Landgericht Berlin II

Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Berlin From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Landgericht Berlin II ist das für alle Zivilsachen zuständige Landgericht des Bundeslandes Berlin. Es entstand zum 1. Januar 2024 durch die Aufteilung des Landgerichtes Berlin in zwei eigenständige Gerichte; das Landgericht Berlin I ist seither für Strafsachen zuständig. Das Landgericht Berlin II verfügt über zwei Standorte (Littenstraße in Berlin-Mitte und Tegeler Weg in Berlin-Charlottenburg).

Organisation

Standort am Tegeler Weg (2012)
Standort in der Littenstraße (2011)

Das Landgericht Berlin II verfügt über zwei Standorte: einen in einem denkmalgeschützten Gebäude am Tegeler Weg 17–21 in Charlottenburg und einen in der Littenstraße 12–17 in Mitte im historischen Geschäftsgebäude für die Zivilabteilungen des Landgerichts Berlin I und des Amtsgerichts Berlin I.

An beiden Standorten werden allgemeine Zivilsachen verhandelt. Für einige Sachgebiete im Zivilrecht sind beim Landgericht Berlin II spezialisierte Kammern zuständig:

Spezialkammern am Standort Tegeler Weg
Amtshaftungssachen, Architektensachen, Bank- und Finanzgeschäfte, Bausachen, Berliner Betriebesachen, Entschädigungssachen, Gewerbemietsachen, Grundstückssachen, Heilbehandlungssachen, Insolvenz- und Anfechtungssachen, Kapitalanlagesachen, Pressesachen, Versicherungssachen
Spezialkammern am Standort Littenstraße
Betreuungssachen in zweiter Instanz, erbrechtliche Streitigkeiten, gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht und Kartellrecht, Insolvenzsachen in zweiter Instanz, Handelssachen, Notarsachen, Verkehrsunfallsachen, Wohnraummietsachen in zweiter Instanz, Wohnungseigentumssachen in zweiter Instanz

Der am Standort Tegeler Weg sitzende Präsident des Landgerichtes Berlin II steht dem Gericht vor; die beiden Standorte werden jeweils von einem Vizepräsidenten geleitet.

Über- und nachgeordnete Gerichte

Dem Landgericht Berlin II sind zunächst das Kammergericht in seiner Funktion als Oberlandesgericht des Landes Berlin und sodann der Bundesgerichtshof übergeordnet. Nachgeordnet sind die folgenden Berliner Amtsgerichte:

Präsidenten

  • 2024–2026: vakant[1]
  • seit 2026: Svenja Schröder-Lomb[2]

Einzelnachweise

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