Kantonsreferendum
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Als Kantonsreferendum bezeichnet man das Recht von mindestens acht Kantonen der Schweiz, eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Bundesgesetz oder über gewisse Bundesbeschlüsse und gewisse völkerrechtliche Verträge zu verlangen. Das Kantonsreferendum kann gegen dieselben Erlasse ergriffen werden, gegen die auch das «normale» fakultative Referendum (Volksreferendum) durch 50'000 Stimmberechtigte zulässig ist. Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 141 der Bundesverfassung (BV). Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) regelt das Verfahren in Art. 67–67b.
Das Kantonsreferendum wurde wie das Volksreferendum mit der Totalrevision der BV von 1874 eingeführt. Erst im Jahre 2003 kam zum ersten Mal ein Kantonsreferendum zustande: Elf Kantone ergriffen das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Änderung von Erlassen im Bereich der Ehe- und Familienbesteuerung, der Wohneigentumsbesteuerung und der Stempelabgaben, da sie massive Steuereinbussen befürchteten.[1] Zur Volksabstimmung wäre es in dem speziellen Fall allerdings sowieso gekommen, da parallel dazu auch ein Volksreferendum mit über 50'000 Unterschriften zustande kam. Die auf das Kantonsreferendum folgende Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 wurde von den Kantonen gewonnen.
Zum zweiten Mal kam ein Kantonsreferendum im Jahre 2025 zustande, erneut zusammen mit einem Volksreferendum. Zehn Kantone ergriffen das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung.[2]
Es ist den Kantonen freigestellt, welches ihrer Organe das Instrument ergreifen kann. In den meisten Kantonen ist dafür das Kantonsparlament zuständig.
Weblinks
- Juristischer Kommentar zum Kantonsreferendum: Onlinekommentar.ch, Art. 67, Bundesgesetz über die politischen Rechte