Wikiwand AI

Landgericht Würzburg (rechts des Mains)

bayerisches Landgericht älterer Ordnung rechts des Mains From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Landgericht Würzburg (rechts des Mains) war ein bayerisches Landgericht älterer Ordnung.

Beschreibung

Im Jahr 1817 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Würzburg rechts des Mains errichtet. Dieses kam zum Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken. Gebildet wurde es aus den würzburgischen Ämtern Heidingsfeld, Prosselsheim und Veitshöchheim zuzüglich der aufgelösten Stifte und Klöster. Der Sitz des Landgerichts war Würzburg. Es war 3,365 Quadratmeilen groß (≈189 km²) und es gab 19 Ruralgemeinden:[1][2]

1862 wurde die Verwaltung von dem neu geschaffenen Bezirksamt Würzburg übernommen. Das Landgericht Würzburg (rechts des Mains) war nun nur noch für die Gerichtsbarkeit zuständig. Am 1. April 1873 wurde das Landgericht Würzburg rechts des Mains mit dem Landgericht Würzburg (links des Mains) und dem Stadtgericht Würzburg zum neu gebildeten Landgericht Würzburg vereinigt.[3]

Literatur

Einzelnachweise

Related Articles

Timelines

Top Qs

Fact Checks