Landpost
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Landpost (auch Landposten, Landpostdienst und Landverkraftung genannt) bezeichnete die postalische Versorgung ländlicher Gebiete ohne eigene Postanstalt. Sie umfasste die Zustellung von Postsendungen an die Bevölkerung sowie die Annahme und Weiterleitung von Sendungen durch Landzusteller und Posthilfstellen.[1]

In den 1920er Jahren wurde der Landpostdienst im Bereich der Deutschen Reichspost systematisch ausgebaut. Ab 1927 erfolgten Versuche, die Landbevölkerung durch motorisierte Zustellung (Landverkraftung) effizienter zu versorgen. Hierzu wurden feste Fahrtrouten eingerichtet, entlang derer Poststellen in kleineren Orten als Annahme- und Verteilstellen dienten.[1]
Diese sogenannten Landpoststellen (Poststellen II Land) wurden häufig nebenberuflich betrieben und boten ein breites Spektrum postalischer Dienstleistungen an, darunter die Annahme gewöhnlicher Briefsendungen, Einschreiben, Wertsendungen, Nachnahmesendungen sowie Pakete. Die Sendungen wurden durch Landzusteller eingesammelt und zur weiteren Bearbeitung an das zuständige Leitpostamt übergeben.[1]
Ein charakteristisches Merkmal der Landpost war die Verwendung spezieller Stempel. Stempelabdrucke von Posthilfstellen werden von Philatelisten als „Landpoststempel“ bezeichnet. Diese dienten als Herkunftsnachweis der Sendung und wurden im Unterschied zu Poststempeln nicht zur Entwertung von Briefmarken verwendet, sondern in der Regel neben der Frankatur angebracht.[1] Die eigentliche Entwertung der Briefmarke erfolgte erst im zuständigen Postamt.
Der Landpostdienst erwies sich als erfolgreiches Instrument zur Verbesserung der postalischen Infrastruktur in ländlichen Regionen und bestand in vielen Gebieten bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts fort.[1]