Lager für Erholung und Arbeit
Einrichtungen während der Sommerferien für Schüler ab 14 Jahren in der DDR
From Wikipedia, the free encyclopedia
Lager für Erholung und Arbeit (auch Lager für Arbeit und Erholung) wurden in der DDR vielerorts für Schüler ab dem 14. Lebensjahr für ca. zwei Wochen während der Sommerferien veranstaltet. Es handelte sich um gemeinschaftlich organisierte Ferienarbeit, die entweder in Form eines Lagers oder, falls wohnortnah, mit täglicher Anfahrt stattfand. Dabei wurden einzelne Arbeitsverträge der Betriebe mit jedem teilnehmenden Schüler abgeschlossen.[1][2] Der Schwerpunkt lag jedoch im kollektiven Erleben und der Gewinnung von Arbeitskräften bei saisonal erhöhtem Bedarf.



Details
Die gesetzliche Regelung der Lager für Erholung und Arbeit fand sich in § 20 Absatz 3 Jugendgesetz der DDR:[3]
Die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe und die Leiter und Vorstände erweitern - in Zusammenarbeit mit den Direktoren der Schulen und den Leitungen der Freien Deutschen Jugend - die Möglichkeiten, daß Schüler mit vollendetem 14. Lebensjahr in Lagern der Erholung und Arbeit, in FDJ-Schülerbrigaden und anderen Formen gesellschaftlich nützliche und produktive Arbeit leisten können.
Die Teilnahme war eigentlich freiwillig. Allerdings gab es Klassenlehrer oder Schuldirektoren, die ganze Schulklassen zur Teilnahme am Lager für Erholung und Arbeit aufforderten. Häufig waren es Schüler der ehemaligen 9. Klassen, die in den Sommerferien an den Lagern für Erholung und Arbeit teilnahmen. Die gemeinsame Teilnahme sollte nach dem Verständnis der FDJ-Führung und der Schulleitungen zur Kollektivfestigung dienen. Der Einsatz beispielsweise als Erntehelfer war dabei der Vorteil für die beteiligten Betriebe.[1]
Die Arbeit wurde nach den damaligen Tariflöhnen abzugsfrei bezahlt. Für die Versorgung und Unterbringung waren die jeweiligen Betriebe, in denen die Schüler zum Arbeitseinsatz kamen, verantwortlich. Dieses wurde auch örtlich unterschiedlich, teils über die Gemeinden mittels Kommunalverträgen, organisiert.
Mitunter wurden als Unterkünfte bestehende Lehrlingswohnheime, Schulen oder Kinderferienlager, bis Mitte der 1980er Jahre teilweise auch Zelte[4] genutzt. Gearbeitet wurde täglich zwischen vier und sechs Stunden, zumeist vormittags. Danach war Freizeit und es wurden kulturelle Veranstaltungen, Urania-Vorträge und meist Diskotheken[4] vor Ort angeboten.
Viele Arbeitseinsätze fanden in der Landwirtschaft statt, so bei der Ernte von Kartoffeln[4], Rüben oder Erdbeeren. Aber auch in der Forstwirtschaft, im Garten- und Landschaftsbau, beim Ausheben von Gräben, in Industriebetrieben (z. B. in der Textilindustrie oder der Lebensmittelwirtschaft[1]) und beim Sauberhalten von Parks, Plätzen und Straßen wurden die Jugendlichen eingesetzt. Ein Schwerpunkt war in den 1960er und 1970er Jahren die Bewässerung der Landwirtschaft in den nördlichen Bezirken der DDR als Jugendobjekt der FDJ.[4] Es fanden auch Lager für Erholung und Arbeit in sozialistischen Staaten statt[5] und umgekehrt nahmen auch Schüler von dort an Lagern in der DDR teil.
Unabhängig von den Lagern gab es in der Schulzeit auch Ernteeinsätze, die nachmittags nach dem Schulunterricht stattfanden.[6]