Karl Kurlbaum

deutscher Jurist, Oberlandesgerichtspräsident in Stettin From Wikipedia, the free encyclopedia

Karl Dietrich Adolf Kurlbaum (* 6. Oktober 1830 in Magdeburg;[1]25. November 1906 in Stettin) war ein preußischer Richter.

Kurlbaum als Mitglied der 1. Kommission. Nach einem Stich von Hermann Scherenberg, der am 29. Mai 1875 in der Illustrirten Zeitung erschienen ist.

Leben

Karl Kurlbaum war ein Sohn des Magdeburger Regierungsrats Ferdinand Kurlbaum (1800–1833) und dessen Ehefrau Helene Wrisberg. Sein älterer Bruder Friedrich Kurlbaum (1826–1894) war Oberjustizrat und Vortragender Rat im preußischen Justizministerium.[2]

Kurlbaum trat am 4. September 1850 in den preußischen Justizdienst ein und gehörte diesem über 56 Jahre lang an. Nach Abschluss der Justizausbildung war er zunächst seit 26. April 1859 Gerichtsassessor im Bezirk des Appellationsgerichts Magdeburg tätig und wurde 1859 Stadt- und Kreisrichter in Magdeburg (1864 Kreisgerichtsrat). 1869 kam er als Appellationsgerichtsrat an das Appellationsgericht Hamm. Im Jahre 1872 wurde er in das Justizministerium einberufen und zum Geheimen Justizrat und Vortragenden Rat ernannt (1875 Geheimer Oberjustizrat). Der 1. Kommission zur Erarbeitung eines BGB gehörte er von 1874 bis 1889 an.

Seine Ernennung zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Stettin erfolgte am 16. August 1889. In der Folgezeit widmete er sich besonders dem Fideikommissrecht und führte bis zu seinem Tode den Vorsitz im Fideikommisssenat des Stettiner OLG. Kurlbaum war an der Ausarbeitung der wichtigsten preußischen Gesetze (bis 1881) und der Reichsjustizgesetze beteiligt und hat diese in Kommissionen und im preußischen Abgeordneten- und Herrenhaus verteidigt.

Karl Kurlbaum heiratete 1856 in Kassel die von dort stammende Karoline (Lina) Hellmuth (1835–1857).[3] Aus dieser Ehe ging der Physiker Ferdinand Kurlbaum hervor. Nach dem frühen Tod der Mutter wurde 1863 Cäcilie Werther Ferdinands Stiefmutter.[2] Karl Kurlbaum hatte auch den Sohn Alfred (1868–1938), der wie sein Vater Jurist war, namentlich von 1896 bis 1906 am Kammergericht in Berlin; von 1906 bis zu seinem Tod 1938 besaß er eine Rechtsanwaltszulassung am Reichsgericht in Leipzig.

Literatur

  • Horst Heinrich Jakobs, Werner Schubert (Hrsg.): Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches in systematischer Zusammenstellung der unveröffentlichten Quellen. 11 Bände. De Gruyter, Berlin / New York 1978 bis 2002. (Kurzbiographien der Redaktoren), 1978, S. 77.
Commons: Karl Kurlbaum – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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