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Lex Gabinia

Gesetz der römischen Republik From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Lex Gabinia war ein im Jahr 67 v. Chr. erlassenes Gesetz der späten römischen Republik. Verabschiedet wurde es auf Antrag des Tribunen Aulus Gabinius in der Volksversammlung der Zenturiatskomitien. In der Sache wurde Heerführer Gnaeus Pompeius Magnus durch außerordentlichen Oberbefehl (imperium extraordinarium) dazu ermächtigt, die virulente Piratenplage zu bekämpfen, von der Gefahren ausgingen, die den gesamten Mittelmeerraum bedrohten. Rom sah sich – im Rahmen eines stetig wachsenden internationalen Handels – durch die freibeuterischen Kaperungen in seiner Getreideversorgung gefährdet.[1]

Für die militärischen Aktionen stattete die lex Gabinia Pompeius Magnus mit einer bis dahin nicht dagewesenen Machtfülle aus. Ihm war eine Flotte von 500 Schiffen mit 120.000 Infanteristen, 5000 Reitern und einem Budget von 36 Millionen Denaren zur Seite gestellt. Der Flotteneinsatz umfasste alle Küsten des Mittelmeeres und die Landkräfte operierten bis zu 50 Meilen ins Landesinnere hinein. Umstritten ist in der Forschung, ob es sich bei diesem imperium schon um ein imperium proconsulare maius handelte, wie es später Augustus verliehen erhalten hat, oder um das etwas geringere imperium proconsulare aequum. Damit ist unklar, in welchem Verhältnis die Befehlsgewalt des Pompeius Magnus zu der Befehlsgewalt der Provinzstatthalter stand, in deren Gebieten er operierte. Die Befehlshaber waren nicht immer bereit, sich Pompeius Magnus zu unterwerfen. Zu Zerwürfnissen kam es etwa auf Kreta, wo Metellus Creticus gegen die Piraten kämpfte.

Zwar war Pompeius im Volk beliebt, jedoch zögerte der römische Senat, so viel Macht durch ein außerordentliches Imperium auf eine einzige Person zu konzentrieren. Man fürchtete, Pompeius werde sich zum Alleinherrscher aufschwingen, wie es erst 15 Jahre zuvor Sulla getan hatte. Dennoch konnten die Tribunen das Gesetz durchsetzen, weil das Piratenproblem drängte. Gegen den Volkstribunen Lucius Trebellius, der vor der Volksversammlung ursprünglich sein Veto gegen das gesetzliche Sonderkommando eingelegt hatte, ließ Gabinius ein Absetzungsverfahren einleiten, woraufhin Trebellius seinen Einspruch zurückzog.

Literatur

  • Hartel Pohl: Die römische Politik und die Piraterie im östlichen Mittelmeer vom 3. bis zum 1. Jahrhundert v. Chr. de Gruyter, Berlin 1993, ISBN 3-11-013890-5. S. 15–22, hier S. 19 ff.

Einzelnachweise

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