Liste der Bodendenkmäler in Zeitlarn

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Zeitlarn zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler der Gemeinde Zeitlarn

Bodendenkmäler in der Gemarkung Grünthal II

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Grünthal II
Grünthal II
(Standort)
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-3-6938-0003[1]
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Bodendenkmäler in der Gemarkung Hainsacker

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Hainsacker
Hainsacker
(Standort)
Vorgeschichtlicher Bestattungsplatz mit mindestens vier Grabhügeln. D-3-6938-0531[2]
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Bodendenkmäler in der Gemarkung Hauzenstein

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Hauzenstein
Hauzenstein
(Standort)
Bestattungsplatz der Bronzezeit, Hallstatt- und Frühlatènezeit mit teils verebneten Grabhügeln. D-3-6838-0012[3]
Hauzenstein
Hauzenstein
(Standort)
Vorgeschichtliche Siedlung. D-3-6838-0013[4]
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Bodendenkmäler in der Gemarkung Regendorf

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Regendorf
(Standort)
Steinzeitliche Siedlung. D-3-6938-0543[5]
Regendorf
(Standort)
Mesolithische Freilandstation, Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-3-6938-0544[6]
Regendorf
(Standort)
Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich des Schlosses von Regendorf, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älterer Bauphasen. D-3-6938-1089[7]
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Bodendenkmäler in der Gemarkung Zeitlarn

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Zeitlarn
(Standort)
Vorgeschichtliche Siedlung. D-3-6838-0051[8]
Zeitlarn
(Standort)
Mesolithische Freilandstation, vorgeschichtliche Siedlung. D-3-6838-0082[9]
Zeitlarn
Zeitlarn
(Standort)
Mittelpaläolithische Freilandstation. D-3-6938-0011[10]
Zeitlarn
Zeitlarn
(Standort)
Mittelpaläolithische Freilandstation. D-3-6938-0012[11]
Zeitlarn
(Standort)
Hallstattzeitliches Gräberfeld mit verebneten Grabhügeln und kleinen Brandgräbern, spätlatènezeitliches Grabenwerk, frühmittelalterlicher Bestattungsplatz. D-3-6938-0013[12]
Zeitlarn
(Standort)
Mesolithische Freilandstation, Siedlung der Bronzezeit. D-3-6938-0541[13]
Zeitlarn
(Standort)
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-3-6938-0546[14]
Zeitlarn
(Standort)
Siedlung und Grabenwerk vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-3-6938-0547[15]
Zeitlarn
(Standort)
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-3-6938-0548[16]
Zeitlarn
(Standort)
Verebnete vorgeschichtliche Grabhügel. D-3-6938-0549[17]
Zeitlarn
(Standort)
Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-3-6938-0550[18]
Zeitlarn
(Standort)
Wüstung des Mittelalters und der frühen Neuzeit. D-3-6938-0556[19]
Zeitlarn
(Standort)
Metallzeitliche Siedlung. D-3-6938-0575[20]
Zeitlarn
(Standort)
Archäologische Befunde des Mittelalters und der frühen Neuzeit im Bereich der katholischen Pfarrkirche St. Bartholomäus in Zeitlarn, darunter die Spuren von Vorgängerbauten bzw. älterer Bauphasen. D-3-6938-1087[21]
Zeitlarn
(Standort)
Mesolithische Freilandstation, Siedlung oder Gräber der Spätbronzezeit. D-3-6938-1094[22]
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Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Zeitlarn – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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