Malbaum (Grenzzeichen)
Grenzbaum bzw. Gerichtslinde, der/die Gerichtsstätten markiert
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Als Malbaum,[1] Mahlbaum[2] oder Eichbaum[3] wurden Grenzbäume bzw. Gerichtslinden bezeichnet, die Gerichtsstätten markierten.

Beschreibung
Malbäume[4] waren vom Mittelalter[5] bis ins 19. Jahrhundert[6] natürliche Grenzmarken von Grundstücken, Ländern oder anderen Verwaltungsgebieten, die mit einer Markierung versehen bzw. durch einen Grenzstein ergänzt wurden.[7]
Die Bezeichnung lässt sich von mittelhochdeutsch mālboum bzw. mahel oder māl ableiten.[8]
Literatur
- Karl-Heinz Hentschel: Grenzzeichen, Untergänger und "Geheime Zeugen". Info Verlag, Karlsruhe 1988, Kapitel 2: Loch- oder Malbäume (Online [abgerufen am 21. Januar 2024]).
Siehe auch
Malbaum als Begriff der Jägersprache
Weblinks
- Herausgeber: Heidelberger Akademie der Wissenschaften: Malbaum. Abgerufen am 5. Juni 2022 (deutsch).
- Herausgeber: Heimat- und Verkehrsverein Höxter e.V.: Die Corveyer Grenzmarkierungen. Abgerufen am 30. Mai 2022 (deutsch).