Karl Friedrich von Heyd
württembergischer Verwaltungs- und Justizbeamter und Parlamentarier
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Leben
Karl Friedrich Heyd studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität Tübingen[1] und wurde Mitglied des ersten, von 1807 bis 1811 bestehenden Corps Suevia Tübingen.[2] Nach dem Studium war er bis 1822 Assessor bei der Regierung des Neckarkreises. Anschließend war er bis 1824 Oberamtsverweser des Oberamts Wiblingen.[3] Anschließend war er bis 1839 Oberamtsrichter des Oberamts Weinsberg.[4] 1840 wurde er Oberamtsrichter in Ludwigsburg.[5] 1847 wurde er zum Oberjustizrat ernannt.[6] 1866 befand er sich im Ruhestand.[7]
Von 1844 bis 1848 war Heyd für den Wahlkreis Weinsberg Abgeordneter zur Zweiten Kammer des Württembergischen Landtags.
Auszeichnung
- 1856 Ritter des Ordens der Württembergischen Krone, verbunden mit der Erhebung in den persönlichen, nicht vererbbaren Adelsstand (Nobilitierung).[7]
Literatur
- Frank Raberg: Biographisches Handbuch der württembergischen Landtagsabgeordneten 1815–1933. Im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Kohlhammer, Stuttgart 2001, ISBN 3-17-016604-2, S. 352.