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Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 1947

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Am 18. Mai 1947 fand die Wahl zum ersten Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Es kam zu einer Allparteienregierung unter Ministerpräsident Peter Altmeier (CDU). Am 21. September 1947 folgte im Landkreis Saarburg eine Nachwahl. Die Landtagswahl wurde zusammen mit den beiden Volksabstimmungen über die Verfassung sowie die Schulbestimmungen abgehalten.


Landtagswahl 1947
1951 →
(Stimmen in %)
 %
50
40
30
20
10
0
47,2
34,3
9,8
8,7
LP/SV c
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/Anmerkungen
Anmerkungen:
c 
LP (5,7 %) und SV (3,9 %) kandidierten getrennt in verschiedenen Gebieten (SV in der Pfalz), zur Nachwahl im September traten sie vereint als DPRP an. Im Dezember 1948 folgte die Umbenennung in FDP.
    
Insgesamt 101 Sitze
Wahlplakat der CDU

Wahlergebnis

Landtagswahl am 18. Mai und 21. September 1947[1][2]

Wahlberechtigte: 1.666.547

Wähler: 1.298.567 (Wahlbeteiligung: 77,92 %)

Gültige Stimmen: 1.161.052
Ungültige Stimmen: 137.515 (10,59 %)

Weitere Informationen Partei, Stimmen ...
Partei Stimmen Anteil
in %
Sitze
Mai
Sitze
Sept.
CDU 547.875 47,19 4748
SPD 398.594 34,33 3434
LP 66.347 5,71 7 11
 
SV 45.336 3,90 4
DPRP 2.161 0,19
KPD 100.739 8,68 88
Total 1.161.052 100101
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Im Landkreis Saarburg wurde erst am 21. September 1947 gewählt, nachdem dieser Kreis, der 1946 dem Saarland zugeschlagen worden war, im Juni 1947 überwiegend Rheinland-Pfalz angegliedert wurde. In der Nachwahl wurde ein Mandat vergeben, das an die CDU ging. Die Sitzzahl des Landtags stieg dadurch von 100 auf 101. Die Nachwahl ist im oben angegebenen Ergebnis enthalten.

Der in der Pfalz aktive Soziale Volksbund (SV) und die in den übrigen Landesteilen aktive Liberale Partei (LP) fusionierten 1947 zur Demokratischen Partei Rheinland-Pfalz (DPRP), diese nahm unter diesem Namen auch an der Nachwahl im Kreis Saarburg teil. Mit der Gründung des FDP-Bundesverbandes im Dezember 1948 wurde die DPRP Landesverband der FDP und nahm deren Namen an.

Volksabstimmungen

Zusammen mit der Landtagswahl wurde in zwei Volksabstimmungen über die Annahme der Landesverfassung, sowie speziell über die Annahme des Abschnitts 3, in dem die sogenannten Schulbestimmungen aufgeführt waren, abgehalten. Die Abstimmungen führten jeweils zu einer knappen Mehrheit (53 % für die Verfassung; 52,35 % für die Schulbestimmungen) bei einem sehr hohen Anteil ungültiger Stimmen (14,4 % beziehungsweise 18,2 %). In den beiden überwiegend protestantisch gesprägten Regierungsbezirken Rheinhessen und Pfalz wurden beide Vorlagen mehrheitlich abgelehnt.

Sonstiges

Am 18. Mai 1947 wurde die Verfassung für Rheinland-Pfalz durch eine Volksabstimmung angenommen. Diese fand gemeinsam mit der Landtagswahl statt.

Siehe auch

Commons: Landtagswahl in Rheinland-Pfalz 1947 – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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