Luxemburgische Verfassung

staatsrechtliche Grundordnung des Großherzogtums Luxemburg From Wikipedia, the free encyclopedia

Die Verfassung von Luxemburg (luxemburgisch Lëtzebuerger Constitutioun, Lëtzebuerger Verfassung, französisch Constitution du Luxembourg) ist die staatsrechtliche Grundordnung des Großherzogtums Luxemburg. Die erste Verfassung des Landes datierte von 1842, die gegenwärtig gültige von 2023.

Erzengel auf dem Dachgesims der Abgeordnetenkammer

Geschichte

Eine erste, vom damaligen König-Großherzog Wilhelm II. oktroyierte Verfassung wurde am 12. Oktober 1841 verkündet[1] und trat am 1. Januar 1842 in Kraft. Am 20. März 1848 wurde eine neue Verfassung erlassen, die am 27. November 1856 auf verfassungswidrigem Wege geändert wurde.[2] Am 17. Oktober 1868 trat eine umfangreiche Revision des Textes von 1848 in Kraft.[3]

Seither wurde allerdings die große Mehrheit der Artikel neu formuliert.[4] Grundlegende Revisionen fanden nach dem Ersten Weltkrieg (Übertragung der Souveränität vom Großherzog auf die Nation, Demokratisierung des Wahlrechts) und nach dem Zweiten Weltkrieg (Festschreibung des parlamentarischen Regierungssystems) statt. Ab den 1980er-Jahren häuften sich die Revisionen. 1996 (in Kraft ab 1. Januar 1997) wurde auf der Grundlage des neuen Artikels 95ter ein Verfassungsgerichtshof (Cour Constitutionnelle) eingerichtet, der verfassungsrechtliche Streitigkeiten (Contrôle de constitutionnalité) verhandelt.[5] Die letzte Änderung der bisherigen Verfassung erfolgte am 13. Oktober 2017.[6]

Eine umfassende Reform der Verfassung, basierend auf einem Vorschlag von 2009, war 2019 vorerst gescheitert, doch die Reformbemühungen gingen weiter. Am 1. Juli 2023 trat die neue Verfassung des Großherzogtums Luxemburg in Kraft.

Aufbau der Verfassung von 2023

Der gegenwärtige Text besteht aus 132 Artikeln, die in 12 Kapitel gegliedert sind. Er garantiert die Rechte und Freiheiten der Bürger, umschreibt die Kompetenzen der Staatsgewalten und regelt das parlamentarische System. Dabei wurden eine Reihe von Grundrechten der Bürger und Bürgerinnen neu eingeführt, das Luxemburgische als Staatssprache sowie die Trennung von Kirche und Staat festgeschrieben sowie festgehalten, dass der Großherzog „keine anderen Befugnisse als die, die ihm von der Verfassung und den Gesetzen zuerkannt werden“, hat.[7] Neu wird auch die Thronfolge in der Verfassung geregelt und nicht mehr durch Hausgesetz.

Die einzelnen Kapitel behandeln die folgenden Themen (rechtsgrundlegend ist der französische Text):

Weitere Informationen Kapitel, Artikel ...
Gliederung der Luxemburgischen Verfassung
KapitelArtikelBezeichnung
deutschluxemburgischfranzösisch
Kapitel IArt. 1–8Der Staat, sein Hoheitsgebiet und seine EinwohnerE Staat, säin Territoire a seng AwunnerDe l’Etat, de son territoire et de ses habitants
Kapitel IIArt. 9–43Rechte und FreiheitenD’Rechter an d’FräiheetenDes droits et libertés
Kapitel IIIArt. 44–61Der GroßherzogDe Grand-DucDu Grand-Duc
Kapitel IVArt. 62–86Die AbgeordnetenkammerD’Chamber vun den DeputéiertenDe la Chambre des Députés
Kapitel VArt. 87–94Die RegierungD’RegierungDu Gouvernement
Kapitel VIArt. 95–96Der StaatsratDe StaatsrotDu Conseil d’Etat
Kapitel VIIArt. 97–112Die JustizD’JustizDe la justice
Kapitel VIIIArt. 113–120Bestimmungen über die StaatsverwaltungVerschidde Bestëmmungen iwwer d’StaatsverwaltungDes certaines dispositions relatives à l’administration de l’État
Kapitel IXArt. 121–127Die GemeindenD’GemengenDes communes
Kapitel XArt. 128–129Öffentlich-rechtliche Einrichtungen des Staates und BerufsorganeDem Staat seng Établissement-publicken an d’BeruffsorganerDes établissements publics de l’État et des organes professionnels
Kapitel XIArt. 130–131Die Änderung der VerfassungD’VerfassungsrevisounDe la révision de la Constitution
Kapitel XIIArt. 132ÜbergangsbestimmungenIwwergangsbestëmmungenDispositions transitoires
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Literatur

  • Pierre Majerus: L’État luxembougeois. Manuel de droit constitutionnel et de droit administratif. 6. Auflage, nachgeführt von Marcel Majerus. Imprimérie Centrale, Luxembourg 1990.

Einzelnachweise

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