Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Datenschutzbeauftragter in Sachsen-Anhalt
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| Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt — LfD LSA — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Land Sachsen-Anhalt |
| Stellung | vergleichbar einer obersten Landesbehörde, unabhängige Aufsichtsbehörde[1] |
| Gründung | 1. April 1992[2] |
| Hauptsitz | Magdeburg |
| Behördenleitung | Maria Christina Rost[3] |
| Direktor der Geschäftsstelle | Albert Cohaus[4] |
| Bedienstete | 32 Beamte und 5 Angestellte (2026)[5] |
| Haushaltsvolumen | 4.651.700 Euro (2026)[6] |
| Netzauftritt | www.datenschutz.sachsen-anhalt.de |
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt, die Kontroll- sowie Beratungsaufgaben im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit wahrnimmt.
Geschichte
Das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz des Landes Sachsen-Anhalt wurde mit Inkrafttreten des damaligen Datenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (DSG-LSA) am 1. April 1992 errichtet.[2] Seit dem 1. Oktober 2008 nimmt er auch die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahr.[7]
Von Januar 2021 bis Juli 2024 war die Stelle nicht besetzt, da sich der Landtag von Sachsen-Anhalt seit 2018 mehrmals nicht auf einen mehrheitsfähigen Kandidaten einigen konnte. Der frühere Amtsinhaber Harald von Bose gab bereits 2018 bekannt, dass er nicht erneut für den Posten antreten wird. Seither wurden diverse Vorschläge für das Amt stets vom Landtag abgelehnt, da nie eine Mehrheit gefunden wurde. Die Regierungskoalition in Sachsen-Anhalt stand wegen der Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz kurz vor einer Regierungskrise, da Kandidaten der eigenen Koalition wiederholt abgelehnt wurden.[8] Zudem war umstritten, ob das Besetzungsverfahren der Position nach einer Änderung des Landesdatenschutzgesetzes europarechtskonform ist.[9]
Im April 2024 wurde nach rund sechs Jahren Maria Christina Rost auf Antrag von CDU, SPD und FDP[10] zur neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt und trat ihr Amt im August 2024 an.
Aufgaben
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz ist die Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des Datenschutzes und hat somit den Auftrag, die Einhaltung der Datenschutzvorschriften bei den öffentlichen Stellen des Landes und seit dem 1. Oktober 2011 auch bei den in Sachsen-Anhalt ansässigen nicht-öffentlichen Stellen (insb. Unternehmen und Vereine) zu kontrollieren.
Die Aufgaben ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung, dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA)[11] und dem Datenschutzrichtlinienumsetzungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSUG LSA).[12]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz nimmt ihre Aufgaben dadurch wahr, „dass sie
- Eingaben und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern bearbeitet,
- Bürgerinnen und Bürger zu Fragen des Datenschutzes berät,
- verantwortliche Stellen (insbesondere Behörden und Unternehmen mit Sitz in Sachsen-Anhalt) zu Fragen des Datenschutzes berät,
- die Landesregierung bei Rechtsetzungsvorhaben mit datenschutzrechtlichem Bezug und Fragen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Regelungen unterstützt,
- das Landesparlament bei Rechtsetzungsvorhaben mit datenschutzrechtlichem Bezug berät,
- Kontrollen – auch anlasslos – bei verantwortlichen Stellen durchführt,
- festgestellte Verstöße angemessen ahndet,
- das Landesparlament und die Öffentlichkeit durch die Herausgabe eines Tätigkeitsberichtes informiert,
- Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zu Fragen des Datenschutzes durchführt und Öffentlichkeitsarbeit betreibt,
- mit anderen Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder, des Bundes und auf europäischer Ebene zusammenarbeitet.“[13]
Nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA)[7] wird die Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt auch zur Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit bestimmt.
Organisation
Die Einrichtung der Landesbeauftragten ist in Art. 63 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt[14] verfassungsrechtlich abgesichert.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz ist gleichzeitig die Behördenbezeichnung und Amtsbezeichnung der Behördenleitung. Die Beauftragte leitet die Behörde nach innen und vertritt sie nach außen. Sie ist bei der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Die Geschäftsstelle ist in sechs Referate unterteilt:[4]
- Referat 1 – Organisation, Personal, Haushalt
- Organisation, Haushalt, Beauftragter für den Haushalt
- Personal, Datenschutzkonferenz, Tätigkeitsberichte
- Referat 2 – Soziales, Gesundheit, Bildung, Informationsfreiheit
- Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen, Hochschulen, Beschäftigtendatenschutz, Archivwesen, Kammerrecht
- Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Forschung, Verwaltungsverfahrensrecht
- Informationsfreiheit, Open Government, Presserecht
- Hinweisgeberschutzrecht
- Referat 3 – Informations- und Kommunikationstechnologie, E-Government
- Grundsatzfragen der Informations- und Kommunikationstechnologie, E-Government, Onlinezugangsrecht
- Medien- und Telekommunikationsrecht, Statistik, Geoinformation, Vermessungswesen, Gewerberecht
- Elektronischer Rechtsverkehr, Zertifizierung
- IuK der Dienststelle
- Technische Beratung der Referate 2 bis 6
- Referat 4 – Wirtschaft, Vereine, Videoüberwachung
- Grundsatzfragen des Datenschutzrechtes im nichtöffentlichen Bereich
- Beratung und Kontrolle verantwortlicher Stellen (Kreditwesen, Auskunfteien, Inkasso, Freie Berufe, Handel, Industrie, Vereine, Parteien, Versicherungen, Bildungsträger, Wohnungswirtschaft, Ver- und Entsorger, Verbraucherdatenschutz, Verkehrsunternehmen, Adresshandel, Markt- und Meinungsforschung, Werbung, Auftragsverarbeitung, Handwerk, Gastronomie)
- Videoüberwachung
- Referat 5 – Justiziariat, Europa, Internationaler Datenverkehr
- Grundsatzfragen des Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich, Verkehrsrecht, Justiziariat
- Europa, Internationaler Datenverkehr
- Ordnungswidrigkeiten
- Künstliche Intelligenz
- Referat 6 – Parlament, Landesrechnungshof, Inneres, Justiz
- Grundsatzfragen des Datenschutzrechtes im parlamentarischen Bereich
- Polizei, Verfassungsschutz, Gefahrenabwehr, Justiz
- Parlament, Landtagsverwaltung, Landesrechnungshof, Kommunales, Finanzen, Melde-, Pass- und Ausweiswesen
Beauftragte
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz wird von den Mitgliedern des Landtags Sachsen-Anhalt für eine fünfjährige Amtszeit gewählt und anschließend durch den Landtagspräsidenten ernannt. Eine Wiederwahl ist möglich.
Nachdem im Mai 2018 der Kandidat der Landesregierung in drei Wahlgängen keine Mehrheit gefunden hatte, wurde eine Verfassungsänderung beschlossen, um das Quorum zu senken. Seit dem 27. März 2020 genügt für die Wahl des Landesbeauftragten die Mehrheit der Mitglieder des Landtages.[15]
| Nr. | Name | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit | Hinweise |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Klaus-Rainer Kalk | 09.04.1992[16] | 15.03.2005 | |
| 2 | Harald von Bose | 16.03.2005[17] | 31.12.2020 | |
| Amt vakant | 01.01.2021 | 31.07.2024 | Der Landtag von Sachsen-Anhalt konnte sich seit 2018 mehrfach nicht auf einen Kandidaten einigen.[8] | |
| 3 | Maria Christina Rost | 01.08.2024[18] | ||