Justizvollzugsbeauftragter

Beauftragter des Justizministeriums From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Justizvollzugsbeauftragte ist ein Beauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Institut wurde nach dem Mord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg im Jahr 2006 geschaffen, um die Landesregierung auf dem Gebiet des Strafvollzugs umfassend zu beraten.[1]

Aufgaben

Zu den Aufgaben eines Justizvollzugsbeauftragter zählen die weisungsunabhängig Beratung des jeweiligen Ministeriums in grundsätzlichen Angelegenheiten des Justizvollzugs sowie die Analyse der organisatorisch-strukturellen Bedingungen des Strafvollzugs[2][3] und die Aufgaben eines Ombudsmannes für alle vom Strafvollzug Betroffenen.[4][5] Dazu zählen die Strafgefangenen, deren nächste Angehörige, Strafvollzugsbedienstete und ehrenamtliche Vollzugshelfer.[6] Das verfassungsrechtliche Petitionsrecht, der gerichtliche Rechtsschutz sowie das bestehende Beschwerderecht nach dem Strafvollzugsgesetz werden dadurch nicht berührt.

Die öffentlichen Berichte des nur in Nordrhein-Westfalen bestehenden Vollzugsbeauftragten sind auch für die übrigen Bundesländer relevant, insbesondere da die Berichte bestrebt sind, den Vollzug auch aus kriminalpolitischer Sicht zu erörtern.[7][8]

Eine vollzugsgesetzliche Grundlage, jedoch kein entsprechendes Amt für „einen von dem Präsidenten des Landtags der Aufsichtsbehörde benannten Mitglied der im Landtag vertretenen Fraktionen (Strafvollzugsbeauftragte)“ existiert nur in Baden-Württemberg (§ 93 JVollzGB I).[9]

Justizvollzugsbeauftragte in NRW

In Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2011 einen Justizvollzugsbeauftragten.[3] Er hat seinen Sitz in den Räumlichkeiten des Oberlandesgerichts Köln.

  • Humanitäre und menschenrechtliche Bewertung der Haftbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage, BT-Drucksache 17/9593.

Einzelnachweise

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