Kriegskommissar
Militärbeamter
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Der Kriegskommissar oder Kriegskommissär war ein Amtsträger, der in Europa vor allem seit der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts große Bedeutung erlangte. Neue Aufgaben der Ressourcenextraktion im Kontext der aufkommenden stehenden Heere spiegelten absolutistische Tendenzen der Zeit wider.

Aufgaben
Er war in den Armeen früherer deutscher Staaten ein Militärbeamter, der im Krieg dem Intendanten untergeordnet und für die Verpflegung der Truppen zuständig war. 1704: der „krieges-commissarius stehet unter des ober-commissarii comando und mustert nicht allein die trouppen, sondern verschaffet auch die bezahlung“. Außerdem hatte er die Aufgabe, die Anlage und den Transport der Magazine zu organisieren und erforderliche Transportmittel und Vorräte zu beschaffen, soweit dies nicht besonderen Truppenteilen oder Formationen übertragen war.
1715 wurde in folgende Rangstufen unterschieden („der kriegs-commissarien giebet es unterschiedene arten“):
- general-kriegs-commissarios (Generalkriegskommissar), welche 1. die bezahlung der voelcker (Divisionen) zu thun, 2. derer musterung vorzunehmen, 3. rechnung und rollen zu fuehren, 4. den eyd von den officiren zu nehmen, 5. die montirung einzurichten etc. haben; und ist ihr amt nach des general-lieutenants zwar nicht das vornehmste, dennoch das wichtigste.
- regiments-commissarios (Regimentskommissar), welche von dem general-commissario dependiren und im uebrigen bey jedem regiment dasjenige zu verrichten haben, was der general-commissarius bey der gantzen armee.
- marsch-commissarios (Marschkommissar), welche denen marschirenden trouppen die marsch-route und qvartiere anweisen; und weil sie des landes, durch welches der marsch gehet, muessen kuendig seyn, so nimmt man einen inwohner und sonderlich einen solchen dazu, der irgends vormahlen im kriege gewesen und mit soldaten umzugehen weiß.[1]
Anfang des 20. Jahrhunderts bestand diese Einrichtung nicht mehr. Die Aufgaben gingen auf die Feldintendantur und das Etappenwesen über.
Königreich Preußen
Unter Verwendung des Substantivs Kriegskommissar kam es in deutschsprachigen Ländern zu zahlreichen Wortschöpfungen. So trug beispielsweise unter Friedrich Wilhelm I. (1688–1740) von Preußen der Amtssitz der Militärverwaltung in seinen Ländern die Bezeichnung Kriegskommissariat oder Amtskammer. Selbige wurden im Zuge einer Verwaltungsreform in Kriegs- und Domänenkammern zusammengefasst. So entstand beispielsweise in der Provinz Pommern die Pommersche Kriegs- und Domänenkammer in Stettin.
Habsburgermonarchie
In der Hofkriegsratsinstruktion von 1650 wird das Generalkriegskommissariat erstmals als feststehende Behörde auch in Friedenszeiten genannt, und zwar zunächst in Unterstellung unter den Hofkriegsrat (ebenso in der Hofkriegsratsordnung von 1668).[2]
Schweizerische Eidgenossenschaft
In der alten Eidgenossenschaft beschränkte sich die Logistik auf ein Minimum, da die Soldaten einen Teil ihrer Ausrüstung selbst mitbrachten. 1797 schuf der Kanton Bern ein Kriegskommissariat und stellte Fuhrparks, Transportmittel und Wechselstationen zur Verfügung. 1815 wurde ein schweizerisches Oberkriegskommissariat geschaffen, das ein Oberst leitete, doch die rückwärtigen Dienste blieben den Kantonen unterstellt, die nun nach und nach selbst kantonale Kriegskommissariate einrichteten. Das gesamtschweizerische Oberkriegskommissariat blieb bis 1996 die zentrale Stelle für militärische Logistik außer Munition.[3]
Russisches Kaiserreich

Kriegskommissar (Originalbezeichnung russisch Кригскомиссар / Krigskomissar)[4] – war eine militärische Dienststellung (eingeführt um 1707) und zugleich ein Dienstgrad (ab 1722) im Bereich der Verwaltung der Streitkräfte im Zarentum Russland bzw. Russischen Kaiserreich. Der Kriegskommissar war bis etwa 1868 der Bevollmächtigte der Streitkräfte unter anderem bezüglich Logistik, Bekleidung, Finanzwesen, Handwaffen, Nachschub, Hospitalwesen etc.
Gemäß Rangtabelle entsprach er der Rangklasse K7 und war im Heer dem Oberstleutnant (Podpolkownik) bzw. in der Marine dem Fregattenkapitän (Kapitan wtorowo ranga) gleichgestellt.
Rangfolge K7 bis K2 gemäß Rangtabelle:
- Kriegskommissar – Rangklasse K7
- Oberkriegskommissar (Ober-krigskomissar) – Rangklasse K6
- Ster Kriegskommissar (Schter-krigskomissar) – Rangklasse K5
- Oberster Kriegskommissar (Ober-schter-krigskomissar) – Rangklasse K4
- Generalkriegskommissar – Rangklasse K3
- Generalbevollmächtigter Kriegskommissar (General-plenipotenziar-krigs-komissar) – Rangklasse K2
Dänemark-Norwegen
In Dänemark-Norwegen war der Kriegskommissar (dänisch: Krigskommissær, auch Generalkriegskommissar) ursprünglich ab dem 17. Jahrhundert die Bezeichnung für Personen, die in Kriegszeiten mit der Leitung verschiedener Bereiche der Militärverwaltung (Rekrutierung, Unterbringung, Versorgung usw.) beauftragt waren, meist mit regionaler Zuständigkeit.[5] Später bezeichnete man als Kriegskommissar (Landkriegskommissar, dänisch: land-krigskommissær, oder Seekriegskommissar, dänisch: sø-krigskommissær, nach 1802 Land- und Seekriegskommissar) die Beamten, die für den Rekrutierungsdienst zuständig waren.[5] In Dänemark verschwand der Begriff durch das Gesetz vom 23. März 1851. Kriegskommissar konnte auch wurde früher zum Teil auch als reiner (Honorar-)Titel verwendet.
Norwegen
Der erste Generalkriegskommissar Norwegens wurde 1644 ernannt. Inhalt und Organisation des Amtes haben sich im Laufe der Zeit verändert und der Dienstposten wurde nicht immer besetzt. Ursprünglich lag der Verantwortungsbereich des Generalkriegskommissars beim Heer, ab dem 3. Oktober 1814 kam die Marine hinzu.[5] Das Amt wurde in Norwegen erst am 31. Dezember 1990 mit der Gründung der Vernepliktsverkets (deutsch: Wehrpflichtagenturen) abgeschafft.[5]
Sozialistische Staaten
In Streitkräften sozialistischer Staaten sowie auch schon im Spanischen Bürgerkrieg wurden die Politoffiziere auch Kriegskommissare genannt.
Literatur
- Bernhard von Poten (Hrsg.): Handwörterbuch der gesamten Militärwissenschaften. Band 6. Velhagen & Klasing, Leipzig / Bielefeld 1878, S. 47, Textarchiv – Internet Archive