Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung in Baden-Württemberg 1952

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Die Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung fand am 9. März 1952 statt.[1] Der neu zu schaffende Südweststaat hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen Namen, er umfasste, der Größe nach, die noch bestehenden Länder Württemberg-Baden, Baden (Südbaden) und Württemberg-Hohenzollern.

Wahl zur Verfassunggebenden
Landesversammlung 1952
1956 →
Wahlbeteiligung: 63,66 %
 %
40
30
20
10
0
36,0
28,0
18,0
6,3
4,4
3,3
2,4
1,7
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Insgesamt 121 Sitze

Das Land Baden-Württemberg wurde am 25. April 1952 gegründet. Die Verfassungsgebende Landesversammlung wurde damit zum ersten Landtag.

Ergebnis

Für die Wahl galt eine Sperrklausel von 5 % je Land.

Weitere Informationen Partei, Stimmen ...
Ergebnis der Wahl vom 9. März 1952
ParteiStimmenAnteilSitzeDirekt-
mandate
CDU982.72735,99 %5042
SPD765.03228,01 %3826
FDP/DVP491.71118,01 %236
BHE 170.7516,25 %6
KPD119.6044,38 %4
DG-BHE/DG89.4593,28 %
SRP65.7872,41 %
Zentrum23.3560,85 %
UWG22.3930,82 %
gültige Stimmen
 
2.730.820
 
100,00 %
97,88 %
121
 
74
 
ungültige Stimmen59.0522,12 %
Wähler
Wahlbeteiligung
2.789.872
 
100,00 %
  63,65 %
Nichtwähler1.592.93536,35 %
Wahlberechtigte4.382.807100,00 %
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Weitere Informationen Württemberg-Baden, Baden ...
Ergebnisse nach Ländern[2]
Württemberg-Baden Baden Württemberg-
Hohenzollern
Anzahl/
Stimmen
% Direkt-
man-
date
Sitze Anzahl/
Stimmen
% Direkt-
man-
date
Sitze Anzahl/
Stimmen
% Direkt-
man-
date
Sitze
Wahlberechtigte 2.663.392 888.179 781.236
Wähler 1.743.374 65,5 548.982 61,8 497.516 63,7
Gültige Stimmen 1.708.528 98,0 533.964 97,3 488.328 98,2
CDU 499.540 29,2 17 24 232.381 43,5 14 14 * 250.806 51,4 11 12
SPD 517.255 30,3 22 25 142.084 26,6 2 8 105.693 21,6 2 5
FDP/DVP 327.880 19,2 6 15 84.998 15,9 4 78.833 16,1 4
BHE 114.156 6,7 5 26.497 4,96 30.098 6,2 1
KPD 86.712 5,1 4 16.778 3,1 16.114 3,3
DG-BHE 84.026 4,9
DG 5.433 1,1
SRP 65.787 3,9
Zentrum 23.356 4,4
UWG 13.172 0,8 7.870 1,5 1.351 0,3
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* 
Ein Überhangmandat für CDU, daher 26 statt 25 Sitze in Südbaden vergeben.

Wahl des ersten Landtags

Indirekt wurde mit dieser Wahl auch der erste Landtag des neuen Landes Baden-Württemberg bestimmt. Dies legte Artikel 93 der Landesverfassung fest:

„(1) Die Abgeordneten der nach § 13 des Zweiten Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern vom 4. Mai 1951 (BGBl. I S. 283) gewählten Verfassunggebenden Landesversammlung bilden nach Inkrafttreten dieser Verfassung den ersten Landtag.
(2) Die Wahlperiode dieses Landtags endet am 31. März 1956.“

Artikel 93[3]

Bildung des Landes und erste Landesregierungen

Knapp sieben Wochen nach der Wahl der Verfassunggebenden Landesversammlung wurde das Land Baden-Württemberg am 25. April 1952 gegründet. Der Gründungsakt war eine Erklärung des direkt zuvor gewählten Ministerpräsidenten Reinhold Maier (FDP/DVP). Er sagte: „Meine sehr verehrten Abgeordneten. Gemäß § 14, Absatz 4, Satz 2 wird hiermit der Zeitpunkt der Bildung der vorläufigen Regierung auf den gegenwärtigen Augenblick, nämlich auf Freitag, den 25. April 1952, 12 Uhr 30 Minuten festgestellt. Mit dieser Erklärung sinngemäß § 11 des zweiten Neugliederungsgesetzes (sind) die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zu einem Bundesland vereinigt. (…)“[4] Dieser Moment war von tumultartiger Unruhe in der Versammlung überschattet, denn Reinhold Maier hatte die größte Fraktion, die CDU, bei der Koalitionsbildung übergangen.

Im neuen Bundesland bildeten zunächst FDP/DVP, SPD und BHE eine Regierungskoalition unter Reinhold Maier, der zuvor Ministerpräsident von Württemberg-Baden gewesen war. Am 7. Oktober 1953 wurde unter Gebhard Müller (CDU) eine Allparteienkoalition (ohne Beteiligung der KPD) gebildet. Müller war bis 1952 der Regierungschef von Württemberg-Hohenzollern (mit der Amtsbezeichnung „Staatspräsident“) gewesen.

Siehe auch

Einzelnachweise

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