Landtagswahl und Volksabstimmungen in Hessen 1991
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Die Wahlen zum 13. Hessischen Landtag fanden am 20. Januar 1991 statt und führten zum Machtverlust der amtierenden CDU/FDP-Koalition. Die SPD wurde bei leichten Zugewinnen mit 40,8 % der Stimmen knapp stärkste Partei und konnte gemeinsam mit den Grünen die zweite rot-grüne Koalition in Hessen bilden.


Zugleich mit der Landtagswahl wurden zwei Volksabstimmungen (obligatorische Referenden) über Änderungen der Landesverfassung abgehalten. Dabei ging es einerseits um die Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel und andererseits um die Einführung der Direktwahl von Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten in Gemeinden und Landkreisen. Die Abstimmung über die beiden Vorlagen war das vierte Plebiszit in der Geschichte Hessens nach der Zeit des Nationalsozialismus.
Landtagswahl
Ausgangssituation
Bei der vorhergehenden (vorgezogenen) Landtagswahl am 5. April 1987 hatte Walter Wallmann eine sehr knappe Mehrheit (56 der 110 Mandate) erzielt und konnte eine Regierung aus CDU und FDP bilden. Zum ersten Mal seit dem Krieg war die SPD in die Opposition verwiesen worden.
Die Neuwahl am 5. April 1987 ergab folgendes Ergebnis:
*) An 100 fehlende Prozent = nicht im Landtag vertretene Parteien
Erstmals konnten die hessischen Wähler 1991 zwei Stimmen abgeben. Mit der (von der FDP durchgesetzten) Trennung der Landes- und der Wahlkreisstimme erhofften sich die kleinen Parteien eine Stärkung. Gleichzeitig mit der Landtagswahl wurden Volksabstimmungen über Änderungen der hessischen Verfassung durchgeführt (die alle mit übergroßer Mehrheit angenommen wurden).
Spitzenkandidaten
Die CDU trat mit Ministerpräsident Walter Wallmann als Spitzenkandidat an. Gegenkandidat der SPD war der Kasseler Oberbürgermeister Hans Eichel. Die Grünen gingen mit einer Doppelspitze in den Wahlkampf. Iris Blaul und Joschka Fischer führten die Grünen-Liste an. Für die FDP fungierte Minister Wolfgang Gerhardt als Spitzenkandidat.
Wahlkampf
Die Wahl stand im Schatten des Beginns der Rückeroberung des vom Irak besetzten Kuwaits im Zweiten Golfkrieg, die am 17. Januar, drei Tage vor der Wahl, erfolgte.
Die CDU-geführte Bundesregierung hatte die diplomatischen Bemühungen des Weltsicherheitsrates für einen Rückzug des Iraks unterstützt und trug auch zur Finanzierung der internationalen Streitkräfte bei, die ab dem 17. Januar begannen, die Besatzungstruppen zu vertreiben. Gegen diese Politik richtete sich die Friedensbewegung. Auch die Grünen thematisierten die Ablehnung des Krieges klar. In den Tagen vor der Wahl und auch am Wahltag erfolgten Demonstrationen und Unterschriftensammlungen gegen den Krieg.[2]
Landespolitische Themen traten vor diesem Ereignis in den Hintergrund. Im Skandal um den Frankfurter Bordellbetreiber Hersch Beker war Innenminister Gottfried Milde im Wahljahr zurückgetreten.
Die Demoskopen sagten für die Landtagswahl in Hessen 1991 ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit Vorteilen der CDU voraus.
Amtliches Endergebnis

SPD und Grüne erreichten eine knappe Mehrheit der Mandate – ebenso wie Wallmanns CDU-FDP-Koalition vier Jahre zuvor konnte sich Eichels Koalition auf 56 der 110 Abgeordneten stützen. Er wurde am 5. April 1991 zum Ministerpräsidenten gewählt.
Das Ergebnis im Detail:[3]
| Listen | Wahlkreisstimmen | Landesstimmen | Mandate | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stimmen | % | Mandate | Stimmen | % | Mandate | Anzahl | +/- | ||
| SPD | 1.289.735 | 43,6 | 31 | 1.214.909 | 40,8 | 15 | 46 | +2 | |
| CDU | 1.246.046 | 42,1 | 24 | 1.195.965 | 40,2 | 22 | 46 | –1 | |
| GRÜNE | 212.795 | 7,2 | – | 262.161 | 8,8 | 10 | 10 | – | |
| FDP | 185.413 | 6,3 | – | 220.115 | 7,4 | 8 | 8 | –1 | |
| REP | 8.644 | 0,3 | – | 49.320 | 1,7 | – | – | – | |
| Die Grauen | 9.273 | 0,3 | – | 16.521 | 0,6 | – | – | – | |
| ÖDP | 4.652 | 0,2 | – | 8.772 | 0,3 | – | – | – | |
| PBC | 137 | 0,0 | – | 7.109 | 0,2 | – | – | – | |
| Einzelbewerber | 2.774 | 0,1 | – | – | – | – | – | – | |
| Gesamt | 2.959.469 | 100 | 55 | 2.974.872 | 100 | 55 | 110 | – | |
| Ungültige Stimmen | 69.471 | 2,3 | 54.068 | 1,8 | |||||
| Wählende | 3.028.940 | 70,8 | 3.028.940 | 70,8 | |||||
| Wahlberechtigte | 4.278.151 | 4.278.151 | |||||||
| Quelle: Der Landeswahlleiter | |||||||||
Wahlprüfung
Das Wahlprüfungsgericht erklärte mit Urteil vom 26. März 1992 (AZ 104/2 1991) die Wahl für gültig. Der Schwerpunkt der Einsprüche gegen die Wahl richtete sich gegen Unterschriftensammlungen gegen den Zweiten Golfkrieg in unmittelbarer Nähe der Wahllokale.[4]
Volksabstimmungen
Zeitgleich zur Landtagswahl wurden zwei Volksabstimmungen über Änderungen der Landesverfassung abgehalten. Diese wurden ausgelöst, weil der Hessische Landtag Beschlüsse zur Änderung der hessischen Landesverfassung gefasst hatte und die hessische Verfassung in diesen Fällen zwingend die Abhaltung einer Volksabstimmung (obligatorisches Referendum) vorsieht.
Von den knapp 4,3 Millionen Stimmberechtigten nahmen 70,8 % an den Volksabstimmungen teil, ebenso viele wie an der gleichzeitigen Landtagswahl. Eine sehr große Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen bestätigte die beiden Verfassungsänderung (Umweltschutz =81,6 %; Urwahl =82 %). Der Anteil von ungültigen Stimmen fiel mit über 8 % hoch aus.
| Vorlage[6] | Stimmberechtigte (a) |
Abstimmende (b) |
gültige Stimmen (c) |
ungültige Stimmen |
Ja | Nein | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl | Anzahl | Anteil (an a) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an b) |
Anzahl | Anteil (an c) |
Anzahl | Anteil (an c) | |
| (1) Umweltschutz | 4.278.151 | 3.028.821 | 70,80 % | 2.771.432 | 91,50 % | 257.389 | 8,50 % | 2.260.733 | 81,57 % | 510.699 | 18,43 % |
| (2) Urwahl der Bürgermeister/Oberbürgermeister und Landräte | 2.777.114 | 91,69 % | 251.706 | 8,31 % | 2.276.425 | 81,97 % | 500.689 | 18,03 % | |||
Umweltschutz
Mit Beschluss vom 19. Dezember 1990 hatte der hessische Landtag den Artikel 26a neu in die Verfassung aufgenommen. Dieser bestimmte mit dem Umweltschutz erstmals ein Staatsziel für das Land Hessen.[7] Mit der Änderung sollte in der Hessischen Verfassung ein neuer Artikel 26a eingefügt werden, mit dem Wortlaut:
„Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen stehen unter dem Schutz des Staates und der Gemeinden.“
Der Wortlaut der Abstimmungsfrage lautete:
„Der Hessische Landtag hat in der Sitzung vom 19. Dezember 1990 ein Gesetz zur Einfügung eines Artikels 26 a in die Verfassung des Landes Hessen beschlossen. Durch dieses Gesetz soll eine Bestimmung in die Verfassung aufgenommen werden, nach der die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen unter dem Schutz des Staates und der Gemeinden stehen. Stimmen Sie diesem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen zu?“
Urwahl der Bürgermeister/Oberbürgermeister und Landräte
Mit Beschluss vom 19. Dezember 1990 führte der hessische Landtag durch Änderung der Artikel 138 und 161 die Direktwahl von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten ein.[9] Eine deutliche Mehrheit von 75,2 % der gültig abgegebenen Stimmen bestätigte diese Änderung. Durch das Gesetz sollten zwei Artikel in der Verfassung geämndert werden. So sollte der Artikel 138 (bislang: „Die hauptamtlichen Leiter der Gemeinden und Gemeindeverbände werden in schriftlicher und geheimer Abstimmung von den gewählten Vertretern gewählt. Die Dauer der Wahlzeit wird gesetzlich geregelt.“) folgenden neuen Wortlaut erhalten:
„Die Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte als Leiter der Gemeinden oder Gemeindeverbände werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“
Zudem sollte in Artikel 161 ein Absatz ergänzt werden der klarstellte, dass die entsprechende Änderung erstmals mit der auf das Inkrafttreten folgenden Kommunalwahl gelten sollte.
Der Wortlaut der Abstimmungsfrage lautete:
„Der Hessische Landtag hat in der Sitzung vom 19. Dezember 1990 ein Gesetz zur Änderung des Artikels 138 und Einfügung eines Artikels 161 in die Verfassung des Landes Hessen beschlossen. Durch dieses Gesetz soll in der Verfassung vorgeschrieben werden, daß der Bürgermeister, in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern der Oberbürgermeister, sowie der Landrat künftig unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden; gegenwärtig werden sie von der jeweiligen Vertretungskörperschaft – Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung und Kreistag – gewählt. Diese Regelung soll erstmals für Wahlen angewendet werden, die nach dem 31. März 1993 durchgeführt werden. Erforderliche Übergangsregelungen sollen vom Landtag noch erlassen werden. Stimmen Sie diesem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen zu?“
Folgen
Aufgrund der Bestätigung der beiden Verfassungsänderungen durch das Stimmvolk Hessens, verkündete die Landesregierung diese am 27. März 1991, sie traten am Folgetag in Kraft.[11] Das Land Hessen war nach Baden-Württemberg und Bayern das dritte deutsche Bundesland, das den Umweltschutz als Staatsziel festlegte. Im Jahr 1994 zog der Bund mit einer entsprechenden Grundgesetzänderung nach. Die Einführung der Direktwahlen in Gemeinden und Kreisen wurde erstmals zur Kommunalwahl 1993 angewendet.
Siehe auch
Literatur
- Hessisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Die Volksabstimmungen in Hessen am 20. Januar 1991. Endgültige Ergebnisse (= Statistische Berichte. B VII 4 91/2). 12. Juni 1991, ZDB-ID 2483972-3, S. 3.
- Hessisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Die Wahl zum Hessischen Landtag am 20. Januar 1991. Anhang: Die Volksabstimmungen in Hessen am 20. Januar 1991 (= Beiträge zur Statistik Hessens. Band 265). 1992, ZDB-ID 532072-0, S. 253–275 (hessen.de [PDF; 11,1 MB]).
Weblinks
- Wahlen zum Hessischen Landtag, 20. Januar 1991. In: lagis-hessen.de. Hessisches Institut für Landesgeschichte, 28. November 2023, abgerufen am 9. November 2025.