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Kreisgericht Weißenfels (Preußen)

preußisches Kreisgericht mit Sitz in Weißenfels From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Kreisgericht Weißenfels war von 1849 bis 185? ein preußisches Kreisgericht mit Sitz in Weißenfels.

Geschichte

Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849[1] hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Naumburg geschaffen, dem Kreisgerichte, darunter das Kreisgericht Weißenfels zugeordnet waren. Sein Sprengel umfasste:

Weitere Informationen Sprengel, Gerichtseingesessene 1849 ...
SprengelGerichtseingesessene 1849
Kreis Weißenfels ohne die Teile die den Kreisgerichten Zeitz und Naumburg zugeordnet waren30.692
Ein Teil des Kreises Querfurt: Leiha, Lunstedt, Rahlendorf, Pettstedt mit Luftschiff und Roßbach (bataille)1.104
Summe31.796
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[2]

Eine Gerichtskommission wurde in Hohenmölsen eingerichtet.

Nach kurzer Zeit wurde das Kreisgericht aufgelöst. Die Gerichtskommission in Hohenmölsen wurde dem Kreisgericht Zeitz zugeordnet, in Weißenfels wurde eine Gerichtskommission des Kreisgerichtes Naumburg eingerichtet.[3]

Die Gerichtskommission Hohenmölsen war für die Stadt Hohenmölsen, die Ortschaften Bösau, Deuben, Deumen, Domsen, Dobergast, Großgrimma, Göthewitz, Goßerau, Gruna, Jaucha, Köttichau, Keutschen, Mederitz, Rödlitz, Oberwerschen, Queisau, Steingrimma, Steckelberg, Tackau, Unterwerschen, Wildschütz, Werben, Wurschlaub, Wählitz, Zembschen und Zetsch und die Fluren von Eulau, Greitschütz und Kostewitz sowie die in Preußen gelegenen Fluren von sieben sächsischen Orten zuständig. Dieser Sprengel umfasste 1849 5.982 Gerichtseingesessene.[4]

Gerichtskommission Hohenmölsen

Einzelnachweise

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