Jutta Terner
deutsche Richterin
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Jutta Terner (geboren 18. Februar 1948 als Jutta Heine; gestorben 2. Februar 2018)[1] war eine deutsche Richterin. Von 1996 bis 2007 leitete sie das Amtsgericht Trier als Direktorin. Von 2001 bis 2007 war sie Richterin am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.
Beruflicher Werdegang
Jutta Terner trat nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften 1971 als Richterin in die nordrhein-westfälische Justiz ein.[2] Nach Ernennung zur Richterin am Landgericht Münster wechselte sie im November 1978 an das Amtsgericht in Wittlich.[3] 1994 wurde sie dort zur ständigen Vertreterin des Direktors ernannt.[1]
Nach weiteren Stationen beim Oberlandesgericht Koblenz und erneut dem Amtsgericht Wittlich, wurde sie im Jahre 1996 zur Direktorin des Amtsgerichts Trier ernannt.[2] Dort war sie Vorgesetzte von etwa 110 Mitarbeitern und leitete auch die Insolvenzabteilung.[1] Viele Jahre lang war sie außerdem Prüferin im Staatsexamen der angehenden Juristen.[3]
Am 6. Juni 2001 wurde Jutta Terner vom Landtag zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des Bündnis 90/Die Grünen gewählt.[4] Ihre Amtszeit dort endete am 7. September 2007.[5]
Am 12. April 2013 trat sie in den Ruhestand.[2]
Ämter und Mitgliedschaften
- Seit 1996 Mitglied des Inner Wheel Club Trier (Gründungsmitglied)[1]
- Gründungsmitglied von Soroptimist Trier, von 2010 bis 2012 Präsidentin[1]
- Ab 2001 Mitglied im Stiftungsbeirat der Nikolaus-Koch-Stiftung, Trier, später Beiratsvorsitzende[1]
Verfahren
2002 war die Juristin mit dem Insolvenzverfahren um den Basketball-Bundesligisten HERZOGtel Trier befasst. Durch einen mehrheitlichen Verzicht der Gläubiger auf ihre Forderungen wurde der Verein vor dem finanziellen Aus bewahrt.[6]
Aufsehen erregte 2008 ein Prozess unter Leitung von Jutta Terner gegen einen 21-jährigen Mann irakischer Herkunft, der seine Schwester auf offener Straße wegen ihres westlichen Lebensstils brutal misshandelt hatte.[7] Den Eltern des schwer verletzten Mädchens wurde die Vormundschaft entzogen.