Marcus Aurelius Papirius Dionysius
römischer Jurist und Präfekt von Ägypten
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Marcus Aurelius Papirius Dionysius (geboren im 2. Jahrhundert; gestorben um 190) war ein spätklassischer römischer Jurist. Er war von ritterlicher Herkunft und übte in seiner Karriere mehrere juristische Ämter aus,[1] wobei er bis zum (möglicherweise nur designierten) Praefectus Aegypti aufstieg.
Marcus Aurelius Papirius Dionysius begann seine Laufbahn unter Mark Aurel, wo er neben mehreren Verwaltungsposten auch das Amt eines sacerdos confarreationum et diffarreationum ausgeübt hatte, der für die altertümliche Form der römischen Eheschließung zuständig war. Nachdem er als juristischer Ratgeber des Kaisers (centenario consiliario Augusti) in dessen Beratergremium (consilium principis) aufgenommen worden war, wurde er anschließend unter Kaiser Commodus zum Leiter der kaiserlichen Libellkanzlei (a libellis) bestellt. Das Amt übte er zusammen mit der Geschäftsleitung des Kaisergerichts (a cognitionibus) aus.[2] Darauf folgte sein Aufstieg zum Präfekten, namentlich des praefectus annonae von Rom, um im Jahr 188 letztlich noch zum praefectus Alexandreae et Aegypti aufzurücken.
Ob Dionysius sein Amt in Ägypten allerdings jemals antrat, ist unklar. Papyrologische Belege sprechen eher gegen seine Amtsausführung.[3] Die Kabalen des umtriebigen Marcus Aurelius Cleander um die Ausübung seiner Tätigkeit als dritter Prätorianerpräfekt sollen nämlich bewirkt haben, dass Dionysius seiner Pflichten als ägyptischer Präfekt direkt wieder entbunden worden ist, um erneut als Getreidepräfekt eingesetzt zu werden. Die damit verbundene Demütigung nutzte Dionysius zur Rache. Eine sich anbahnende Hungersnot in Rom nutzte er, um vorzutäuschen, dass Kornreserven nicht verfügbar seinen, tatsächlich enthielt er sie der Stadt lediglich vor. Anlässlich eines Pferderennens, das im Circus Maximus veranstaltet wurde, flammte daraufhin eine Revolte auf, bei der Dionysius seinen intriganten Zug fortspann und Marcus Aurelius Cleander dem Verdacht aussetzte, die Verantwortung für die Unruhen zu tragen. Commodus ließ daraufhin, um die aufgebrachte Volksmenge zu besänftigen, den vermeintlichen Urheber der Nahrungsmittelknappheit und auch gleich dessen Sohn umbringen.[4]
Noch im gleichen Jahr ereilte Dionysius das gleiche Schicksal. Er wurde vermutlich aufgrund der Ereignisse im Zusammenhang mit seinem Amt als Getreidepräfekt auf Geheiß des Kaisers hingerichtet.[5]
Papirius Dionys zählte sicherlich nicht zu den herausragenden Juristen Roms. Auch ist nicht bekannt, dass er schriftstellerisch-juristisch in ambitionierter Weise in Erscheinung getreten sei.
Literatur
- Rudolf Hanslik: Aurelius II.27. In: Der Kleine Pauly (KlP). Band 1, Stuttgart 1964, Sp. 769.
- Detlef Liebs: Hofjuristen der römischen Kaiser bis Justinian (= Bayerische Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-Historische Klasse; Sitzungsberichte). Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, München 2010, ISBN 978-3-7696-1654-5, Kapitel Papirius Dionys.
- Charles R. Whittaker: The Revolt of Papirius Dionysius A.D. In: Historia. Band 13, 1964, S. 348–369.