Malbergische Glossen
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Der Begriff Malbergische Glossen bezieht sich auf eine Reihe frühaltniederländischer Anmerkungen oder Zusätze zu den lateinischen Rechtstexten „Pactus legis Salicae“ (6. Jahrhundert) und „Lex Salica“ (8. Jahrhundert), die Gesetze der Salischen Franken dokumentieren. Sie gehören mit zu den Zeugnissen der frühmittelalterlichen germanischen Rechtstexte (Leges Barbarorum), sind aufgrund ihres Überlieferungwertes jedoch ohnegleichen. Die Glossen gelten nicht nur als früheste Belege der ansonsten nur spärlich belegten altniederländischen Sprache, sondern zählen auch zu den frühesten schriftlichen Belegen einer westgermanischen Sprache überhaupt.[1][2][3][4][5][6][7][8][9][10]

Übersetzung: „Ich sage, ich befreie dich, Halbfreier.“
Etymologie
Der Name ist neuzeitlich und wurde von Einschüben entlehnt, die mit (in) malobergo = „im Gericht“ oder „in der Gerichtssprache“ beginnen.[11] Ein „Maloberg“ war ein bestimmter Hügel, auf dem Gerichtsversammlungen abgehalten wurden. Das Wort setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Der erste Teil Malo- bedeutet „Gericht“ und steht im Zusammenhang mit dem Altniederländischen mahalon „(feierlich) erklären“ und dem Urgermanischen *maþlą „Versammlung, Rede“, vgl. altniederländisch: mahal „(Ehe)vertrag, (Treue)bund“ oder altfriesisch urmēla „preisgeben, aufgeben“. Der zweite Teil -berg bezieht sich auf eine Anhöhe.[12][13][14]
Geschichte und Terminologie
Bei den Malbergischen Glossen handelt es sich nicht um herkömmliche Glossen im Sinne von Interpretationen einzelner Lemmata oder knappen Erläuterungen. Vielmehr sind sie Zusätze zum lateinischen Gesetzestext, zu dem sie in relativer Unabhängigkeit stehen. Die Konzeption der Glossen als Funktionsliteratur bestimmt sich daher durch ihren Zweck. Die Glossen beginnen mit „in malobergo“, enden meistens mit einem „hoc est“ und beziehen sich auf die Stellen der in den Satzungen enthaltenen Verfahrensgliederungen der Klage, der Verteidigung, des Reinigungseides, des Urteils und der Urteilsschelte. Diese germanischen Wörter, Redeteile und Sätze der Malbergischen Glossen als Bußweistümer, die der Spruchpraxis der Satzungen entstammen, greifen Begrifflichkeiten der Verhandlungssprache auf und sind als mündliche Zeugnisse zu verstehen. Sie stehen dabei den germanisch-lateinischen Mischwörtern in den Satzungen gegenüber.[15][16]
Nachdem der ursprüngliche ‚Pactus legis Salicae‘ zwischen 475 und 500 erstellt worden war, wurde er regelmäßig kopiert, um ihn zu erhalten. Der Rückgang der fränkischen Sprache im westlichen Frankenreich führte dazu, dass die Abschreiber des Textes zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr verstanden, was sie notierten. Einer der Abschreiber teilt dem Leser sogar mit, dass er „die griechischen Wörter“ weggelassen habe. Obwohl insgesamt etwa 70 Abschriften der ursprünglichen Gesetzestexte existieren, enthalten nur zehn Kopien bruchstückhaft die germanischen Ergänzungen. Innerhalb dieser zehn Abschriften gibt es Variationen in der Rechtschreibung. Davon betroffen sind vor allem Wörter, die bereits im Originaldokument von einem nicht germanischsprachigen Schreiber verfasst wurden oder anhand des lateinischen Klangsystems verändert wurden, was die Interpretation dieser Wörter oder ihrer ursprünglichen Formen erschwert. Zum Beispiel geben die zehn Glossenabschriften neun verschiedene Schreibweisen des Wortes *chrannichaltia „ein in einem Gehege gehaltenes Schwein“ wieder: chranalteo, rhannechala, chrane calcium, char calcio, diram ni, chranchalteo, rhanne chalteo, chramnechalti, chrinne chulti und chranne chalti.[17]
Korpus
Der Text enthält zwei kurze Sätze:
| Satz | Übersetzung | Anmerkungen |
|---|---|---|
| maltho, thi atomeo theo | Ich erkläre: Ich entlasse dich, Sklave. | Erste Person Singular von *malthon mit der Bedeutung „(feierlich) erklären“, vgl. gotisch maþljan „sprechen“. Das Wort *ātōmen („freilassen“) besteht aus zwei Teilen, einem verneinenden Partikel "a-" und "tomen", das die gleiche Etymologie wie Zaum, vgl. niederländisch toom, hat. Mit theo wurde eine Sklave oder Diener, vgl. gotisch þius „Diener“. |
| maltho, thi afrio lito | Ich erkläre: Ich befreie dich, Lasse. | Das Wort afrio wurde von *āfrijōn („befreien“) abgeleitet, währenddessen lito sich auf einen Lasse (vgl. mittelniederländisch laet) bezieht. |
Zusätzlich enthält der Text verschiedene einzelne Wörter, die zwischen dem lateinischen Haupttext eingestreut sind. Dazu gehören:
| Wort | Altniederländische Rekonstruktion | Übersetzung | Anmerkungen |
|---|---|---|---|
| chaltia | *galtia | „Schwein, eine Sau“ | Vergleiche das Altnordische göltr, das Althochdeutsche gelza, galza und das Altenglische gylte „kastriertes Schwein“ und das mittelniederländische gelte (niederländisch gelt) mit der Bedeutung „eine Sau, die noch nie geboren hat“. |
| uueippo | *weiano | „Raubvogel, Milan“. | Vergleiche das Althochdeutsche wījo („Milan, Falke“) und das mittelniederländische wiwe, wuwe (niederländisch wouw) mit der Bedeutung „Milan“. |
| focla | *fogal | „Vogel“ | |
| hismala, chismala | *smala | „Ein (freigeborenes) Mädchen“. | Wort nur im Mittelniederländischen (smale) erhalten, in anderen germanischen Sprachen nicht belegt. |
| hinnifliht | *gimnis fig(ga) | „Ein einjähriges Schwein“ | Aus dem Urgermanischen *gimrį̄ (Winter) + „Ferkel“. Das Wort *fig(ga) ist nur im Niederländischen (mittelniederländisch vig(ghe), niederländisch big) erhalten, in anderen germanischen Sprachen nicht belegt. |
| cannas wido, chanasuuido | *hano swītho | „Ein kräftiger, gesunder Hahn“ | Aus dem Urgermanischen *hanô (Hahn) und *swīth (kräftig, schnell), vgl. englisch swift (schnell), niederländisch gezwind (schnell) und deutsch geschwind. |
| texaca | *taksaka | „Diebstahl, Entführung“ | Das Wort besteht aus zwei Teilen, einem Verb *takan (nehmen, vgl. englisch to take) und *saka („Sache“, vgl. mittelniederländisch saek, saak) |
| horogauo | *hōrigo | „Horige“ |
Überlieferung
Die Malbergischen Glossen sind in folgenden Handschriften überliefert:
- Montpellier, Université de Montpellier, Bibliothèque interuniversitaire, Section médecine (Bibl. de la Faculté de Médecine), Ms. H 136
- München, Bayerische Staatsbibliothek, Clm 4115
- Paris, Bibliothèque nationale de France, Lat. 18237
- Paris, Bibliothèque nationale de France, Lat. 4403b
- Paris, Bibliothèque nationale de France, Lat. 4404
- Paris, Bibliothèque nationale de France, Lat. 4627
- Paris, Bibliothèque nationale de France, Lat. 9653
- Stiftsbibliothek St. Gallen, Cod. 731
- Wolfenbüttel, Herzog August Bibliothek (HAB), Cod. 9 Weiss.
Ausgaben
- K. A. Eckardt: Pactus legis Salicae. In: Monumenta Germaniae Historica. Leges nat. Germ. IV, I. 1962.
- K. A. Eckardt: Lex Salica. In: Monumenta Germaniae Historica. Leges nat. Germ. IV, II. 1969.
Literatur
- Ruth Schmidt-Wiegand: Malbergische Glossen. In: Reallexikon der Germanischen Altertumskunde (RGA). 2. Auflage. Band 19, Walter de Gruyter, Berlin / New York 2001, ISBN 3-11-017163-5, S. 184–186.
- Elmar Seebold: Der germanische Rechtsterminus texaca und die Entführung von Sklaven in der ›Lex Salica‹ (Untersuchungen zu den malbergischen Glossen II). In: Beiträge zur Geschichte der deutschen Sprache und Literatur (PBB) 130, 3 (2008), S. 438–458.
- Elmar Seebold: Frauenraub, Unzucht und Heirat mit Unfreien in der ›Lex Burgundionum‹ und der ›Lex Salica‹ (Untersuchungen zu den malbergischen Glossen III). In: PBB 132, 3 (2010), S. 366–377.
- Elmar Seebold: Der Schutz unmündiger Kinder in der ›Lex Salica‹ (Untersuchungen zu den malbergischen Glossen IV). In: PBB 133, 3–4 (2011), S. 413–420.
- Elmar Seebold: Titel I der ›Lex Salica‹ und seine Weiterungen (Untersuchungen zu den malbergischen Glossen VI). In: PBB 136, 1 (2014), S. 66–75.
- Claudia Wich-Reif: Malbergische Glossen und althochdeutsches Lex Salica-Fragment: Rechts-/Fach- und Allgemeinsprache. In: Sprachwissenschaft 39, 3 (2014), S. 283–296.