Landgericht Freiburg

Landgericht in Baden-Württemberg From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Landgericht Freiburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von neun Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Karlsruhe.

Palais Sickingen (2009)
Karte des Landgerichtsbezirks Freiburg in Baden-Württemberg
Ehemalige Deutschordenskommende
Die Terrakotta-Gruppe von Walter Schelenz

Gerichtssitz und -bezirk

Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Freiburg im Breisgau. Zum Gerichtsbezirk gehören die zehn Amtsgerichte Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg im Breisgau, Kenzingen, Lörrach, Müllheim, Staufen, Titisee-Neustadt und Waldkirch. Damit leben in seinem Bezirk etwa 780.000 Menschen.

Zuständigkeit

Das Landgericht ist für alle den Landgerichten gesetzlich übertragenen Aufgaben zuständig.

Gerichtsgebäude

Das Landgericht Freiburg ist sehr zentral in der Freiburger Salzstraße gelegen. Es ist teils im Palais Sickingen und teils gemeinsam mit Außensenaten des Oberlandesgerichtes Karlsruhe in der gegenüber liegenden ehemaligen Deutschordenskommende untergebracht.

Palais Sickingen

Das Palais Sickingen diente bis zum Zweiten Weltkrieg als Freiburger Residenz der badischen Großherzöge bzw. nach dem Ende des Großherzogtums Badens im Jahr 1918 dem ehemaligen Großherzog Friedrich II. und seiner Frau Hilda von Nassau als Wohnung. Nach der vollständigen Zerstörung in der Operation Tigerfish am 27. November 1944 wurde das Palais Sickingen von 1962 bis 1965 als Gerichtsgebäude wiederaufgebaut. Für den Bau wurde auch der Gasthof zum Wilden Mann abgerissen, der den Zweiten Weltkrieg unbeschadet überstanden hatte.[1] Hinter der originalgetreuen Fassade entstand dabei ein kompletter Neubau in schlichten, modernen Formen.

Seit Juli 2024 wird das Palais Sickingen für eine Dauer von voraussichtlich ca. zehn Jahren saniert, was einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag kosten soll. Die Ausweichquartiere verteilen sich dezentral. So befinden sich die Sitzungssäle im Gebäude der Staatsanwaltschaft in der Unterwiehre. Dort sind auch die Großen Strafkammern untergebracht, wo nach dem Auszug der Außenkammern des Verwaltungsgerichts Platz frei wurde. Die Kleinen Strafkammern befinden sich an der Bahnhofsachse und die Zivilkammern sollen ab 2026 neben den bereits bestehenden Räumlichkeiten in der ehemaligen Deutschordenskommende in der Nachbarschaft weiterhin in der Salzstraße unterkommen.[2]

Ursprünglich war der Innenhof des Palais Sickingen als öffentlicher Straßenraum konzipiert und zur Schusterstraße hin geöffnet. Um dem Sicherheitsbedürfnis der Justiz Rechnung zu tragen, wurden später Trenngitter und Sichtblenden angebracht.[3] Im Zuge des Prozesses um die Gruppenvergewaltigung in Freiburg mit acht Angeklagten wurde der Teich im Innenhof zugemauert, um Platz für alle Gefangenentransporter zu gewinnen.

Ehemalige Deutschordenskommende

Die ehemalige Deutschordenskommende wurde nach der vollständigen Zerstörung am 27. November 1944 von 1982 bis 1986 als Sitz der Außenkammern des Oberlandesgerichtes Karlsruhe wiederaufgebaut. Diese waren zuvor im Colombischlössle untergebracht bis Raumnot den Neubau erforderlich machte.

Frühere Gerichtsgebäude

Von 1864 bis 1965 war das Landgericht Freiburg anfangs unter dem Namen Kreis- und Hofgericht gemeinsam mit dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft in einer Art Justizzentrum am Holzmarkt untergebracht, in dem sich das Amtsgericht noch heute befindet. Von 1824 bis 1864 befand sich der Sitz unter dem Namen Kreisgericht Freiburg im Basler Hof.

Übergeordnete Gerichte

Dem Gericht ist das Oberlandesgericht Karlsruhe übergeordnet. Oberstes Gericht ist der Bundesgerichtshof.

Geschichte

Das Landgericht Freiburg ging aus dem Hofgericht des Oberrheinkreises hervor, das 1807 im Großherzogtum Baden mit Sitz in Freiburg gegründet wurde. Es war eines von vier Kreisgerichten im Großherzogtum Baden und für die Ämter Breisach, Emmendingen, Ettenheim, Freiburg Stadt, Freiburg Land, Hornberg, Jestetten, Kenzingen, Lörrach, Müllheim, Säckingen, St. Blasien, Schönau, Schopfheim, Staufen, Triberg, Waldkirch und Waldshut zuständig. Mit der Einrichtung von Amtsgerichten im Jahr 1857 umfasste Zuständigkeit die den Ämtern zugehörigen Amtsgerichte.

Große Badische Justizreform 1864

Anlässlich der großen badischen Justizreform im Jahr 1864 wurde es eines von fünf Kreis- und Hofgerichten im Großherzogtum Baden, gleichzeitig entstanden Kreisgerichte. Kreis- und Hofgerichte nahmen sowohl Zuständigkeiten nehmen den Kreisgerichten wahr als auch eine diesen übergeordnete Funktion. Unter anderem entstanden die Kreisgerichte Lörrach, Waldshut und Villingen. Das Kreisgericht Lörrach umfasste die Amtsgerichte Lörrach, Müllheim, Schönau und Schopfheim, das Kreisgericht Waldshut die Amtsgerichte Waldshut, Jestetten, Säckingen und St. Blasien und dem Kreisgericht Villingen wurde das Amtsgericht Triberg zugeschlagen, das wiederum Teile des aufgelösten Amtsgerichtsbezirks Hornberg umfasste. Die Amtsgerichte Freiburg Stadt und Freiburg Land wurden zusammengelegt. Somit umfasste der Kreisgerichtsbezirk Freiburg nun die Amtsgerichte Freiburg, Breisach, Emmendingen, Staufen, Ettenheim, Kenzingen, Waldkirch und Neustadt.

Als Kreisgericht bestand eine Zuständigkeit als Zivilkammer erster Instanz und als Rekurskammer der Amtsgerichte des Kreisgerichtsbezirks Freiburg. Als Kreis- und Hofgericht bestand eine Zuständigkeit als Appellationsgericht, Schwurgerichtshof, Straf-, Raths- und Anklagekammer für die Amtsgerichte des Kreisgerichtsbezirks Freiburg und des Kreisgerichtsbezirks Lörrach. Kreis- und Hofgericht der Kreisgerichte Waldshut und Villingen wurde das Kreis- und Hofgericht Constanz.[4]

Bereits 1872 wurde das Kreisgericht Lörrach aus Kostengründen wieder geschlossen, wobei die zugehörigen Amtsgerichtsbezirke Lörrach, Müllheim, Schönau und Schopfheim dem Kreis- und Hofgericht Freiburg zugeschlagen wurden. Mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze im Jahr 1879 wurden die Kreisgerichte sowie die Kreis- und Hogerichte in Landgerichte umbenannt und die Zuständigkeiten vereinheitlicht, wodurch auch das Kreis- und Hofgericht Freiburg zum Landgericht Freiburg wurde.

Im Jahr 1891 wurden die Amtsgerichtsbezirke Schönau und Schopfheim dem Landgericht Waldshut zugeordnet.

Jüngere Geschichte

Eine 2016 veröffentlichte Untersuchung eines Wissenschaftlers des in Freiburg angesiedelten Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zeigte, dass von den Richtern im Landgerichtsbezirk Freiburg im Durchschnitt die bundesweit mildesten Urteile gefällt werden.[5][6][7]

Von Herbst 2017 bis Frühjahr 2018 fand hier der bundesweit beachtete Prozess im Mordfall Maria Ladenburger statt.

Anlässlich der Prozesse um die Gruppenvergewaltigung in Freiburg mussten im denkmalgeschützten Schwurgerichtssaal IV drei Zuschauerreihen herausgesägt werden. Noch nie hat es dort einen Prozess mit acht Angeklagten gegeben. Außer diesen müssen Verteidiger, Dolmetscher und Staatsanwaltschaft dort Platz finden. Außerdem wurde im Innenhof der Ententeich überbaut.[8] Auch wegen dieses Prozesses wurde im Zuge des Neubaus der Staatsanwaltschaft in der Unterwiehre ein sogenannter Zentraler Gerichtssaal vorgesehen, der als Ergänzung zum bestehenden Zentralen Gerichtssaal in Stuttgart-Stammheim zur Durchführung überregionaler Großprozesse dienen soll.

Richter

Seit Juli 2024 ist Dorothee Wahle Präsidentin des Landgericht Freiburg.

Liste der Präsidenten und Präsidentinnen des Landgericht Freiburg:

  • Sigrid Brugger, 1999–2005[9]
  • Jochen Teigeler, 2006–2010[10]
  • Andreas Neff, 2010–2023[11]
  • Dorothee Wahle, seit 2024[12]

Weitere Richter:

Siehe auch

Einzelnachweise

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