Landeshauptleutekonferenz

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Die Landeshauptleutekonferenz ist ein informelles – das heißt von der österreichischen Bundesverfassung nicht vorgesehenes – Treffen der neun Landeshauptleute.[1] Sie ist neben dem Bundesrat, der zweiten österreichischen Parlamentskammer, das politisch wichtigste Gremium der Länderzusammenarbeit wie auch des Föderalismus im österreichischen politischen System (in der modernen österreichischen Staatsrechtslehre/Bundesstaatstheorie kooperativer Bundesstaat genannt).[2][3] Dabei erachtet man die Landeshauptleutekonferenz als „das mächtigste Mittel der Bundesländer“[4] und „Motor zur Stärkung der Bundesstaatlichkeit“,[5] der Bundesrat selbst gilt in Österreich als wenig einflussreich.[6] Ihre Bedeutung zeigt sich auch darin, dass, obwohl sie formell nicht existiert, zahlreiche Rechtstexte auf sie verweisen.[7]

Arbeitsweise

Bei Landeshauptleutekonferenzen wird versucht, eine gemeinsame Linie zur Vertretung der Interessen der einzelnen Bundesländer festzulegen, um dann mit dieser gemeinsamen Position gestärkt dem Bund in Verhandlungen gegenübertreten zu können. Sie entwickelten sich in den 1960er-Jahren und tagten ab 1970 regelmäßig zweimal pro Jahr.[8]

Vorbereitet werden sie von den Landesamtsdirektoren (Wien: Magistratsdirektor),[9] die dann gemeinsam mit den Landeshauptleuten und in der Regel auch mit einem Vertreter der Bundesregierung – der fallweise der Bundeskanzler oder ein Bundesminister ist – an den Konferenzen teilnehmen. Auch Gespräche mit dem Bundespräsidenten finden wiederholt statt.[10] Der Vorsitz zwischen den Ländern wechselt nach herausgebildeter Praxis halbjährlich und nach alphabetischer Reihenfolge der Länder parallel zum Wechsel des Präsidenten des Bundesrates. Neben diesen halbjährlichen Sitzungen wird die Landeshauptleutekonferenz bei dringenden Anliegen auch zu außerordentlichen Sitzungen einberufen. Als Geschäftsstelle der Konferenz fungiert die Verbindungsstelle der Länder. Eine schriftlich fixierte Geschäftsordnung fehlt.

Die Landeshauptleutekonferenz fasst Beschlüsse nur einstimmig. Sie werden aufgrund des informellen Charakters der Treffen nicht veröffentlicht, sondern nur den Teilnehmern und der Bundesregierung, soweit sie davon betroffen ist, zugänglich gemacht. Diese Beschlüsse sind rechtlich unverbindlich, entfalten aber eine beachtliche politische Wirkung. Sie stellen aufgrund der Einstimmigkeit einen verlässlichen – wenn auch unter Umständen geringsten – gemeinsamen Standpunkt der Landesebene dar.[7][11]

Besondere Bedeutung hat die Konferenz etwa beim Finanzausgleich Bund–Länder–Gemeinden und der „ewigen Baustelle“ Reform des Bundesstaats.[12][13]

Vorsitzende

Im ersten Halbjahr 2024 ist Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) Vorsitzende der LHK.[14] 2023 hatten zunächst Hans Peter Doskozil (SPÖ),[15] dann Peter Kaiser (ebenfalls SPÖ) diese Position inne.[14] Anfang Januar 2026 folgte auf den Steiermärkischen Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) der Tiroler Anton Mattle.[16]

Geschichte

Im Jahr 1968 erklärte der damalige Landeshauptmann von Salzburg, Hans Lechner (ÖVP; bis 1977 LH), die Funktionsweise der Landeshauptleutekonferenz in der ORF-Sendung Österreich-Bild.[17]

Zum Jubiläum „100 Jahre Gründung der Republik Österreich“ fand 2018 eine außerordentliche Konferenz der Landeshauptleute statt, bei der es auch um das Verhältnis Bundesländer – Regionen in der Europäischen Union ging.[18]

Die Landeshauptleutekonferenz wurde bisher nicht formal eingerichtet. Sie findet sich aber mittlerweile in mehreren Bundesgesetzen, wo ihr vor allem Nominierungsrechte für Beratungsgremien zukommen. Mit ihrer Erwähnung in einer Verfassungsbestimmung im Versöhnungsfonds-Gesetz findet die Landeshauptleutekonferenz mittlerweile auch Erwähnung in der Bundesverfassung.[19]

Amtierende Landeshauptleute und deren Stellvertreter

informelle Sitzverteilung
   
Insgesamt 9 Sitze
Weitere Informationen Bundesland, Landeshaupt- mann/-frau (5) ...
BundeslandLandeshaupt-
mann/-frau (5)
Partei (1.) (3) Landeshauptmann/frau-
Stellvertreter
Partei (2.) (3) Landeshauptmann/frau-
Stellvertreter
Partei
Burgenland BurgenlandHans Peter DoskozilSPÖ Anja Haider-WallnerGrüne  (2)
Karnten KärntenDaniel FellnerSPÖ Gabriele Schaunig-KandutSPÖ Martin GruberÖVP
Niederosterreich NiederösterreichJohanna Mikl-LeitnerÖVP Stephan Pernkopf (3)ÖVP Udo Landbauer (3)FPÖ
Oberosterreich OberösterreichThomas StelzerÖVP Christine Haberlander (3)ÖVP Manfred Haimbuchner (3)FPÖ
Salzburg SalzburgKaroline EdtstadlerÖVP Marlene SvazekFPÖ Stefan SchnöllÖVP
Steiermark SteiermarkMario KunasekFPÖ Manuela KhomÖVP  (2)
Tirol TirolAnton MattleÖVP Philip WohlgemuthSPÖ Josef GeislerÖVP
Vorarlberg VorarlbergMarkus WallnerÖVP Christof Bitschi (1)FPÖ  (2)
Wien WienMichael Ludwig (4)SPÖ Barbara Novak (3)SPÖ Bettina Emmerling (3)NEOS
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Stand: Juli 2025

(1) 
In Vorarlberg: Landesstatthalter
(2) 
Nur ein Stellvertreter im Burgenland, in der Steiermark und in Vorarlberg
(3) 
In Niederösterreich, Oberösterreich und Wien keine nominelle Reihung der Stellvertreter
(4) 
In Wien auch amtierender Bürgermeister

Siehe auch

Literatur

  • Florian Wanke: Föderalismus in der Diskussion: Die bundesstaatliche Ordnung Österreichs und der Versuch der Bundesstaatsreform im Österreich-Konvent. GRIN Verlag, 2007, ISBN 978-3-638-65534-7, Abschnitt Bedeutung der Landeshauptleutekonferenz, S. 12 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  • Christian Peter Hölzel: Die Möglichkeiten der Länder zur Einflußnahme auf die Europäische Union. GRIN Verlag, 2009, ISBN 978-3-640-44277-5, Kapitel 5.1.2 Die Landeshauptleutekonferenz, S. 65 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

Einzelnachweise

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