Lex Claudia de nave senatorum
umstrittenes Gesetz der Römischen Republik
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Die lex Claudia de nave senatorum war ein umstrittenes Gesetz der Römischen Republik aus dem Jahr 218 v. Chr. Das Plebiszit – in die Volksversammlung eingebracht durch den Volkstribunen Quintus Claudius – war gegen den Widerstand des Senats entstanden. Die lex Claudia de nave senatorum kann als Vorläufer der Repetundengesetzgebung angesehen werden.

Die lex ordnete an, dass Senatoren oder Senatorensöhne keine Seeschiffe besitzen durften, die ein Fassungsvermögen von mehr als 300 Amphoren aufwiesen. Hintergrund war, dass ab dieser Größe zu befürchten war, dass Fruchtbestände in ungeregelter Weise aus den Landgütern abtransportiert würden. Jede Art von Gewinnstreben hielt man bei Senatoren überdies für nicht geziemend.[1]
Ziel und Reichweite dieser lex Claudia sind in der Forschung nicht ganz klar. Problematisch ist schon, dass bezüglich der Gesetzesaufzeichnung nur auf eine Quelle zurückgegriffen werden kann, die des Titus Livius. Seiner Wiedergabe nach, war es Senatoren verboten Handel zu betreiben, sofern er in keiner Beziehung zur eigenen Landwirtschaft stand. Im Zentrum des Gesetzes müssen wohl politische Erwägungen gestanden haben, denn die Nobilität der Senatoren sollte über eine geregelte wirtschaftliche Konformität an die traditionellen agrarischen Werte des Handels gebunden werden. Die Elite sollte nur eingeschränkt vom lukrativen Überseehandel mit den Provinzen profitieren können, der sich Ende des 3. Jahrhunderts durch Roms außenpolitische Erfolge abzeichnete.[2] Mit seinem traditionellen Ansatz forderte das Gesetz ein Festhalten an der „Väter Sitte“, am mos maiorum.
Der praktische Nutzen des Gesetzes scheint aber begrenzt gewesen zu sein. Offenbar umgingen viele Senatoren – so bereits Cato der Ältere, der als Inbegriff eines Verfechters traditioneller Werte galt – die Regelungen recht früh schon; Geschäfte wurden schlicht über Strohmänner abgewickelt.[3]
Quintus Claudius wurde laut Livius nur von einem einzigen, allerdings sehr mächtigen Senator unterstützt, nämlich von Gaius Flaminius, der sich offenbar seinen Standesgenossen widersetzte und sich auf seine Popularität beim Volk stützte. Die Unterstützung des Gesetzes verhalf ihm aufgrund seiner Popularität 217 v. Chr. zum zweiten Konsulat.[3] Trifft die Darstellung des Livius zu, so kann man Flaminius aufgrund dieses Verhaltens wohl als einen Vorläufer der popularen Politiker der späten Republik betrachten.
Quelle
Livius: ab urbe condita, Buch 21, 63