Kleinschifferzeugnis
Befähigungszeugnis für gewerblich genutzte Sportboote bis zu einer Länge von 20 Metern
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Das Kleinschifferzeugnis ist ein Befähigungszeugnis für die Binnenschifffahrt in Deutschland für gewerblich genutzte Sportboote bis zu einer Länge von 20 Metern.

Allgemeines
Bis zum 18. Januar 2022 durften Sportboote und bestimmte Fahrzeuge bis zu einer Länge von 20 Metern unabhängig vom Verwendungszweck mit dem Sportbootführerschein Binnen geführt werden. Mit dem Inkrafttreten der neuen Binnenschiffspersonalverordnung ist dieser Führerschein nur noch für reine Sport- und Erholungsfahrten gültig. Für jede gewerbliche Nutzung, z. B. als Fahrschulboot, als Werftüberführung oder in der nebenerwerblichen Fischerei, wird das Kleinschifferzeugnis benötigt.
Wird jedoch das gleiche Boot (wie etwa ein Fahrschulfahrzeug) vom Inhaber zu privaten Zwecken genutzt, reicht dafür der Sportbootführerschein Binnen.[1]
2026 wurde aufgrund der Kritik der Wassersportverbände eine Änderung des § 15 Abs. 5 S. 1 Binnenschiffspersonalverordnung veröffentlicht, der nun regelt, dass das Kleinschifferzeugnis erforderlich ist für Fahrzeuge, auf denen entgeltlich oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßig Personen befördert werden, die nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2017/2397 fallen und für die nach anderen Vorschriften kein Schifferzeugnis erforderlich ist.
Übergangsregelung
Eine Übergangsbestimmung ermöglicht den Umtausch des Sportbootführerscheins in ein Kleinschifferzeugnis bis zum 17. Januar 2027 unter bestimmten Bedingungen und ohne Prüfung. Der Antrag ist bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt zu stellen.
Kritik
Zahlreiche Verbände der Wassersportwirtschaft üben Kritik an der Einführung des Kleinschifferzeugnisses und verlangen die Rücknahme der Verordnung.[2]