshofs für den Fernen Osten, 29. Juli 1946

    Vorsitzender (Präsident): William F. Webb

    Weitere Informationen Nr., Richter ...
    Nr.Richterbenennender Staat
    1.John Patrick Higgins,
    abgelöst durch Myron C. Cramer[14]
    Vereinigte Staaten 48 Vereinigte Staaten
    2.Iwan Michejewitsch SarjanowSowjetunion 1923 Sowjetunion
    3.William Donald PatrickVereinigtes Konigreich Vereinigtes Königreich
    4.Henri BernardFrankreich 1944 Frankreich
    5.Bernard V. A. RölingNiederlande Niederlande
    6.Mei Ju-aoChina Republik 1928 China
    7.William F. WebbAustralien Australien
    8.Harvey NorthcroftNeuseeland Neuseeland
    9.Edward Stuart McDougallKanada 1921 Kanada
    10.Radhabinod PalBritisch-Indien Britisch-Indien
    11.Delfín JaranillaPhilippinen 1944 Philippinen
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    Urteile

    Weitere Informationen Nr., Angeklagter ...
    Nr. Angeklagter Position Urteil Anklagepunkte(1)
    1 27 29 31 32 33 35 36 54 55
    1.Tōjō HidekiGeneral, Ministerpräsident, GeneralstabschefTodesurteilSSSSSS USA
    2.Mutō AkiraGeneralleutnantTodesurteilSSSSSU USS
    3.Itagaki SeishirōGeneralTodesurteilSSSSSUSSSA
    4.Matsui IwaneGeneralTodesurteilUUUUU UUUS
    5.Kimura HeitarōGeneralTodesurteilSSSSS   SS
    6.Doihara KenjiGeneral, Chef des japanischen Nachrichtendienstes in MandschukuoTodesurteilSSSSSUSSSA
    7.Hirota KōkiMinisterpräsident, Außenminister, Botschafter in der SowjetunionTodesurteilSSUUUUU US
    8.Nagano OsamiAdmiralnoch vor Prozessende am 5. Januar 1947 verstorben          
    9.Hashimoto KingorōOberstlebenslange Haft (entlassen 1955)SSUUU   UU
    10.Oka TakazumiVizeadmirallebenslange Haft (entlassen 1954)SSSSS   UU
    11.Satō KenryōGeneralleutnantlebenslange Haft (entlassen 1956)SSSSS   UU
    12.Minami JirōGeneral, Generalgouverneur Koreaslebenslange Haft (entlassen 1954)SSUUU   UU
    13.Shimada ShigetarōAdmiral, Marineministerlebenslange Haft (entlassen 1955)SSSSS   UU
    14.Hata ShunrokuGeneralfeldmarschalllebenslange Haft (entlassen 1955)SSSSS UUUS
    15.Araki SadaoGeneral, Kriegsministerlebenslange Haft (entlassen 1955)SSUUUUUUUU
    16.Oshima HiroshiGeneralleutnant, Botschafter im Deutschen Reichlebenslange Haft (entlassen 1955)SUUUU   UU
    17.Umezu YoshijirōGeneral, Kommandant der Kantōarmeelebenslange Haft (in Haft 1949 verstorben)SSSSS  UUU
    18.Hoshino NaokiKanzleidirektor von Mandschukuolebenslange Haft (entlassen 1955)SSSSSUU UU
    19.Koiso KuniakiGeneral, Generalgouverneur Koreas, Ministerpräsidentlebenslange Haft (in Haft 1950 verstorben)SSSSS  UUS
    20.Suzuki TeiichiGeneralleutnant, Chef des Planungsamtslebenslange Haft (entlassen 1955)SSSSS UUUU
    21.Hiranuma KiichirōMinisterpräsidentlebenslange Haft (entlassen und verstorben 1952)SSSSSUUSUU
    22.Kido KōichiKaiserlicher Siegelbewahrer, Kulturminister, Sozialminister, Innenministerlebenslange Haft (entlassen 1955)SSSSSUUUUU
    23.Kaya OkinoriFinanzministerlebenslange Haft (entlassen 1955)SSSSS   UU
    24.Tōgō ShigenoriAußenminister, Botschafter in der Sowjetunion und Deutschland20 Jahre Haft (in Haft 1950 verstorben)SSSSS  UUU
    25.Shiratori ToshioBotschafter in Italienlebenslange Haft (in Haft 1949 verstorben)SUUUU     
    26.Shigemitsu MamoruAußenminister, Botschafter in Englandsieben Jahre Haft (entlassen 1950)USSSSSU US
    27.Ōkawa ShūmeiPolitischer Philosoph, Ultranationalist, Vordenker und Propagandist der Kriegstheorieerlitt am ersten Tag des Prozesses einen Nervenzusammenbruch, wurde in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen und 1948 als freier Mann entlassen          
    28.Matsuoka YōsukeAußenminister, Vertreter beim Völkerbundnoch vor dem Prozessende am 26. Juni 1946 verstorben          
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    1 S: schuldig; U: unschuldig; A: anderes

    Als Urteil wurde das Mehrheitsvotum von Richtern aus den USA, Großbritannien, der Sowjetunion, der Republik China, Kanada und Neuseeland angenommen. Richter aus den Niederlanden, Frankreich, Indien, Philippinen und Australien veröffentlichten einzelne Minderheitsvoten. Besonders das Freispruchsvotum des indischen Richters Radhabinod Pal, der die Prozesse als Siegerjustiz betrachtete, wurde bekannt – wenn auch nur im Ausland; die Veröffentlichung seines Votums in Japan wurde von den Besatzungsmächten verboten. Von besonderem Interesse sind die Verurteilungen wegen „Führen eines Angriffskrieges gegen die UdSSR“, da die UdSSR vor dem Kriegsende Friedensvermittlungen zwischen Japan und den USA angekündigt hatte, am 8. August 1945 jedoch überraschend Japan den Krieg erklärte, wozu sie jedoch nach den Abkommen von Jalta gezwungen war. Die Anklage basiert in diesem Punkt auf den militärischen Auseinandersetzungen zwischen Japan und der Sowjetunion 1938/39. Die Todesurteile wurden am 23. Dezember 1948, dem 15. Geburtstag von Prinz Akihito, im Sugamo-Gefängnis in Tokio vollstreckt.

    Rezeption und Kritik

    Der Prozess blieb außerhalb Asiens lange Zeit weit weniger beachtet als der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess.

    Ein Grund wird in der unterschiedlichen Dokumentation der beiden Prozesse vermutet.[15] Schon kurz nach Beendigung des Nürnberger Tribunals wurden die Prozessprotokolle und -urteile im Jahr 1947 in englischer, französischer, russischer und deutscher Sprache veröffentlicht.[16] Nach Abschluss des Tokioter Tribunals wurden diese Dokumente lediglich den Beteiligten des Verfahrens übergeben.[15] Auf eine Veröffentlichung wurde zunächst verzichtet. Erst im Jahr 1968 wurden die Prozessmaterialien in japanischer Sprache öffentlich gemacht. Die englische Fassung der Prozessdokumente erschien erst Anfang der 1980er Jahre.[15]

    Die NS-Behörden haben ihre Tätigkeit in weit mehr Akten festgehalten als die japanische Bürokratie, die traditionell eher auf Schriftlichkeit verzichtete. So lag in Nürnberg weit mehr schriftliches Beweismaterial als Grundlage einer späteren wissenschaftlichen Auseinandersetzung vor als in Tokio.[15] Möglicherweise wurden vor Prozessbeginn in Tokio auch belastende Dokumente vernichtet.[17] Die in Nürnberg angeklagten hohen NS-Vertreter waren zudem außerhalb Japans weit bekannter als die Angeklagten in Tokio.[18]

    Japanische Nationalisten kritisieren das Militärtribunal bis heute als ungerechte Siegerjustiz,[19] nicht nur wegen der gravierenden Übersetzungsprobleme von der englischen in die japanische Sprache vor und während der Verhandlung, sondern etwa auch weil der philippinische Richter Delfin Jaranilla an dem Todesmarsch von Bataan teilnehmen musste und daher als befangen galt. Die Richter Henri Bernard, Bert Röling und Radhabinod Pal haben im Nachhinein die Legitimität des Gerichtshofs und die Rechtstaatlichkeit des Verfahrens bezweifelt.[19] Auch der Nürnberger Chefankläger Telford Taylor war der Meinung, die Kriegsverbrechen des japanischen Militärs seien im Gegensatz zum NS-Staat nicht auf Befehle der politischen Führung zurückgegangen, weshalb man die politische Führung in Japan nicht hätte anklagen dürfen.[20] Der Yasukuni-Schrein reihte denn auch vierzehn vom Tribunal verurteilte Japaner unter die für die Nation Gefallenen ein.[19] Generell werden die japanischen Kriegsverbrechen in Japan im Gegensatz zu den NS-Verbrechen in Deutschland nicht systematisch aufgearbeitet.[18][21][22] Vor dem Hintergrund der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki sah sich Japan lange als Opfer des Krieges, nicht als Täter.[23]

    Mit der Aufnahme des Verbrechens des Angriffskrieges in den Katalog der Straftatbestände des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs im Jahr 2018 erhielt der Prozess wieder mehr internationale Aufmerksamkeit.[24]

    Weitere Prozesse gegen japanische Kriegsverbrecher

    Konventionelle Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wurden von nationalen Militärgerichten der im Pazifikkrieg seit 1937 von Japan eroberten und besetzten Gebiete abgeurteilt.

    319 derartige Fälle wurden in den Kriegsverbrecherprozessen von Yokohama verhandelt, weitere in China, auf Guam, in Indochina, Manila, Neuguinea, Niederländisch-Indien, Shanghai und Singapur.

    Literatur

    • Gary J. Bass: Judgment at Tokyo: World War II on Trial and the Making of Modern Asia. Knopf, New York (NY) 2023, ISBN 978-1-101-94711-1.
    • Arnold C. Brackman: The other Nuremberg. The untold story of the Tokyo war crimes trials. Morrow, New York (NY) 1987, ISBN 0-688-04783-1.
    • John L. Ginn: Sugamo Prison, Tokyo. An Account of the Trial and Sentencing of Japanese War Criminals in 1948, by a U.S. Participant. McFarland & Company, Jefferson (NC) u. a. 1992, ISBN 0-89950-739-5.
    • Jeanne Guillemin: Hidden Atrocities: Japanese Germ Warfare and American Obstruction of Justice at the Tokyo Trial. Columbia University Press, New York (NY) 2017, ISBN 978-0-231-18352-9.
    • Tim Maga: Judgment at Tokyo. The Japanese War Crimes Trials. University Press of Kentucky, Lexington (KY) 2001, ISBN 0-8131-2177-9.
    • Frank Michelin: Le procès des criminels de guerre japonais. L'Histoire. Nr. 271, Dezember 2002, ISSN 0182-2411, S. 54–62.
    • Richard H. Minear: Victors' Justice. The Tokyo War Crimes Trial (= Michigan Classics in Japanese Studies. 22). Reprinted Edition. University of Michigan, Ann Arbor (MI) 2001, ISBN 1-929280-06-8.
    • Philipp Osten: Der Tokioter Kriegsverbrecherprozeß und die japanische Rechtswissenschaft (= Berliner Juristische Universitätsschriften. Strafrecht. 16). BWV – Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2003, ISBN 3-8305-0376-8 (Zugleich: Berlin, Humboldt-Universität, Dissertation, 2002).
    • Radhabinod B. Pal: International Military Tribunal For The Far East. Dissentient Judgement Of Justice Pal. Kokusho Kankoukai Inc., Tokio 1999, ISBN 4-336-04110-5 (Volltext).
    • R. John Pritchard (Hrsg.): The Tokyo War Crimes Trial. The Complete Transcripts of the Proceedings of the International Military Tribunal for the Far East. 22 Bände. Garland, New York (NY) u. a. 1981.
    • Annette Wieviorka (Hrsg.): Les Procès de Nuremberg et de Tokyo. Éditions Complexe, Brüssel 1996, ISBN 2-87027-612-5.

    Aufsätze

    Japanische Sekundärliteratur

    • 粟屋 憲太郎 Awaya Kentarō, 安達 宏昭 Adachi Hiroaki, 小林 元裕 Kobayashi Motohiro u. a. (Hrsg.): 東京裁判資料・田中隆吉尋問調書 Tōkyō saiban shiryōTanaka Ryūkichi jinmon chōsho (= 東京裁判資料 Tōkyō saiban shiryō). 大月書店 Ōtsuki shoten, Tokio 1994, ISBN 4-272-52028-8 (Übersetzung Okada Ryōnosuke 岡田 良之助).
    • 粟屋 憲太郎 Awaya Kentarō: 東京裁判への道 Tōkyō Saiban e no Michi. 日本放送出版協会 Nihon Hōsō Shuppan Kyōkai, Tokio 1994, ISBN 4-14-080185-9 (2. Auflage. Kodansha, Tokio 2006, ISBN 4-06-258367-4).
    • 粟屋 憲太郎 Awaya Kentarō: 東京裁判論 Tōkyō Saibanron. 大月書店 Ōtsuki shoten, Tokio 1989, ISBN 4-272-52019-9.
    • 児島 襄 Kojima Noboru: 東京裁判 Tōkyō Saiban. 中央公論社 Chūō Kōronsha, Tokio 1971 (2 Bände: Band 1 – 東京裁判(上) Tōkyō Saiban (jō) ISBN 4-12-100244-X; Band 2 – 東京裁判(下) Tōkyō Saiban (ge), ISBN 4-12-100248-2).

    Deutsche und englische Sekundärliteratur

    • Ian Buruma: Erbschaft der Schuld. Vergangenheitsbewältigung in Deutschland und Japan. Hanser, München u. a. 1994, ISBN 3-446-17602-0.
    • Roland Berger: Die internationalen Militärtribunale von Nürnberg und Tokio. Eine rechtshistorische Aufarbeitung. Johannes Kepler Universität Linz, März 2015 (Volltext online.)
    • Bernard V. A. Röling: The Tokyo Trial and Beyond. Reflections of a Peacemonger. Edited and with an introduction by Antonio Cassese. Polity Press, Cambridge 1993, ISBN 0-7456-1006-4.
    • Solis Horwitz: The Tokyo Trial. In: International Conciliation. Nr. 465, 1950, ZDB-ID 220444-7, S. 473–584.
    • Chihiro Hosoya, Nisuki Ando, Yasuaki Ōnuma, Richard Minear (Hrsg.): The Tokyo War Crimes Trial. An International Symposium. Kodansha, Tokio 1986, ISBN 0-87011-750-5.
    • Philip R. Piccigallo: The Japanese on Trial. Allied war Crimes Operations in the East, 1945–1951. University of Texas Press, Austin (TX) u. a. 1979, ISBN 0-292-78033-8.
    • Zhang Sheng: The Rape of Nanking. De Gruyter Oldenbourg, Berlin/Boston 2021, ISBN 978-3-11-065233-8, Cases in the International Military Tribunal for the Far East Trial Arguments and Their “Legacy”. Based in a Study of Cross-examinations, S. 559604, doi:10.1515/9783110652789.

    Film und Fernsehen

    Der Prozess ist Gegenstand eines 2006 erschienenen und dort viel beachteten chinesischen Films The Tokyo Trial (东京审判 Dōngjīng Shěnpàn) von Gao Qunshu in drei Sprachversionen Chinesisch (Mandarin), Englisch und Japanisch (Laufzeit: 111 min).[25][26]

    2016 produzierte der japanische Sender NHK die außerhalb Japans durch Netflix vertriebene Miniserie Tokyo Trial, die die Ereignisse aus Sicht der Richter zeigt.

    2015 waren die Prozesse Gegenstand des arte-Films Death by hanging – der Kriegsverbrecherprozess von Tokio.[27]

    Die fünfte Episode 1946. Die Tokioter Prozesse der achten Staffel der Arte-Dokumentationsreihe Verschollene Filmschätze analysiert die von dem Prozess gemachten Filmaufnahmen und ordnet sie ein.[28]

    Einzelnachweise

    Related Articles

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