Liste der Bodendenkmäler in Burgpreppach

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in dem unterfränkischen Markt Burgpreppach zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 3. Juli 2018 wieder und enthält zwölf Bodendenkmäler.

Wappen von Burgpreppach

Bodendenkmäler nach Gemarkung

Birkach

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Birkach 21
(Standort)
Untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen Simultankirche St. Philipp und Jakob (Baudenkmal D-6-74-121-6)von Birkach sowie Körpergräber des Mittelalters und der frühen Neuzeit D-6-5829-0062
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Burgpreppach

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Hauptstraße 18 1/2
(Standort)
Fundamente und Reste des Wassergrabens der abgegangenen spätmittelalterlichen Burganlage sowie untertägige Teile des frühneuzeitlichen Schlosses von Burgpreppach (Baudenkmal D-6-74-121-2) D-6-5829-0058
Bischwinder Weg 64 1/2
(Standort)
Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen evangelisch-lutherischen Pfarrkirche (Baudenkmal D-6-74-121-1) von Burgpreppach D-6-5829-0059
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Gemeinfeld

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Gemeinfeld 64
(Standort)
Fundamente von Vorgängerbauten und untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen katholischen Pfarrkirche Mariä Geburt (Baudenkmal D-6-74-121-7) von Gemeinfeld sowie untertägige Bauteile der spätmittelalterlichen Kirchhofbefestigung mit vorgelagertem Graben D-6-5829-0062
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Goßmannsdorfer Forst

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Kirchenrangen, auf der Wüstung Gerlachshof, Distrikt Schneckengrund, Abteilung Kirchrangen
(Standort)
Mittelalterliche Wüstung (Gerlachshof); innerhalb dessen Baudenkmal D-6-74-121-50 D-6-5829-0016
Ruine Bramberg; Waldabteilung XIII 1 „Ruine“
(Standort)
Untertägige Bauteile der mittelalterlichen Burgruine „Bramberg“ (Baudenkmal D-6-74-121-44) D-6-5829-0042
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Leuzendorf i.UFr.

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Nördlich von Leuzendorf unter einem Wirtschaftsweg
(Standort)
Mittelalterliche Wüstung D-6-5830-0002
Unter einem Acker am Waldrand südlich von Leuzendorf
(Standort)
Reihengräberfeld des frühen Mittelalters D-6-5830-0003
Leuzendorf 37
(Standort)
Untertägige Bauteile der frühneuzeitlichen katholischen Pfarrkirche St. Michael (Baudenkmal D-6-74-121-22) von Leuzendorf i.UFr D-6-5830-0049
Leuzendorf 31
(Standort)
Untertägige Teile und vermutlich mittelalterliche Vorgängerbauten des frühneuzeitlichen Schlosses (Baudenkmal D-6-74-121-23) von Leuzendorf i. UFr. D-6-5830-0094
Westnordwestlich von Römmelsdorf in einem Waldgebiet (liegt teilweise auch in der Gemarkung von Lohr, Pfarrweisach)
(Standort)
Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung D-6-5830-0102
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Ueschersdorf

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(Standort) Frühneuzeitliche Vorgängerbauten im Bereich der 1866 errichteten evangelisch-lutherischen Kirche von Ueschersdorf (Baudenkmal D-6-74-121-26) sowie vermutlich Körpergräber des Mittelalters und der Neuzeit D-6-5829-0109
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Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Siehe auch

Literatur

Commons: Bau- und Bodendenkmäler in Burgpreppach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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