Luftschutzhilfsdienst

ehemalige Zivilschutzeinrichtung in der Bundesrepublik Deutschland From Wikipedia, the free encyclopedia

Der Luftschutzhilfsdienst (LSHD) war eine 1957 gegründete Organisation des Zivilschutzes in Westdeutschland. Aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung durften ab 1965 keine überörtlichen Einheiten des LSHD mehr aufgestellt werden. 1968 wurde der LSHD formell aufgelöst und bis 1971 letztlich in den erweiterten Katastrophenschutz eingegliedert.

Zivilschutzzeichen von 1960–1966
Fahrzeuge des Brandschutz-, Fernmelde-, Sanitäts-, Bergungs- und ABC-Dienstes vor dem Kieler Schloss (1966)

Der LSHD war noch vom Luftschutz des Zweiten Weltkriegs geprägt und speziell für den Verteidigungsfall (V-Fall) aufgestellt. Er sollte nach einem Luftangriff tätig werden. Seine gesetzlichen Aufgaben waren die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten, die Instandsetzung zerstörter Infrastruktur und die Schadensfeststellung sowie die Vorbeugung solcher Schäden.[1] Im zivilen Katastrophenfall sollte er nicht zum Einsatz kommen. Die Finanzierung erfolgte aus Bundesmitteln.

Geschichte

Der Luftschutzhilfsdienst (LSHD) wurde 1957 mit dem Ersten Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung gegründet.[1] § 9 des Gesetzes regelte, dass der LSHD vordringlich in Orten aufgestellt werden sollte, in welchen eine besonders große Gefahr durch Luftangriffe besteht. In der Gesetzesbegründung wurde dazu ausgeführt, dass hier vor allem an Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern und ihre Nachbargemeinden gedacht wurde.[2] Später wurden diese Orte als Luftschutzorte (LS-Orte) bezeichnet. Es wurde in örtliche Verbände in den LS-Orten und überörtliche Verbände unterschieden. Die Gemeinden waren zur Aufstellung, Ausrüstung un Ausbildung der örtlichen Verbände verpflichtet, während die Länder die überörtlichen Verbände aufstellen mussten. Dem Bund oblag die Einrichtung von Ausbildungsstätten. § 32 des Gesetzes bestimmte aber, dass die Kosten der Gemeinden und der Länder ebenfalls vom Bund getragen wurden, sofern es sich nicht um Verwaltungskosten handelte.[1]

1958 wurden dann 97 Orte in Deutschland als Luftschutzorte ausgewiesen. Nahezu die Hälte der Orte, nämlich 48, lagen in Nordrhein-Westfalen. In Bayern gab es zehn, in Niedersachen neun, in Baden-Württemberg acht, in Hessen sechs, in Rheinland-Pfakz fünf, im Saarland und in Schleswig-Holstein je vier und in Bremen mit den Städten Bremen und Bremerhaven zwei Luftschutzorte. Hamburg stellte ebenfalls einen LS-Ort dar.[3] Berlin wurde von der Luftschutzgesetzgebung wegen alliierter Vorbehaltsrechte nicht erfasst.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Zivilschutzkorps 1965 durften keine überörtlichen Einheiten des LSHD mehr aufgestellt werden.[4] Ursprünglich war im Gesetz vorgesehen, dass die örtlichen Einheiten des LSHD neben dem überörtlich zuständigen Zivilschutzkorps zu belassen sind. Die überörtlichen Einheiten sollten dazu in dem Maß, in dem das Zivilschutzkorps aufgebaut wird, in die örtlichen Einheiten übergeleitet werden. Das Zivilschutzkorps wurde aus Kostengründen jedoch niemals aufgestellt. 1968 wurde daher der LSHD durch das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes aufgelöst und bis 1971 letztlich in den Katastrophenschutz eingegliedert.

Bis 1971 wurden insgesamt 3199 Einheiten des örtlichen LSHD und 783 des überörtlichen LSHD aufgestellt.[3] Außerdem gab es insgesamt zwölf Schulen (Zentrale Ausbildungsstätten des LSHD der Länder) in zehn Ländern und die Zentrale Ausbildungsstätte des Bundes für den LSHD in Marienthal, die seit 1960 örtlich mit der Bundesschule des Technischen Hilfswerks zusammengelegt war.[3] Später zogen die Schulen wegen des Platzbedarfs nach Bad Neuenahr-Ahrweiler und wurden, nach Auflösung des LSHD, 1971 mit dem Namen „Katastrophenschutzschule des Bundes“ zusammengelegt.[5]

Organisation

Zivilschutzzeichen von 1966–1982

Unterstellt war der LSHD dem Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (BzB) im Bundesministerium des Innern. Dabei handelt es sich um eine Vorgängerbehörde des heutigen Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Die Einheiten des LSHD wurden meist Hilfsorganisationen, der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk zugeordnet und mit Ehrenamtlichen besetzt, wenngleich der LSHD eine eigenständige Institution mit eigenen Ausbildungsstätten war. Es gab auch sogenannte Regieeinheiten, die von Gemeinden aufgestellt wurden, wenn es keine Organisation gab, die die Aufgabe übernehmen konnte oder wollte. So waren zum Beispiel waren die Feuerwehrbereitschaften in Bremen Regieeinheiten und nicht der Feuerwehr angegliedert.[3]

Geleitet wurde der LSHD im Luftschutzort vom örtlichen Luftschutzleiter. Das war, je nach Aufbau der Verwaltung, der (Ober-)Bürgermeister oder (Ober-)Stadtdirektor der Gemeinde. In den Fällen, in welchen Luftschutzorte nahe beeinander lagen (zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen) konnten diese zu einem Luftschutzgebiet zusammengefasst werden und standen dann unter Führung eines Luftschutzleiters, der von den beteiligten Gemeinden bestimmt wurde.[6] Der Luftschutzleiter hatte einen Führungsstab.

Zur Bewältigung seiner Aufgaben war der LSHD in mehrere Fachdienste aufgegliedert.

Taktische Grundeinheit waren vor allem die Bereitschaften, die örtlich und überörtlich aufgestellt waren. Die Bereitschaften setzten sich aus mehreren Zügen und Gruppen zusammen. In der Regel bildeten jeweils drei Züge eine Bereitschaft. Örtliche Bereitschaften wurden nur in den 97 Orten aufgestellt, für die eine besondere Gefahr von Luftangriffen erwartet wurde. Einige wenige Fachdienste hatten auch Züge als Grundeinheit.

Innerhalb der LS-Orte mit mehr als 150.000 mussten mindestens zwei Luftschutzabschnitte (LS-Abschnitte) gebildet werden, die auch in LS-Teilabschnitte unterteilt werden konnten. Kleinere LS-Orte bestanden aus einem LS-Abschnitt.

In einem LS-Ort sollten folgende Einheiten aufgestellt werden:[3]

  • 1 LS-Veterinärzug
  • 1 LS-Tiertransportzug
  • 1 LS-Fernmeldezug (Ort)

In einem LS-Abschnitt sollten folgende Einheiten aufgestellt werden:[3]

  • 2 LS-Feuerwehrbereitschaften
  • 1 LS-Wasserförderbereitschaft
  • 10 LS-Feuerwehrschnelltrupps
  • 1 LS-Bergungsbereitschaft
  • 4 LS-Bergungsschnelltrupps
  • 1 LS-Sanitätsbereitschaft
  • 1 LS-Kranknetransportzug
  • 1 LS-Fernmeldezug (Abschnitt)

Je nach Gefahrenlage mussten noch je eine LS-Bergungsbereitschaft, ein LS-Räumzug, eine weitere LS-Sanitätsbereitschaft, ein weiterer LS-Krankentransportzug, eine LS-ABC-Bereitschaft und fünf LS-ABC-Schnelltrupps je Abschnitt aufgestellt werden. In jedem Regierungsbezirk oder vergleichbarer Verwaltungseinheit gab es eine LS-ABC-Entgiftungsbereitschaft und eine LS-ABC-Meßbereitschaft. Die Zahlen wurden aber bis zum Ende des LSHD nirgends erreicht.[3]

Mit dem Gesetz zur Erweiterung des Katastrophenschutzes wurde der Luftschutzhilfsdienst aufgelöst, da nun der erweiterte Katastrophenschutz als Vorhaltung von Personal aus dem normalen Katastrophenschutz für den Verteidigungsfall an seine Stelle trat. Die Ausrüstung des LSHD fiel zum Teil an andere Organisationen, wurde ausgesondert oder verkauft.

Fachdienste

Luftschutz-ABC-Dienst

Der Luftschutz-ABC-Dienst war für den ABC-Schutz im V-Fall zuständig. Seine Aufgaben waren insbesondere die Aufklärung und Erkundung von Gebieten, welche mit atomaren, biologischen und chemischen Stoffen, insbesondere Kampfstoffen, kontaminiert waren. Weiterhin war er mit der Dekontamination von Personen, Geräten und Flächen betraut. Hierzu war er in Luftschutz-ABC-Schnelltrupps, örtliche Luftschutz-ABC-Bereitschaften und überörtliche Luftschutz-ABC-Messbereitschaften organisiert. Diese waren in der Regel mit Vorausentgiftungsfahrzeugen (VEF), Tankwasserwagen (TW 30), Entgiftungsfahrzeugen (EF) mit Entgiftungsanhängern (EA) sowie Funkkommandowagen, Kompressoraggregat (KA) und Feldkochherden zur Versorgung ausgestattet.

Luftschutz-Bergungsdienst

Der Luftschutz-Bergungsdienst war nach dem Luftschutz-Brandschutzdienst der zahlenmäßig größte Fachdienst. Seine Aufgaben waren die Rettung und Bergung von Menschen und Sachwerten aus Trümmern nach einem Luftangriff, sowie das Räumen und Instandsetzen zur Wiederherstellung einer Infrastruktur. Der Luftschutzbergungsdienst war dazu in Luftschutz-Bergungsschnelltrupps, örtlichen und überörtlichen Luftschutz-Bergungsbereitschaften, sowie örtlichen und überörtlichen Luftschutzräumzügen organisiert. Ausgestattet war er mit Funkkommandowagen (FukoW), Mannschaftskraftwagen (MKW), Gerätekraftwagen (GKW) und Bergungsschnelltruppwagen (BSW).

Luftschutz-Brandschutzdienst

Der Luftschutz-Brandschutzdienst war der größte Fachdienst des Luftschutzhilfsdienstes und eng mit den örtlichen Feuerwehren verknüpft. Lediglich die überörtliche Bereitschaft des Brandschutzdienstes war unabhängig von bestehenden Feuerwehren aufgestellt. Dementsprechend wurde die Ausbildung auch nach Feuerwehr-Dienstvorschriften durchgeführt. Der Brandschutzdienst hatte im Wesentlichen zwei Aufgabenbereiche: Brandbekämpfung/Menschenrettung und Wasserförderung. Die Wasserförderung wiederum sollte Löscheinheiten bei der Brandbekämpfung versorgen oder der Zivilbevölkerung Trink- und Brauchwasser bereitstellen. Dabei war der Brandschutzdienst in örtlichen und überörtlichen Luftschutz-Feuerwehrbereitschaften sowie in Luftschutz-Feuerwehrschnelltrupps aufgestellt.

Überörtliche Luftschutz-Feuerwehrbereitschaft

Die überörtliche Luftschutz-Feuerwehrbereitschaft (kurz: üöLS-FB) war eine taktische Einheit des Luftschutz-Brandschutzdienstes. Sie bestand aus zwei Lösch-Angriffszügen (A-Zügen), einem Lösch-Wasserversorgungszug (W-Zug) und einem Versorgungszug. Das Personal wurde von ehrenamtlichen Helfern aus der Zivilbevölkerung gestellt, während die Fahrzeuge und Ausrüstung z. T. aus Bundesbeschaffung stammten, aber auch aus der Zivilbevölkerung mobilgemacht wurden (Krafträder, Personen- und Lastkraftwagen). Personell bestand die üöLS-FB laut Stärke- und Ausstattungsnachweisung (STAN) aus 88 Helfern und war mit 22 Kraftfahrzeugen und einem Anhänger beweglich gemacht.

Organisation
Führungsgruppe

Die Führungsgruppe war die oberste Führungseinheit der Feuerwehrbereitschaft. Sie setzte sich aus dem Bereitschaftsführer, dessen Fahrer, zwei Fernmeldern zusammen und konnte auf einen Funkkommandowagen (Fukow) mit einem Hand-Sprech-Funkgerät FuG 6 bzw. FuG 6a und einem Kraftfahrzeug-Sprech-Funkgerät FuG 7 bzw. FuG 8 zurückgreifen. Dazu traten noch ein Zugführer z. b. V. und ein Melder, die jeweils mit einem Kraftrad (Krad) beweglich waren.

Lösch-Angriffszug

Die Luftschutz-Feuerwehrbereitschaft verfügte über zwei Angriffszüge, die jeweils aus

  • einem Führungstrupp,
  • einer Voraus-Löschstaffel,
  • zwei Tank-Löschtrupps und
  • einer Löschgruppe

bestanden.

Der Führungstrupp setzte sich aus einem Zugführer, einem Fernmelder und einem Kraftfahrer zusammen, die über einen Personenkraftwagen (Pkw) verfügten; der Kraftfahrer war darüber hinaus auch Sanitäter. Dem Zugführer stand ein Hand-Sprech-Funkgerät FuG 6 bzw. FuG 6a zur Verfügung. Die Voraus-Löschstaffel bestand aus einem Staffelführer, zwei Truppführern und zwei Truppmännern (Helfer), sowie einem Maschinisten, der zugleich auch Kraftfahrer des Vorauslöschfahrzeuges (VLF) war. Jeder der beiden Tank-Löschtrupps bestand aus einem Truppführer, einem Truppmann (Helfer) und einem Maschinisten, der auch hier zugleich Kraftfahrer des Tanklöschfahrzeuges 8 (TLF 8) war. Die Löschgruppe war mit einem Löschgruppenfahrzeug 16 mit Tragkraftspritze (LF 16-TS) ausgerüstet und bestand aus einem Gruppenführer, drei Truppführern, drei Truppmännern (Helfern), einem Melder und dem Maschinisten/Kraftfahrer. Damit bestand jeder Lösch-Angriffszug aus 24 Helfern.

Lösch-Wasserversorgungszug

Jede Luftschutz-Feuerwehrbereitschaft verfügte über einen Lösch-Wasserversorgungszug, der sich aus

  • einem Führungstrupp,
  • einer Tank-Löschstaffel,
  • einer Schlauch-Löschstaffel und
  • einer Löschgruppe

zusammensetzte.

Der Führungstrupp und die Löschgruppe waren genauso ausgerüstet und zusammengesetzt wie im Lösch-Angriffszug. Die Tank- und die Schlauch-Löschstaffel waren personell genauso zusammengesetzt wie die Voraus-Löschstaffel im Lösch-Angriffszug, verfügten aber über ein Tanklöschfahrzeug 16 mit Staffelbesatzung (TLF 16) bzw. einen Schlauchkraftwagen mit Staffelbesatzung (SKW). Damit umfasste auch der Lösch-Wasserversorgungszug insgesamt 24 Helfer.

Versorgungszug

Der Versorgungszug verfügte über keine eigene Führungseinheit. Der Zugführer, der zugleich "Schirrmeister Gerät" war, besetzte zusammen mit dem "Schreiber", der zugleich auch Sanitäter und Kraftfahrer war, einen Personenkraftwagen (Pkw). Dazu trat ein Melder mit einem Kraftrad (Krad). Zum Versorgungszug trat ferner eine Kraftfahr-Drehleiter (DL) aus "Friedensbeständen der Feuerwehr". Der "Schirrmeister, Kraftfahrzeuge" und ein „Kfz-Handwerker“, dieser zugleich Kraftfahrer, besetzten einen mittleren Lastkraftwagen (mLkw) mit 3,5 t Nutzlast, der mit "50 Kraftstoffkanistern, 20 Liter" (also 1000 Liter Kraftstoff) und Werkzeug beladen war ("Schirrmeister-Lkw"). Hinzu kam ein weiterer mLkw, der mit dem "Rechnungsführer", einem Koch und einem „Kfz-Handwerker“, dieser ebenfalls zugleich Kraftfahrer, besetzt war. Dieser mLkw ("Verpflegungs-Lkw") diente als Zugfahrzeug für einen Feldkochherd (FKH) und war u. a. mit 7 "Essenbehältern 13 Liter" und 10 "Wasserkanistern, 10 Liter" ausgestattet. Der Versorgungszug hatte damit eine Stärke von 10 Helfern.

Luftschutz-Fernmeldedienst

Der Luftschutz-Fernmeldedienst sollte nach einem Luftangriff auf die Bundesrepublik im Verteidigungsfall die Kommunikation zwischen den Stellen des Luftschutzhilfsdienstes wiederherstellen und aufrechterhalten. Außerdem sollte der Fernmeldedienst eine Kommunikationsverbindung zwischen Bereitschaften sowie deren Bereitstellungsräumen herstellen und koordinieren. Die Fernmelder waren dabei in Luftschutz-Fernmeldezügen und motorisierten überörtlichen Luftschutz-Fernmeldezügen organisiert, wobei – wie aus den Namen bereits erkennbar – nur die überörtlichen Züge mit Fahrzeugen ausgestattet waren. Zurückgreifen konnten sie dabei auf die zum Teil heute noch verwendeten Funkkraftwagen (FuKW), Fernsprechkraftwagen (FeKW), Lade- und Instandsetzungskraftwagen (LuIkw), sowie Feldkochherden zur Verpflegung. Zusätzlich verfügten die überörtlichen Luftschutz-Fernmeldezüge (mot) über einen Funkkommandowagen (FuKow). Die Fernmeldezüge LSHD waren mit Funkgeräten FuG 7a ausgerüstet.

Luftschutz-Lenkungs- und Sozialdienst

Die primäre Aufgabe des Luftschutz-Lenkungs- und Sozialdienst bestand darin, die Flüchtlingsströme aus ausgebombten Städten zu lenken, die Menschen zu betreuen und mit dem Nötigsten zu versorgen. Hierzu zählten insbesondere auch die Bereitstellung von (Not-)Unterkünften, sowie deren Betrieb und Instandhaltung. Der Luftschutz-Lenkungs- und Sozialdienst bestand dabei aus mehreren Luftschutz-Lenkungsbereitschaften, welche mit LKWs, PKWs, Funkkommandowagen, Feldkochherden und eigenen ABC-Messeinheiten ausgestattet waren.

Luftschutz-Lenkungsbereitschaft

Die Luftschutz-Lenkungsbereitschaft (kurz: LS-LB) war eine taktische Einheit des Luftschutz-Lenkungs- und Sozialdienstes. Sie bestand aus zwei Lenkungszügen, einem Sozialzug und einem Versorgungszug. Das Personal wurde von ehrenamtlichen Helfern aus der Zivilbevölkerung gestellt, während die Fahrzeuge und Ausrüstung aus Bundesbeschaffung stammten. Personell bestand die LS-LB laut Stärke- und Ausstattungsnachweisung (STAN) aus 123 Helfern, davon maximal 17 Frauen.

Aufgabe

Die Aufgabe der Luftschutz-Lenkungsbereitschaft war es, im Kriegsfall die Flüchtlingsströme aus zerbombten Städten zu kanalisieren sowie die Menschen sozial zu betreuen und zu verpflegen. Weiterhin sollte sie Unterkünfte besorgen, instand halten und betreiben. Wie alle Einheiten des Luftschutzhilfsdienstes sollte die Lenkungsbereitschaft auch bei Großschadensereignissen und Katastrophen tätig werden können. Sie kann somit als Vorgänger der späteren Betreuungszüge des Katastrophenschutzes gesehen werden.

Organisation
Führungsgruppe

Die Führungsgruppe war die oberste Führungseinheit der Lenkungsbereitschaft. Sie setzte sich aus dem Bereitschaftsführer, dessen Fahrer, einem Fernmelder und zwei Kradmeldern zusammen. Sie konnte auf einen Funkkommandowagen sowie zwei Kräder zurückgreifen.

Lenkungszug

Die Luftschutz-Lenkungsbereitschaft verfügte über zwei Lenkungszüge, die jeweils aus einem Führungstrupp, drei Gruppen und einem ABC-Messtrupp bestanden. Der Führungstrupp setzte sich aus einem Zugführer, einem Fernmelder sowie drei Kradmeldern zusammen, die über drei Kräder und einen PKW verfügten. Jede Gruppe war auf einem LKW untergebracht und bestand aus einem Gruppenführer und acht Helfern. Zum ABC-Messtrupp gehörten ein Truppführer und zwei Helfer, die über einen PKW verfügten. Damit bestand jeder Lenkungszug aus 35 Helfern.

Sozialzug

Jede Luftschutz-Lenkungsbereitschaft verfügte über einen Sozialzug, der sich aus einem Führungstrupp, einer Verpflegungsgruppe, einer Unterkunftsgruppe und einer Gruppe soziale Betreuung zusammensetzte. Der Führungstrupp bestand aus einem Zugführer, einem Fernmelder und drei Kradmeldern, die über drei Kräder und einen PKW verfügten. Die Verpflegungsgruppe bestand aus zwölf Helfern. Von diesen besetzten der Gruppenführer, vier Helfer und zwei Köche einen LKW. Vier weitere Helfer sowie ein Koch verfügten über einen Feldküchenwagen. Die Unterkunftsgruppe bestand aus einem Gruppenführer, einem Truppführer und einem Helfer auf einem LKW, sowie einem Gruppenführer, vier Truppführern und einem Helfer auf einem Kombinationskraftwagen. Die Gruppe soziale Betreuung besetzte zwei LKW mit jeweils einem Truppführer und fünf Helfern, wobei ein LKW zusätzlich mit einem Gruppenführer besetzt wurde. Damit umfasste der Sozialzug 39 Helfer.

Versorgungszug

Der Versorgungszug verfügte über keine eigene Führungseinheit. Der Zugführer besetzte zusammen mit dem Schirrmeister und einem „Handwerker“ einen LKW. Hinzu kam ein weiterer LKW, der mit einem Koch und einem Helfer besetzt war. Dieser diente als Zugfahrzeug für einen Feldkochherd. Ein weiterer Helfer und Fahrer besetzten einen Kombinationskraftwagen. Ein Krad rundete diese acht Personen umfassende Einheit ab.

Luftschutz-Sanitätsdienst

Der Luftschutz-Sanitätsdienst war in Deutschland der zentrale Fachdienst des nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen und 1968 wieder aufgelösten Luftschutzhilfsdienstes,[7] dem alle anderen Fachdienste zuarbeiten sollten. Seine Aufgabe bestand in der Versorgung von Opfern nach Luftangriffen. Hierzu verfügte der Luftschutz-Sanitätsdienst über Luftschutz-Feld OPs, in welchem auch Notoperationen möglich waren. Organisatorisch war der Luftschutz-Sanitätsdienst in örtliche und überörtliche Krankentransportzüge, sowie überörtliche Sanitätsbereitschaften gegliedert. Klassische Einsatzmittel waren Großraumkrankentransportwagen, Krankenkraftwagen, Funkkommandowagen (FuKoW) sowie mobile Generatoren und Feldkochherde.

Aus dem Luftschutz-Sanitätsdienst ging der Fachdienst Sanitätsdienst des späteren zivilen Bevölkerungsschutzes hervor.

Luftschutz-Veterinärdienst

Der Luftschutz-Veterinärdienst war eine Besonderheit unter den Fachdiensten des Luftschutzhilfsdienstes. Sie sollte die Landwirte beim Schutz von Vieh vor Luftangriffen unterstützen und die Versorgung mit Lebensmitteln sicherstellen. Einziger Einheitstyp war dabei der überörtliche Luftschutz-Veterinärzug dem ein Tierarzt als Bereitschaftsführer vorstand. Der Veterinärdienst verfügte über keine eigenen Einsatzmittel, diese sollten im Verteidigungs- oder Spannungsfall von der Zivilbevölkerung beordert werden.

Schwimmbrückendienst

Da mit einer Vielzahl von zerstörten Brücken gerechnet wurde, wurde der LS-Schwimmbrückendienst aufgestellt. Dieser war mit Amphibienfahrzeugen, Booten und Brückenbaugerät ausgestattet. Er sollte zum einen behelfsmäßig Brücken bauen und zum anderen Fährverbindungen herstellen. 1598 wurde daher der Schwimmbrückendienst eingerichtet und die Aufgaben dem Technischen Hilfswerk übertragen. In der Erstphase eines Einsatzes sollten zunächst Personen mit Booten, Pontons und Amphibienfahrzeugen übergesetzt werden. Parallel sollten Übersetzfähren für Fahrzeuge gebaut werden, die im weiteren Einsatzverlauf zu einer Schwimmbrücke zusammengesetzt werden sollten. Es wurden elf Abteilungen geplant, die mit unterschiedlichen Arten von Brückenbaugeräten (Leichtes-Holzponton-Gerät/LH-Gerät, Brückenbaugerät B aus Wehrmachtsbeständen und Standard-Gerät/Sd-Gerät) ausgestattet wurden:

  • zwei Abteilungen am Nord-Ostsee-Kanal (LH-Gerät)
  • zwei Abteilungen an der Weser (Sd-Gerät)
  • sechs Abteilungen am Rhein (fünf mit Sd-Gerät und eine mit Brückengerät B)
  • eine Abteilung am Main (LH-Gerät)

Die Ausbildung erfolgte an der THW-Schule in Hoya und für den Rhein in Germersheim. Nachdem Material beschafft und hauptamtliches Personal eingestellt worden war, wurde der Aufbau des LSHD zwischenzeitlich zugunsten des Zivilschutzkorps beendet. Nachdem das Zivilschutzkorps nicht mehr aufgebaut wurde, endete auch der Schwimmbrückendienst. Das Material wurde beim Technischen Hilfswerk weiterverwedet.[8]

Kennzeichnung der Fachdienste

Mit Ausnahme des Luftschutz-Brandschutzdienstes waren die Einsatzfahrzeuge des LSHD in der Farbe "Khakigrau" (RAL-Farbe 7008) lackiert.[9]

Den Fachdiensten wurden zur Unterscheidung verschiedene Farben und entsprechende taktische Zeichen zugeordnet:

Weitere Informationen Fachdienstfarben, Fachdienst ...
Fachdienstfarben
Fachdienst Fachdienstfarbe[10] Taktisches Zeichen[11]
ABC-Dienst Rehbraun
(RAL 8007)
Bergungsdienst Graphitschwarz
(RAL 9011)
Betreuungsdienst Smaragdgrün
(RAL 6001)
Brandschutzdienst Feuerrot
(RAL 3000)
Fernmeldedienst Zitronengelb
(RAL 1020)
Führungsdienst Perlweiß
(RAL 9020)
Lenkungsdienst Rotorange
(RAL 2001)
Sanitätsdienst Ultramarinblau
(RAL 5002)
Schwimmbrückendienst
Versorgungsdienst Rotlila
(RAL 4001)
Veterinärdienst Hellrosa
(RAL 3015)
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Siehe auch

Literatur

  • Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (Hrsg.): Stärke- und Ausrüstungsnachweisung (STAN) Nr. 101 der überörtliche Luftschutz-Feuerwehrbereitschaft (LS-FB) vom 1. Juni 1960.

Einzelnachweise

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