Lex Gellia Cornelia

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Lex Gellia Cornelia de civitate donanda ist der vollständige Name eines im Jahr 72 v. Chr. erlassenen Gesetzes zur Vergabe des römischen Bürgerrechts an verdienstvolle Soldaten. Es erklärte die verliehenen Bürgerrechte für rechtsgültig, die der ein paar Jahre zuvor verstorbene Ex-Diktator Sulla ausgesprochen hatte. Eingebracht hatten den Gesetzesantrag die beiden Konsuln Lucius Gellius Puplicola und Gnaeus Cornelius Lentulus Clodianus. Die Anordnung legitimierte den konsularischen Amtsvorgänger Pompeius zum individuellen Gebrauch der deklarierten Bestimmungen.[1]

Das Gesetz wäre der Nachwelt verborgen geblieben, wenn nicht Cicero im Jahr 56 v. Chr. in seiner Verteidigungsrede Pro L. Balbo darauf Bezug genommen hätte, als dem späteren Konsul Lucius Cornelius Balbus – seines Zeichens Provinzialer aus dem hispanischen Gades (heute Cádiz) – der Prozess wegen unrechtmäßiger Annahme des Bürgerrechts gemacht werden sollte.[2] Im Zusammenwirken mit Crassus und Pompeius gelang es Cicero ein Prozessende mit Freispruch zu erwirken.

Literatur

  • Giovanni Rotondi: Leges publicae populi Romani. Chronologisches Verzeichnis mit einer Einführung in die Gesetzgebungstätigkeit der römischen Volksversammlungen. Olms, Hildesheim 1962, S. 362.

Anmerkungen

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