Landgericht Eisenach

ehemaliges Landgericht in Deutschland From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Landgericht Eisenach war von 1879 bis 1949 ein in Eisenach bestehendes Landgericht, das dem Oberlandesgericht Jena zugeordnet war.

Geschichte

Im Zuge der 1850 im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach erfolgten Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung[1] und der zeitgleichen Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit[2] wurden Justizämter und Stadtgerichte als Eingangsgerichte geschaffen.[3] Damit entstanden in Eisenach das Justizamt Eisenach und das Stadtgericht Eisenach. Gericht zweiter Instanz und damit Vorläufer des Landgerichtes war das Kreisgericht Eisenach.

Das Landgericht Eisenach entstand mit Einführung des Reichsgerichtsverfassungsgesetzes im Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach im Jahr 1879. Es war für das frühere Sachsen-Eisenach zuständig und dem Oberlandesgericht Jena zugeordnet.

Darunter waren folgende 8 Amtsgerichte angesiedelt:

Nachdem im Jahr 1920 der Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach im Land Thüringen aufgegangen war, wurde der Gerichtssprengel angepasst. Das Amtsgericht Ostheim vor der Rhön kam zum Landgericht Meiningen, das Amtsgericht Ilmenau zum Landgericht Gotha. Im Gegenzug kamen das Amtsgericht Thal-Heiligenstein und das Amtsgericht Vacha zum Landgericht Eisenach.[4]

Mit dem Gesetz über die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Reg.Bl. I S. 32)[5] wurde das Landgericht Eisenach zum 1. September 1949[6] aufgehoben.

Das Landgericht Meiningen als Nachfolger bestand bis 1993 (1952 bis 1990 unter der Bezeichnung Bezirksgericht Suhl). Nach der Wiedervereinigung wurde in Eisenach kein Landgericht mehr eingerichtet.

Gebäude

Das Gericht bezog 1910 das Gerichtsgebäude Theaterplatz 5. Später wurde es vom Amtsgericht Eisenach und vom Arbeitsgericht Suhl genutzt. Es steht unter Denkmalschutz.

Richter

Siehe auch

Literatur

  • Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 433 (archive.org).

Einzelnachweise

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