Jost Weber

Schweizer Jurist, Politiker und Unternehmer From Wikipedia, the free encyclopedia

Jost Weber (* 16. Februar 1823 in Hohenrain; † 22. April 1889 in Luzern) war ein Schweizer Jurist, Politiker und Unternehmer. Er gehört zu den vielschichtigen Persönlichkeiten der Luzerner Geschichte im 19. Jahrhundert, da er sich vom Sekretär des Sonderbund-Kriegsrats zu einem liberalen Magistraten wandelte. Von 1863 bis 1872 amtierte er als Richter am Schweizerischen Bundesgericht, dem er 1870 als Präsident vorstand. Von 1868 bis 1870 vertrat er gleichzeitig den Kanton Luzern im Ständerat.

Herkunft und Ausbildung

Jost Weber entstammte einer katholischen Landwirtsfamilie und war in Hohenrain heimatberechtigt.[1] Er wurde als Sohn des Landwirts Jost Weber und der Anna, geborene Villiger, geboren.[1] Seine schulische Bildung erhielt er an Schulen in Schwyz und Freiburg.[1] In den Jahren 1845 bis 1847 absolvierte er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität München.[1][2]

Weber war zudem Mitbegründer des Schweizerischen Studentenvereins, was seine frühe Vernetzung im katholisch-konservativen Milieu unterstreicht.[1][2] Er heiratete Carolina Banz, die Tochter des Landwirts Niklaus Banz.[1]

Politische und militärische Anfänge im Sonderbund

Bereits vor Abschluss seines Studiums trat Weber 1845 eine Stelle als Schreiber des Luzerner Erziehungsrats an.[1] In der politisch aufgeheizten Phase vor dem Sonderbundskrieg positionierte er sich klar aufseiten der katholisch-konservativen Regierung. Er galt als Vertrauter des Schultheissen Konstantin Siegwart-Müller, des führenden Kopfes des Sonderbunds.[1] In dieser Funktion übernahm Weber das Amt des Sekretärs des Kriegsrats des Sonderbunds.[1][2]

Nach der Niederlage des Sonderbundes und der Gründung des Bundesstaates 1848 beteiligte sich Weber massgeblich an der Reorganisation der konservativen Partei im Kanton Luzern.[1][2] Innerhalb der Partei entwickelte er sich jedoch zu einem Gegenspieler des ultramontanen Führers Philipp Anton von Segesser.[1]

Berufliche und unternehmerische Tätigkeit

Beruflich etablierte sich Weber als Rechtsanwalt und Geschäftsagent.[1][2] Neben seiner juristischen Praxis war er auch unternehmerisch tätig. Zusammen mit seinem Schwager, dem Grossrat Josef Banz, führte er von 1856 bis 1872 die Käsehandlung Banz & Weber, die im Handel mit Entlebucher Käse und Butter aktiv war.[1]

Zudem engagierte sich Weber im aufstrebenden Eisenbahnwesen. Er war Verwaltungsrat der Ost-West-Bahn und wirkte sowohl als Direktor als auch als Verwaltungsrat der Bern-Luzern-Bahn.[1] Er übte darüber hinaus eine journalistische Tätigkeit aus.[2]

Ämter in Justiz und Politik

Webers Karriere ist durch eine für das 19. Jahrhundert typische Kumulation von Ämtern in Legislative, Exekutive und Judikative gekennzeichnet, wobei er sich politisch zunehmend wandelte. Während er in den 1860er Jahren zunächst eine Position zwischen den Parteien einnahm, ordnete er sich ab 1866 dem liberalen Lager zu.[1]

Kantonale Ebene

Im Kanton Luzern gehörte Weber von 1854 bis 1867 dem Grossen Rat (Legislative) an.[1] Parallel dazu machte er Karriere in der Justiz: Von 1860 bis 1867 war er Oberrichter, wobei er dem Obergericht von 1863 bis 1867 als Präsident vorstand.[1] Im Jahr 1867 wechselte er in die Exekutive und amtierte bis 1874 als Luzerner Regierungsrat.[1][2]

Ämterkumulation auf eidgenössischer Ebene

Auf Bundesebene vertrat Weber den Kanton Luzern im Ständerat. Seine Mandatszeit erstreckte sich von 1860 bis 1867 sowie erneut von 1868 bis 1870.[1][2]

Im Jahr 1863 wählte ihn die Bundesversammlung zum Richter am Schweizerischen Bundesgericht.[1] Da das Bundesgericht unter der Bundesverfassung von 1848 noch kein ständiges Gericht war, sondern nur sessionweise zusammentrat, war eine gleichzeitige Ausübung politischer Mandate verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Während Artikel 85 der Bundesverfassung von 1848 eine Unvereinbarkeit von Bundesratsamt und anderen Berufstätigkeiten festlegte, enthielt Artikel 97 lediglich die Bestimmung, dass Mitglieder des Bundesrates und von ihm gewählte Beamte nicht zugleich Bundesrichter sein durften.[3] Eine Inkompatibilität zwischen dem Amt eines Bundesrichters und einem Mandat in der Bundesversammlung (National- oder Ständerat) bestand hingegen nicht. Dies ermöglichte Weber, von 1863 bis 1870 gleichzeitig als Richter der eidgenössischen Rechtsprechung und als Ständerat der eidgenössischen Legislative zu wirken. Er war von 1863 bis 1872 Bundesrichter.[2] Innerhalb des Gerichts stieg er 1869 zum Vizepräsidenten auf und bekleidete im Jahr 1870 das Amt des Bundesgerichtspräsidenten.[2]

Literatur

  • R. Bussmann: Luzerner Grossratsbiographien. Staatsarchiv Luzern.
  • Erich Gruner: Die Schweizerische Bundesversammlung 1848–1920. Band 1, Bern 1966, S. 286 f.
  • F. Glauser: Handel mit Entlebucher Käse und Butter vom 16. bis 19. Jh. In: Schweizerische Zeitschrift für Geschichte (SZG). Band 21, 1971, S. 1–63, vor allem S. 47–49.

Einzelnachweise

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