Kinderkombination

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Als Kinderkombination wird eine standardisierte Bauform für Kindereinrichtungen in der DDR bezeichnet, in der Kinderkrippe und Kindergarten organisatorisch getrennt in einem Gebäude untergebracht sind. Die am weitesten verbreiteten Serienbauten waren die Typenserie 66 (Kindereinrichtungen)[1] beziehungsweise der Typ WBS 70 (Kindereinrichtungen).[2]

Kinderkombination in Berlin, Greifswalder Straße (1979)
Der flache Bau in der Mitte des Wohnblocks in Leipzig-Grünau oben rechts ist eine Kinderkombination.

Geschichte

1955 fiel auf der ersten Baukonferenz der DDR der Beschluss zur Hinwendung zur industriellen Bauweise. Eine zentrale Stellung bei der Anwendung dieser Bauweise auf Kindergärten und Krippen nahm Helmut Trauzettel ein, der 1955 an der TU Dresden zur „Entwicklung zweckmässiger Typenentwürfe für Kindergärten“ promoviert wurde.[3] In seiner Habilitationsschrift schlug Trauzettel dann die Kinderkombination (Krippe und Kindergarten) vor.[4] Ab 1960 wurde in der DDR die ganztägige Kinderbetreuung ausgebaut, so dass der Bedarf anstieg.[5]

Die Gebäude besaßen getrennte Eingänge für Kindergarten und Krippe, die auch organisatorisch und personell voneinander getrennt waren. Die Kinderkrippen unterstanden dem Ministerium für Gesundheitswesen, während die Kindergärten zum Bereich des Ministeriums für Volksbildung gehörten.

Einzelnachweise

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