Letzttür

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Die Letzttür ist eine erst- bzw. letztbegehbare Tür im Wirkungsbereich einer Gefahrenmeldeanlage, die als einzige zum Verlassen und Scharfschalten bzw. zum Unscharfschalten und Betreten des Sicherungsbereiches benutzt werden kann.[1] Um die Zwangsläufigkeit der Bedienung herzustellen, muss die Letzttür mit den entsprechenden Überwachungsbauteilen sowie elektromechanisch sperrender Schalteinrichtung ausgestattet sein.[2]

Einzelnachweise

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