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Magdalena von Wied-Runkel

Äbtissin im Stift Nottuln und im Stift Elten From Wikipedia, the free encyclopedia

Magdalena von Wied-Runkel († 23. Mai 1572) war Äbtissin im Stift Nottuln und Stift Elten.

Leben

Herkunft und Familie

Magdalena von Wied-Runkel wuchs als Tochter von Johann III. von Wied-Runkel (* 1475/85, † 1533) und seiner Gattin Gräfin Elisabeth von Nassau-Dillenburg (* 1488, † 1559) mit ihren neun Geschwistern in der uralten Adelsfamilie der Grafen von Wied auf. Unter ihren Geschwistern waren Margarethe von Wied-Runkel, Graf Johann IV. von Wied-Runkel († 1581) und Erzbischof Friedrich IV. von Wied von Köln. Sie war verschwägert unter anderem mit Graf Anton I. von Isenburg-Büdingen-Ronneburg-Kelsterbach, den Grafen Ludwig und Wolfgang von Stolberg-Königstein, Graf Friedrich Magnus I. von Solms-Laubach, Gräfin Katharina von Hanau-Münzenberg und dem Reichserbschenken Christoph III. Schenk von Limpurg-Gaildorf (1531–1574). Ihr Urgroßvater war Dietrich IV. (Runkel). Sie war evangelisch. Magdalena war eine Nichte des Kölner Erzbischofs Hermann V. von Wied, des Münsteraner Bischofs Friedrich III. von Wied sowie des Bischofs von Münster und Osnabrück Franz von Waldeck.

Werdegang und Wirken

Magdalena galt als evangelische Äbtissin im katholischen Münsterland. Das ehemalige Kloster war 1493 in einen freiweltlichen Damenstift umgewandelt worden. Im benachbarten Münster, der Residenzstadt des Fürstbischofs, war zwei Jahre zuvor die „Täuferzeit“, ein blutiges Kapitel der Kirchengeschichte, zu Ende gegangen. Die Veröffentlichung der 95 Thesen Martin Luthers lag zwanzig Jahre zurück.

Nachdem ihre Nichte Elisabeth von Holstein-Schaumburg auf ihr Amt verzichtet hatte, wurde Magdalena vom Nottulner Konvent am 7. Februar 1537 als neue Äbtissin postuliert. Noch am selben Tag bat der Konvent sie um Annahme der Wahl, Am 14. März des Jahres bestätigte sie die Wahlkapitulation ihrer Vorgängerin als auch für sie gültig. Sie bezeichnet darin Elisabeth als ihre „liebe nichte“. Die fürstbischöfliche Bestätigung erfolgte erst am 13. September 1542. Es sind keine Quellen vorhanden, die belegen, ob sie ihr Amt aus eigener Motivation ausgeführt hat. Ein Blick in ihre Familiengeschichte gibt Aufschluss über die Orientierung ihrer Familie im kirchlichen Bereich.

Magdalena wurde am 15. März 1544 zudem Äbtissin im Stift Elten, wo sie von da ab residierte. Hier machte sie am 15. Februar 1656 ein notarielles Testament, in dem sie bestimmte, in Elten bestattet zu werden und dass das von ihr gekaufte Haus „Den Apen“ in Emmerich der Abtei zu Elten verbleiben und von ihrem Vermögen 600 Reichstaler zur Reparatur des Nottulner Klosters verwendet werden sollten. In Nottuln wurde den Exekutoren am 26. Juni 1574 die Herausgabe des Nachlasses mit der Begründung verwehrt, die Äbtissin sei nicht berechtigt gewesen zu testieren. Über die Frage sollte am 3. Juli des Jahres nochmals in Nottuln verhandelt werden. Die Testaten schlossen am nächsten Tag mit dem Nottulner Konvent einen Vergleich, wonach der Konbent in zwei Terminen je 25 Rtl. zahlen sollte.

Es gibt kein Bild von Magdalena von Wied-Runkel und es ist nichts Persönliches über sie bekannt. Darum erscheint sie in dem literarischen „fiktiven Tagebuch“ als Fragende und Suchende.

Als Frau bekleidete sie ein geistliches Amt und übernahm eine verantwortungsvolle Aufgabe in einer Zeit, in der Männer das Geschehen in Kirche und Gesellschaft bestimmten.[1]

Einzelnachweise

Siehe auch

Literatur

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