Lucius Iulius Fronto
Angehöriger des römischen Ritterstandes
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Lucius Iulius Fronto war ein im 1. und 2. Jahrhundert n. Chr. lebender Angehöriger des römischen Ritterstandes (Eques).
Durch ein unvollständig erhaltenes Militärdiplom,[1] das in das Jahr 116 datiert wird, ist ein Statthalter (Procurator Augusti) für die Provinz Raetia belegt, dessen Cognomen Fronto war.[2] Durch mehrere Diplome,[1] von eines auf den 25. Dezember 119 datiert ist, ist belegt, dass ein Lucius Iulius Fronto im Jahr 119 Kommandeur (Praefectus) der in Misenum stationierten Flotte (classis praetoria Misenensis) war.[3] Zwei weitere Diplome,[1] die auf den 18. Februar 129 datiert sind, belegen, dass ein Iulius Fronto diese Funktion im Jahr 129 ausübte.[3][4]
Identität
Laut Margaret M. Roxan nahm Hartmut Wolff an, dass der Statthalter der Provinz Raetia mit dem Kommandeur der Flotte für die Jahre 119 und 129 identisch ist.[2]
Werner Eck und Andreas Pangerl hielten es zwar nicht für ausgeschlossen, dass die beiden Flottenkommandeure der Jahre 119 und 129 zwei verschiedene Personen mit demselben Namen waren, sie schätzten die Wahrscheinlichkeit dafür aber eher gering ein.[5] Paul Holder geht davon aus, dass es sich bei den Flottenpräfekten der Jahre 119 und 129 um dieselbe Person handelt.[6]
Für Barbara Pferdehirt steht es aufgrund eines neu gefundenen Diploms fest, dass Iulius Fronto die in Misenum stationierte Flotte von 119 bis 129 kommandiert hat. Eine ebenso außergewöhnlich lange Dienstzeit ist unter Hadrian (117–138) auch für den Kommandeur der in Ravenna stationierten Flotte (classis praetoria Ravennas) Lucius Numerius Albanus belegt, der diese Funktion von 121/122 bis mindestens zum 11. Oktober 127 ausübte.[3]
Datierung
Militärdiplome können bei entsprechendem Erhaltungszustand tagesgenau datiert werden (siehe Militärdiplom#Datierung). Bei einem Diplom des Jahres 119[7] und den beiden Diplomen des Jahres 129 ist dies der Fall, bei den übrigen nicht.
Siehe auch
Literatur
- Arthur Stein: Iulius 249. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band X,1, Stuttgart 1918, Sp. 606.