Kurfürstentum Baden

ehemaliges deutsches Territorium (1803-1806) From Wikipedia, the free encyclopedia

Kurfürstentum Baden (auch: Kurbaden; französisch l'Électorat de Bade) ist die gebräuchliche Bezeichnung für die Gesamtheit der vom Markgrafen von Baden, Karl Friedrich, regierten Gebiete nachdem er am 27. April 1803 mit dem Inkrafttreten des Reichsdeputationshauptschlusses (RDHS) die Kurwürde erhielt. Mit der Unterzeichnung der Rheinbundakte durch Baden am 12. Juli 1806, die den Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich besiegelte und das bisherige Kurbaden zum Großherzogtum erklärte, endete diese kurze Episode der badischen Geschichte.

Schnelle Fakten Territorium im Heiligen Römischen Reich, Wappen ...
Schließen

Territoriale Veränderungen

Übersicht

Weitere Informationen Quadratmeilen, km² ...
Gebiets- und Bevölkerungsverluste/-gewinne 1796–1803
Quadratmeilen[2] km²[3] Einwohner
Markgrafschaft Baden 64,88[4] 3 572 229 040[5]
linksrheinische Gebiete unter badischer standesrechtlicher Hoheit[6] 5,375[7] 296 15 430[8]
Besitzungen des Hauses Baden 1796 70,26 3 868 244 470
linksrheinische Verluste (1796) unter badischer Landeshoheit 13,5[9] 743 34 140[10]
linksrheinische Verluste (1796) unter badischer standesrechtlicher Hoheit[11] 5,375[12] 296 15 430[13]
Entschädigung 61,77[14] 3 401 253 396[15]
Kurfürstentum Baden 1803 (rechnerisch) 113,15[16] 6 230 448 296
Kurfürstentum Baden 1803 113,35[17] 6 241 450 156[18]
Schließen

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts umfasste die Markgrafschaft Baden, die 1771 aus der Vereinigung der evangelischen Linie Baden-Durlach und der ausgestorbenen katholischen Linie Baden-Baden hervorgegangen war, ein Gebiet von 64,88 geographischen Quadratmeilen (3572 Quadratkilometer) mit rund 229.000 Einwohnern. Auf linksrheinischer Seite verlor die Markgrafschaft Baden im Jahre 1796 mit dem Pariser Friedensvertrag 13,5 Quadratmeilen (743 Quadratkilometern) mit 34 140 Bewohnern an Frankreich. Dafür wurde sie 1803 durch den in Regensburg verkündeten Reichsdeputationshauptschluss rechtsrheinisch kompensiert mit 61,77 Quadratmeilen (3401 Quadratkilometern) an neuem Territorium und mit 253 396 an neuen Bewohnern.[19]

Die Entschädigung betrug demnach etwa das dreifache für die Fläche und das fünffache für die Bevölkerung. Die badische Seite hatte bei den Verhandlungen geltend gemacht, dass ihr Schaden neben den Gebietsverlusten aus hohen Kontributionen und Kriegsschäden bestanden habe, die bei den grenzferneren Reichsständen nicht in diesem Ausmaß entstanden seien.

Die Kurpfalz - Gebietsbereinigung von Bayern

Während der Verhandlungen über einen Entschädigungsplan für den Verlust der linksrheinischen Gebiete erhob der badische Gesandte in Paris, Sigismund von Reitzenstein, die Forderung nach Eingliederung der rechtsrheinischen Gebiete der Kurpfalz nach Baden. Reitzenstein wollte damit ursprünglich nur eine Verhandlungsposition für allfällige Tauschobjekte aufbauen. Bayern erklärte sich aber zu einem Verzicht bereit, wenn es mit seinem Kernland näherliegenden Gebieten entschädigt würde. Bayern erhielt diesen Ausgleich – vornehmlich das Hochstift Augsburg – und verzichtete auf die damals ohnehin überschuldete Kurpfalz (mit Mannheim und Heidelberg).

Säkularisation geistlicher Fürstentümer, Stifte und Klöster

Als weitere Entschädigung für den Verlust der linksrheinischen Gebiete an Frankreich erhielt Baden den rechtsrheinischen Besitz der Fürstbistümer Konstanz, Basel, Straßburg und Speyer. Dazu kamen noch die Reichsstifte Petershausen und Gengenbach, die Reichsabtei Salem sowie der größte Teil des Reichsstifts Salmannsweiler, außerdem auch die Prälaturen Schwarzach, Frauenalb, Allerheiligen, Lichtental, Ettenheimmünster, Reichenau und Öhningen.

Mediatisierung der Reichsstädte

Außerdem wurden durch die Mediatisierung die Ortenauer Reichsstädte (Offenburg, Gengenbach, Zell am Harmersbach) und das Reichstal Harmersbach Baden zugeschlagen, ebenso wie der Linzgau mit Überlingen und Pfullendorf. Ursprünglich kam auch die Reichsstadt Wimpfen hinzu, wurde jedoch sogleich im Rahmen eines Gebietsaustauschs an das Großherzogtum Hessen abgetreten. Das ebenfalls an Baden gefallene Biberach an der Riß wurde 1806 gegen die Städte Villingen, Bräunlingen und Tuttlingen sowie die Grafschaft Bonndorf an das Königreich Württemberg ausgetauscht, das die Stadt am 24. Oktober 1806 in Besitz nahm.[20]

Gebietserweiterung nach dem Frieden von Pressburg 1805/1806

Im Frieden von Pressburg wurden dem Kurfürstentum Baden im Dezember 1805 der größte Teil des ehemals vorderösterreichischen Breisgaus und die Ortenau (dazumal Herzogtum Modena-Breisgau) zugesprochen. Die tatsächliche Inbesitznahme erfolgte am 15. April 1806 - wenige Monate vor Unterzeichnung der Rheinbundakte. Zudem kamen die Stadt Konstanz und die Deutschordenskomturei Mainau an Baden. Durch die Gebietsgewinne in der Ortenau und im Breisgau wurden die badischen Gebiete im Unterland (Rastatt/Baden-Baden) und im Oberland (Emmendingen/Lörrach) miteinander verbunden und Napoleon hatte an der oberrheinischen Grenze nur noch einen Nachbarn.

Da die Regelungen im Frieden von Preßburg zum Teil unklar waren oder von den beteiligten Fürstenhäusern unterschiedlich interpretiert wurden, kam es zu massiven Auseinandersetzungen zwischen Baden und Württemberg und die zeitweise Württembergische Besetzung des Breisgaus 1806 - letztlich entschied die französische Besatzungsmacht die definitive Gebietsverteilung.

Im Bodenseeraum gab es noch Streitigkeiten zwischen Baden und Österreich, das für einige Besitzungen der Deutschordenskomturei Mainau die Landeshoheit beanspruchte.

Umsetzung des Reichsdeputationshauptschlusses

Der Reichsdeputationshauptschluss (RDHS) und der diesem nach kaiserlicher Ratifikation folgende Reichsschluss führten nicht automatisch zur Umsetzung der im RDHS vorgesehenen tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen.

Einerseits erfolgte die tatsächliche Inbesitznahme der neu zugeteilten Gebiete weitgehend bereits vor dem RDHS, andererseits bedurften die den Reichstag betreffenden Regelungen noch weiterer formaler Bestätigungen durch den Kaiser. So erfolgte die Einführung der vier neuen Kurfürsten in das Kurfürstenkollegium erst am 22. August 1803. Bis dahin war der gesamte Reichstag nicht beschlussfähig. Nach dieser Einführungssitzung vertagte sich das Kurfürstenkollegium ferienhalber bis 7. November 1803. Vor Einführung der neuen Kurfürsten mussten diese Erklärungen bzgl. höherer finanzieller Beiträge zu den Reichsaufgaben abgeben und die kurfürstlichen Erblande definieren. Das Haus Baden hatte in einer Denkschrift nur die in der neuen Landesorganisation[21] als Badische Markgrafschaft und Badische Pfalzgrafschaft am Rhein bezeichneten Provinzen zu Kurlanden[22] (unteilbar und gesetzlich mit dem Vorzuge des Erstgeborenen bei der Erbfolge ausgezeichneten Landen)[23][24] bestimmt und der Kaiser bestätigte diese Definition. Die dritte Provinz, das neue "Fürstentum Konstanz" (= Oberes Fürstentum am Bodensee)[25] gehörte nicht zu den Kurlanden, sondern war ein Fideikommiss des Hauses Baden für die jüngeren, nicht-regierenden Söhne.[26]

Im RDHS (§ 32) wurden dem Haus Baden zwei zusätzliche Virilstimmen im Reichsfürstenrat für die Hochstifte Speyer (Bruchsal) und Straßburg (Ettenheim) zugesprochen. Dies wurde vom Kaiser und im Reichsfürstenrat angefochten.[27] Die Stimmen wurden im Fürstenrat nie als gültig anerkannt und gezählt.

Bevölkerung

Nachdem bereits durch die Vereinigung der römisch-katholischen Markgrafschaft Baden-Baden mit der lutherischen Markgrafschaft Baden-Durlach zur Markgrafschaft Baden im Jahre 1771 das Prinzip cuius regio, eius religio aufgeweicht worden war, erhielt das neue Kurfürstentum durch die Eingliederung der Kurpfalz ein reformiert geprägtes Territorium hinzu. So hatte der Kurfürst drei große christliche Konfessionen in seinem neu zusammengefügten Staatsgebiet. Mit dem Friede von Pressburg kamen 1806 weitere katholische Gebiete an Kurbaden, womit der katholische Bevölkerungsanteil sich deutlich erhöhte.

Wappen

Das Wappen wurde im XI. Organisationsedikt des Kurfürstentums Baden amtlich festgelegt und detailliert beschrieben.[28] Der Wappenschild in moderner französischer Form ist in 16 Felder aufgeteilt. Die mittleren vier Felder sind durch einen vierfach geteilten Mittelschild bedeckt. In der Mitte dieses Mittelschildes steht das badische Stammwappen als Herzschild.

Verwaltungseinteilung

Die Verwaltungsgliederung Kurbadens („neue Landesorganisation“) wurde 1803 in sogenannten Organisationsedikten geregelt. Im Ersten Organisationsedikt[29] führte Baden mit drei Provinzen erstmals mittlere Verwaltungsebene ein:

  • Badische Markgrafschaft - im Wesentlichen die altbadischen Gebiete
  • Badische Pfalzgrafschaft - im Wesentlichen die von Bayern übernommene Kurpfalz
  • Oberes Fürstentum am Bodensee - im Wesentlichen die Grafschaft Salem und Petershausen, Stadt und Fürstentum Konstanz,[30] die ehemalige Deutschordenskomturei Mainau, sowie die ehemalige Reichsstadt Überlingen

1806 wurde provisorisch für die durch den Frieden von Preßburg neu gewonnenen Gebiete im Breisgau und der Ortenau (ehemaliges Herzogtum Modena-Breisgau) noch die Kurbadisch-breisgauische Regierung und Cammer Freiburg eingerichtet.[31]

Im Sechsten Organisationsedikt[32] wurden auf der unteren Verwaltungsebene kleinere Ämter unter größeren Landvogteien vorgesehen, aber das Edikt wurde kaum umgesetzt.

Das Obere Fürstentum am Bodensee (mit den 1802 geschaffenen Grafschaften Salem und Petershausen die später auch als Bodenseefideikomiss bezeichnet wurden) gehörte nicht zu den Kurlanden, da die Grafschaften ein Fideikommiss des Hauses Baden für die jüngeren, nicht-regierenden Söhne waren.[33] Der damalige Markgraf Karl Friedrich hatte 1792 seinen jüngeren Söhne Friedrich und Ludwig linksrheinische Apanageherrschaften eingerichtet, die dann im Frieden von Lunéville verloren gingen und die er diesen 1802 aus den von Baden erhaltenen Entschädigungsländereien ersetzte.

Literatur

  • Maria Schimke (Hrsg.): Regierungsakten des Kurfürstentums und Großherzogtums Baden 1803–1815. Quellen zu den Reformen in den Rheinbundstaaten, Bd. 8. München: Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2011, ISBN 978-3-486-58677-0
  • Kurfürstlich Badische Landes-Organisation. In 13 Edicten sammt Beylagen, und Anhang. Carlsruhe 1803 in der Google-Buchsuche
  • Adam Ignaz Valentin Heunisch, Joseph Bader: Das Großherzogthum Baden, historisch-geographisch-statistisch-topographisch beschrieben. Heidelberg, Verlag der Julius Gross’schen Universitätsbuchhandlung, 1857, S. 43–51 Google Digitalisat
  • Geographisch-statistisch-topographische Beschreibung von dem Kurfürstenthum Baden.
    • 1. Die Badische Markgraffschaft / bearbeitet von Johann Wilhelm Schmidt, herausgegeben von Ch(ristian) Fr(iedrich) Müller. Karlsruhe 1804 MDZ München
    • 2. Die Badische Pfalzgraffschaft, bearbeitet von Peter Wund und Das Obere Fürstenthum, bearbeitet von Johann Wilhelm Schmidt. Karlsruhe 1804 MDZ München
Commons: Kurfürstentum Baden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wikisource: Kurfürstentum Baden – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

Related Articles

Wikiwand AI