Justizvollzugsanstalt Flensburg
Justizvollzugsanstalt (JVA) in Schleswig-Holstein
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Die Justizvollzugsanstalt Flensburg (Petuh: Schloss Rotenstein[1]) ist die zweitkleinste Justizvollzugsanstalt (JVA) in Schleswig-Holstein. Die Flensburger JVA verfügt über 69 Haftplätze, wovon 49 Plätze für die Untersuchungshaft (Bezirk: Landgericht Flensburg) und 17 Plätze für Strafhaft (Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten im Regelvollzug und Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr im Erstvollzug) vorgesehen sind.
Pforte der Justizvollzugsanstalt Flensburg | |
| Informationen zur Anstalt | |
|---|---|
| Name | Justizvollzugsanstalt Flensburg |
| Bezugsjahr | 1882 |
| Schließung | (vorübergehend) 2024 |
| Haftplätze | 69 |
| Anstaltsleitung | Britta Vogelsang |
| Website | https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/JVAFL/jvafl_node.html |
Die JVA Flensburg wurde 1882 als Landesgerichtsgefängnis gebaut und ist seit 1971 eine selbstständige Justizvollzugsanstalt.
Entgegen der Zeitweisen politischen Diskussion um die Schließung und Stilllegung des Flensburger Gefängnisses,[2] stehen seit Juni 2024 umfangreiche Renovierungsarbeiten in der JVA an. So ist eine gesamte Sanierung sowie die Erweiterung des Haftbereiches geplant.[3]
Für die Sanierungsarbeiten wurde die JVA Flensburg im Juni 2024 leergezogen und zeitweise geschlossen. Die Gefangenen wurden auf die Gefängnisse in Schleswig, Neumünster und Lübeck verteilt.[4]
- Der Gefängniskomplex mit der Nikolaikirche im Hintergrund
- Das große Tor der Justizvollzugsanstalt
- Die hohen Mauern mit kleinen Wachtürmen des Gefängnisses