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Landschaftsschutzgebiet Tiefental

Landschaftsschutzgebiet in Nordrhein-Westfalen From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Landschaftsschutzgebiet Tiefental mit 19 ha Flächengröße liegt im Gemeindegebiet von Kalletal. Es wurde 1995 mit dem Landschaftsplan Nr. 4 Kalletal durch den Kreistag des Kreises Lippe erstmals als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. 2004 erfolgte die erneute Ausweisung durch den Kreistag mit dem geänderten Landschaftsplan.[1]

Landschaftsschutzgebiet Tiefental

Beschreibung

Nördlich grenzt das Naturschutzgebiet Rotenberg, Bärenkopf, Habichtsberg und Wihupsberg an. Das LSG umfasst einen Biotopkomplex aus überwiegend Grünland- und Laubwaldflächen in einem Trockental.[1]

Schutzzwecke für das LSG

Laut Landschaftsplan erfolgte die Ausweisung des LSG

  • „zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in ökologisch besonders wertvoll strukturierten Bereichen mit Wasser-, Klima- und Biotopschutzfunktionen,“
  • „zur Erhaltung und Wiederherstellung von Quellbereichen und naturnahen Fließgewässern, Grünland und naturnahen Waldbereichen unterschiedlicher Feuchtestufen, Feldgehölzen, Hecken und Obstwiesen,“
  • „zur Erhaltung morphologisch ausgeprägter Bereiche zur Sicherung der landschaftlichen Eigenart und Vielfalt für die Erholung,“
  • „zur Erhaltung wertvoller Biotopkomplexe aus Wald-Gründlandbereichen, Fließgewässern und Quellen mit wichtigen Trittstein- und Vernetzungsfunktionen,“
  • „zur Erhaltung und Wiederherstellung wichtiger Rückzugsräume für die bedrohte Tier- und Pflanzenwelt,“
  • „zur Sicherung der das Orts- und Landschaftsbild gliedernden und belebenden und die dörflichen Siedlungsstrukturen prägenden Freiraumelemente.“[1]

Rechtliche Vorschriften

Im Landschaftsschutzgebiet sind unter anderem das Errichten von Bauten und das Anlegen von Fischteichen verboten.[1]

Siehe auch

Literatur

  • Kreis Lippe (Hrsg.): Landschaftsplan Nr. 4 „Kalletal“. Detmold 2004 (kreis-lippe.de [PDF]).

Einzelnachweise

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