LAE-32
chemische Verbindung
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D-Lysergsäuremonoethylamid (LAE-32) ist ein psychoaktives Derivat von Ergin.[2] Die Verbindung wurde von der CIA im Rahmen des Projekts MKULTRA untersucht. Die CIA beschrieb LAE-32 als eine "umkehrbare chemische Lobotomie". Bei Schizophrenie-Patienten wirkte LAE-32 der paranoiden halluzinatorischen Erregung entgegen. Laut Aufzeichnungen ruft LAE-32 bei gesunden Personen einen Schizophrenieähnlichen Zustand hervor.[3] Im Vergleich zum verwandten Lysergsäurediethylamid weist die Substanz eine Potenz von 5 % auf.[4] Nach Albert Hofmann wird der Stoff durch eine narkotische Komponente charakterisiert.[5] In seinem Werk TiHKAL beschreibt der Chemiker und Pharmakologe Alexander Shulguin, dass Dosen von 500 bis 750 Mikrogramm einen Zustand der Apathie und Sedierung hervorgerufen.[6]
| Strukturformel | |||||||||||||
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| Allgemeines | |||||||||||||
| Name | LAE-32 | ||||||||||||
| Andere Namen |
(6aR,9R)-N-Ethyl-7-methyl-4,6,6a,7,8,9-hexahydroindolo-[4,3-fg]chinolin-9-carboxamid (IUPAC) | ||||||||||||
| Summenformel | C18H21N3O | ||||||||||||
| Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||
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| Eigenschaften | |||||||||||||
| Molare Masse | 295,386 g·mol−1 | ||||||||||||
| Sicherheitshinweise | |||||||||||||
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| Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). | |||||||||||||
Rechtsstatus
Als Abkömmling der Lysergsäureamide unterliegt LAE-32 in Deutschland dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz. Bis auf die im Gesetz definierten Ausnahmen sind Handel, Inverkehrbringen, Herstellung, die Verabreichung sowie das Verbringen von LAE-32 grundsätzlich strafbar.[7]