Kantonssteuer
Steuer in der Schweiz
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Bei Kantonssteuern steht in der Schweiz das Steueraufkommen für bestimmte Steuerarten den Kantonen zu, die auch die Steuerhoheit ausüben.
Allgemeines
Im schweizerischen Sprachgebrauch wird die Kantonssteuer auch als Staatssteuer bezeichnet.[1] Ähnlich wie bei der Ländersteuer in Deutschland liegt die Steuerhoheit für bestimmte Steuerarten bei Bund, Kantonen und Gemeinden. Kantone sind befugt, direkte und indirekte Kantonssteuern zu erheben; direkte Kantonssteuern wurden in Graubünden bereits 1856 eingeführt.[2]
Einteilung
In der Schweiz gibt es vergleichbar wie in Deutschland Bundessteuern, Kantonssteuern und Gemeindesteuern.[3] Jede Gemeinde kann selbst die Höhe der Gemeindesteuer festsetzen, was zu erheblichen Unterschieden innerhalb der Schweiz führt.[4]
Aus der Gliederung in Bund, Kantone und Gemeinden ergibt sich folgende Ertragshoheit:[5]
Direkte Steuern werden auf Einkommen, Vermögen und Kapitalertrag erhoben, indirekte Steuern belasten den Verbrauch (etwa Kraftstoff), Besitz (Kraftfahrzeug) oder den Aufwand (Sackgebühr).