Kommunalwahlen in Hessen 2026
Wahl
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Die Kommunalwahlen in Hessen 2026 fanden am 15. März 2026 statt. Dabei wurden in allen Städten, Gemeinden und Landkreisen des Landes Hessen Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und Ortsbeirate für die Wahlperiode vom 1. April 2026 bis 2031 gewählt.
Am selben Tag fanden in 4 hessischen Kommunen Bürgerentscheide, in mehr als 20 auch Direktwahlen von Bürgermeistern statt, in der seit 2026 wieder kreisfreien Stadt Hanau die des Oberbürgermeisters. In Kommunen, in denen kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreicht, erfolgen am 29. März 2026 Stichwahlen.[2] Auch Ausländerbeiräte wurden in einigen Kommunen gewählt.[3] Diese Wahlen bzw. Abstimmungen sind rechtlich nicht Teil der allgemeinen Kommunalwahlen, sondern wurden aus praktischen Gründen auf denselben Termin gelegt.
Landesweit konnten CDU, AfD und Linke ihre Stimmenanteile im Vergleich zu den Kommunalwahlen 2021 steigern, während SPD, Grüne, FDP und Wählergruppen ohne Parteienstatus Verluste verzeichneten. Die CDU gewann leicht hinzu und wurde zum fünften Mal in Folge stärkste Partei. Die SPD verlor 3,2 Prozentpunkte, behauptete aber mit 20,8 % ihre Position als zweitstärkste Kraft. Die stärksten Zugewinne erzielte die AfD mit einem Plus von 7,9 Prozentpunkten, womit sich ihr Ergebnis auf 14,8 %mehr als verdoppelte. Damit wurde sie drittstärkste Partei, knapp vor den Grünen, die mit einem Verlust von 4,4 Prozentpunkten auf Rang vier zurückfielen. Die Linke steigerte sich um 1,7 Prozentpunkte auf 5,7 % und wurden damit von der siebt- zur fünftstärksten Kraft. Die FDP verlor im Verhältnis zu ihrem absoluten Wahlergebnis mit einem Minus von 2,8 Punkten am deutlichsten. Lokale Wählergruppen verloren ebenfalls relativ stark. Der landesweite Anteil sonstiger Listen blieb mit 7,0 % nahezu unverändert, wobei die relevantesten die Freien Wähler (mit 2,9 % leichte Verluste) und die pro-europäische Partei Volt (Verdoppelung von 0,8 % auf 2,0 %) waren. Das erstmals antretende – zuvor auf Landesebene in Ostdeutschland teilweise zweistellige und im Bund 2025 knapp an der Sperrklausel gescheiterte – BSW spielte mit 0,8 % keine Rolle. Alle sonstigen Listen blieben landesweit deutlich unter 1 %.[4]
Die Wahlbeteiligung lag bei 54,5 %.[5]
Organisation

Hessisches Kommunalwahlrecht
Die Kommunalwahlen in Hessen finden turnusmäßig alle fünf Jahre statt, zuletzt am 14. März 2021. Den Termin für 2026 hatte die Hessische Landesregierung am 6. Mai 2025 festgelegt.[6] Indirekt bestimmt werden dadurch auch die Zusammensetzung der Verbandskammer des Regionalverband FrankfurtRheinMain und der Regionalversammlungen der drei hessischen Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen und Kassel. Die Durchführung der Wahl liegt bei den Kommunen selbst, deren Wahlleiter für Organisation, Auszählung und Feststellung der Ergebnisse zuständig sind.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind alle Bürger der Europäischen Union, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Für die Ortsbeiratswahlen muss ein stimmberechtigter Wähler mindestens sechs Wochen im Ortsbezirk wohnhaft sein. Zudem dürfen Wähler nicht aufgrund zivil- oder strafrechtlicher Gerichtsentscheidungen vom Wahlrecht ausgeschlossen oder von Amts wegen abgemeldet sein.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde oder Stadt wohnhaft (gemeldet) sind. Ebenso dürfen sie nicht durch Richterspruch die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Laut einer Schätzung des Hessischen Statistischen Landesamtes sind knapp 4,7 Millionen Menschen wahlberechtigt.[7] Unter den Wahlberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit sind 39,3 % 60 Jahre oder älter, 27,7 % sind zwischen 25 und 44 Jahren alt.[8]
Die Grünen legten im März 2025 im Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf vor[9] mit dem Ziel, das Wahlrecht auf kommunaler Ebene ab dem 16. Lebensjahr zu gewähren. In den meisten anderen Bundesländern ist dies so. Eine Mehrheit der Landtagsabgeordneten lehnte den Gesetzentwurf im Herbst 2025 ab: die beiden Regierungsfraktionen (CDU und SPD tragen das Kabinett Rhein II) und die AfD stimmten dagegen.[10]
Wahlablauf
Die Wahlen finden nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl statt. Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Bei den Wahlen hat man so viele Stimmen wie das jeweilige Gremium Sitze hat. Die Zahl der Sitze richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. Stadt und ist in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) und in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) festgelegt. Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen haben 15 bis 105, Kreistage 51 bis 93, Ortsbeiräte 3 bis 19 Sitze. Die Wähler können Kandidaten verschiedener Listen kombinieren und einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Die Wähler können entweder die komplette Wahlliste wählen oder ihre Stimmen kumulieren (bis zu drei Stimmen pro Bewerber) und panaschieren, das heißt auch Kandidaten verschiedener Listen ihre Stimme zu geben.
Bei den parallelen Bürgermeister- und Landratswahlen wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Sitzzuteilungsverfahren
Die Regierungsmehrheit aus CDU und SPD im Hessischen Landtag hatte beschlossen, für die Sitzzuteilung erstmals seit 1980 wieder das D’Hondt-Verfahren zu verwenden, das große Parteien tendenziell bevorteilt, um einer Zersplitterung der Kommunalparlamente entgegenzuwirken. Dagegen hatten die FDP-Landtagsfraktion, der hessische Landesverband der PARTEI und die Klimaliste Hessen vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen geklagt.[11] Am 28. Januar 2026 erklärte dieser die Änderung für verfassungswidrig. Für die Kommunalwahl 2026 kommt daher weiterhin das Hare-Niemeyer-Verfahren zur Anwendung.[12][13]
Beteiligung bei Wohnungslosigkeit
Erstmals konnten Wohnungslose von ihrem Wahl- und Stimmrecht Gebrauch machen, indem sie bis 22. Februar schriftlich bei einer Gemeinde, in der sie sich dauerhaft aufhalten, die Aufnahme in das Stimmverzeichnis beantragten.[14]
Ausgangslage
Bei der vorherigen Kommunalwahl 2021 wurde die CDU bei leichten Verlusten zum vierten Mal in Folge stärkste Kraft. Klarer Gewinner der Wahl waren die Grünen mit einem Zugewinn von 7,1 Prozentpunkten, was großteils zu Lasten der SPD ging, die deutlich verlor. Noch etwas deutlicher waren die Verluste für die AfD, während FDP und Linke ihre Stimmenanteile marginal steigerten. Die paneuropäische Bürgerbewegung Volt zog erstmals in einige Parlamente ein.
Lokal-O-Mat
Vor den Kommunalwahlen 2026 stand erstmals eine Wahlentscheidungshilfe („Lokal-O-Mat“) zur Verfügung, die das Wahl-O-Mat-Team unter Leitung von Stefan Marschall (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung entwickelte und die neben allgemeinen politischen Aussagen auch solche mit kommunalpolitischem Bezug auf die Städte Frankfurt am Main, Fulda, Marburg und Kassel enthält.[11][16]
Weblinks
- Kommunalwahlen 2026. (Ergebnisse der Kreis- und Gemeindewahlen in Hessen).
- Offizielle Website des Landeswahlleiters für Hessen mit Informationen zu den allgemeine Kommunalwahlen, wahlen.hessen.de
- Dossier Kommunalwahlen 2026 in Hessen, www.hessenschau.de
- Wahlentscheidungshilfe „Lokal-O-Mat“, lokal-o-mat.de