Landeshauptstadt (Deutschland)
Hauptstadt eines Bundeslandes in Deutschland
From Wikipedia, the free encyclopedia
Landeshauptstadt bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland eine Stadt, die Sitz der Verfassungsorgane eines Landes ist, insbesondere von Landesregierung und Landtag. Kommunalrechtlich ist Landeshauptstadt eine Bezeichnung, die der Stadt auf Antrag durch die Landesregierung verliehen werden kann.[1] So wurde etwa im Januar 1953 die Verleihung der Bezeichnung Landeshauptstadt an die Stadt Wiesbaden bekanntgemacht.[2] Demgegenüber können die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin nicht zugleich Landeshauptstädte sein.