Landesgericht Czernowitz

historisches Gericht in der Bukowina From Wikipedia, the free encyclopedia

Landesgericht Czernowitz war ein k.k. Gerichtshof im österreichischen Kronland Herzogtum Bukowina mit Sitz in Czernowitz. Das Gericht gehörte zum Sprengel des Oberlandesgerichts Lemberg und bildete neben dem Kreisgericht in Suczawa eine der zentralen Gerichtsbehörden der Bukowina. Es bestand als österreichische Justizbehörde bis zum Ende der habsburgischen Herrschaft über die Bukowina 1918.

Geschichte

Die Einrichtung des Landesgerichts Czernowitz stand im Zusammenhang mit der Neuordnung der politischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit im Kaisertum Österreich nach den Revolutionen von 1848/1849. Für Galizien und die Bukowina wurden die Grundzüge der Gerichtsorganisation zunächst durch die kaiserliche Verordnung vom 6. November 1850 festgelegt. Die detaillierte politische und gerichtliche Organisation des Herzogtums Bukowina regelte anschließend die Verordnung der Minister des Innern, der Justiz und der Finanzen vom 24. April 1854.[1]

In zeitgenössischen Organisationsverzeichnissen erscheint Czernowitz als Sitz der Landesregierung und des Landesgerichts. Als übergeordnetes Gericht war das Oberlandesgericht Lemberg zuständig.[2] Das Landesgericht war damit Teil jener Justizstruktur, die die Bukowina in den Gerichtsverband der österreichischen Kronländer einband. Die tatsächliche Amtswirksamkeit der neuen Bezirksämter und Gerichtsorganisation wurde Mitte der 1850er Jahre umgesetzt.[3]

Zuständigkeit und Gerichtsorganisation

Die Bukowina war im 19. Jahrhundert in mehrere Gerichtsbezirke gegliedert. Nach der Organisation von 1854 wurden für Verbrechen und Vergehen mehrere Untersuchungsgerichte bestimmt. Das Landesgericht Czernowitz war dabei insbesondere für Czernowitz und Umgebung sowie für die Gerichtsbezirke Sadagora, Kotzmann, Waskoutz und Zastawna zuständig.[4] Daneben bestanden als weitere einschlägige Gerichtsstellen unter anderem das Kreisgericht Suczawa sowie Bezirksgerichte in Storoschinetz und Radautz.

Mit der Trennung von politischer Verwaltung und Justiz im Jahr 1868 wurden in der Habsburgermonarchie die modernen politischen Bezirke von der gerichtlichen Bezirksorganisation unterschieden.[5] Die Gerichtsbezirke blieben jedoch eine grundlegende Einheit der Justizverwaltung. Für das Jahr 1908 ist belegt, dass in der Bukowina als Gerichte höherer Ordnung das Landesgericht Czernowitz und das Kreisgericht Suczawa bestanden.[6]

Sprache und Verwaltungskontext

Das Landesgericht Czernowitz war in einem mehrsprachigen Kronland tätig. In der Bukowina waren in Verwaltung und Gerichtsbarkeit Deutsch, Rumänisch und Ruthenisch, wie das Ukrainische damals amtlich häufig bezeichnet wurde, als landesübliche Sprachen von Bedeutung.[7]

Ende der österreichischen Gerichtsbarkeit

Mit dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns 1918 und der anschließenden Eingliederung der Bukowina in das Königreich Rumänien endete die österreichische Zuständigkeit über das Landesgericht Czernowitz. Der Vertrag von Saint-Germain bestätigte 1919 die Abtretung der Bukowina an Rumänien.[8] Die archivalische Überlieferung des k.k. Landesgerichts Czernowitz befindet sich heute im Staatsarchiv der Oblast Tscherniwzi.[9]

Literatur

  • Kurt Scharr: Die Landschaft Bukowina. Das Werden einer Region an der Peripherie 1774–1918. Böhlau, Wien/Köln/Weimar 2010, ISBN 978-3-205-78463-0.
  • Mariana Hausleitner: Die Rumänisierung der Bukowina. Die Durchsetzung des nationalstaatlichen Anspruchs Großrumäniens 1918–1944. Oldenbourg, München 2001, ISBN 3-486-56585-0.
  • k.k. Statistische Zentralkommission: Gemeindelexikon der Bukowina. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1900. Wien 1907.
  • Politische und gerichtliche Organisation der im Reichsrathe vertretenen Länder von Oesterreich. Nach amtlichen Quellen zusammengestellt. Wien 1855.

Einzelnachweise

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