Matthias Weller
deutscher Rechtswissenschaftler
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Matthias Weller (* 3. März 1971 in Karlsruhe) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er ist Direktor des Instituts für deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht sowie Inhaber der Alfried-Krupp-von-Bohlen-und-Halbach-Professur für Bürgerliches Recht, Kunst- und Kulturgutschutzrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.[1] Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen insbesondere das internationale Zivilverfahrensrecht, das Internationale Privatrecht, die internationale Schiedsgerichtsbarkeit sowie grenzüberschreitende Wirtschaftsstreitigkeiten sowie das Kunst- und Kulturgutschutzrecht.

Leben
Weller studierte Jura an den Universitäten Heidelberg und Cambridge (St John’s College). Im Anschluss an sein erstes Staatsexamen verbrachte er das akademische Jahr 1998/1999 als Joseph Story Fellow für Internationales Privatrecht an der Harvard Law School. Nach dem Referendariat und dem zweiten Staatsexamen im Jahr 2001 arbeitete er als Associate einer führenden Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Die von Erik Jayme betreute Promotion erfolgte im Jahr 2004 durch die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, woraufhin Weller eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg bei Thomas Pfeiffer begann.[2] In den Jahren 2008 und 2009 war Weller wissenschaftlicher Mitarbeiter bei RA beim BGH Achim Krämer. 2011 habilitierte er sich mit der Schrift „Persönliche Leistungen“ und wurde auf einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht und Internationales Privatrecht an der EBS Law School Wiesbaden berufen. An der EBS Law School war Weller zwischenzeitlich Prodekan und Leiter des EBS Law School Research Center for Transnational Commercial Dispute Resolution (TCDR). Im April 2018 wurde Weller schließlich an die Juristische Fakultät der Universität Bonn auf die neu geschaffene Alfried-Krupp-von-Bohlen-und-Halbach-Professur für Bürgerliches Recht, Kunst- und Kulturgutschutzrecht berufen[3] und ist seitdem Direktor des Instituts für deutsches und internationales Zivilverfahrensrecht. 2024 wurde Weller zum Mitglied der Academia Europaea gewählt.
Wissenschaftliches Werk
Weller gehört zu den deutschen Rechtswissenschaftlern auf dem Gebiet des internationalen Zivilverfahrensrechts und des Internationalen Privatrechts. Seine wissenschaftlichen Arbeiten befassen sich insbesondere mit der internationalen Zuständigkeit von Gerichten, der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen, internationalen Gerichtsstandsvereinbarungen, grenzüberschreitenden Massenverfahren sowie der Schiedsgerichtsbarkeit. Bereits seine Dissertation widmete sich der ordre-public-Kontrolle internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen. Die Habilitationsschrift untersuchte grundlegende Strukturen des Schuldrechts in rechtsvergleichender Perspektive.
Im internationalen Wissenschaftsdiskurs trat Weller mehrfach als Berichterstatter Deutschlands bei Kongressen der International Academy of Comparative Law auf. Dort behandelte er unter anderem die zivilrechtlichen Folgen von Korruption in internationalen Handelsverträgen sowie fakultative Gerichtsstandsvereinbarungen im internationalen Rechtsverkehr.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Forschung liegt auf der internationalen Streitbeilegung. Weller befasst sich mit dem Verhältnis zwischen staatlicher Gerichtsbarkeit und Schiedsgerichtsbarkeit, mit transnationalen Handelsschiedsverfahren sowie mit Fragen des internationalen Wirtschaftsrechts. Er ist als Schiedsrichter und Gutachter in grenzüberschreitenden Verfahren tätig und gehört dem Court of Arbitration for Art (CAfA) des Netherlands Arbitration Institute an. Zudem wirkt er als deutscher Landesberichterstatter im Komitee „Conflict-of-Laws Issues in International Arbitration“ der International Law Association mit.
Internationale Aufmerksamkeit fanden seine Arbeiten zur Fortentwicklung des grenzüberschreitenden Verfahrensrechts. Im Jahr 2019 hielt er an der Haager Akademie für Internationales Recht einen Kurs über das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens als Grundlage regionaler Systeme des Internationalen Privatrechts. 2023[4] und 2024[5] folgten Kurse über aktuelle Entwicklungen der internationalen Streitbeilegung vor staatlichen Gerichten sowie über das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen von 2019.
Weller war Mit-Organisator einer internationalen Konferenz zur Umsetzung des Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile von 2019, die gemeinsam mit dem Ständigen Büro der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht veranstaltet wurde.[6] Darüber hinaus beteiligt er sich an internationalen Forschungsnetzwerken zum transnationalen Handelsrecht und zur internationalen Prozessrechtsvergleichung. Außerdem forscht Weller zu Fragen der internationalen Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltstandards vor staatlichen Gerichten sowie zu den Auswirkungen globaler Wirtschaftsverflechtungen auf das internationale Verfahrensrecht.
Ein weiterer Forschungsschwerpunkt Wellers ist die Restitution von nationalsozialistisch verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut.[7] Seit 2019 leitete er an der Universität Bonn das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderte Forschungsprojekt „Restatement of Restitution Rules for Nazi-Confiscated Art“ (RRR). Ziel des Projekts war eine rechtsvergleichende Analyse der Restitutionspraxis in Deutschland, Österreich, Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich sowie die systematische Aufarbeitung der dort entwickelten materiellen und verfahrensrechtlichen Grundsätze. Das Ergebnis wurde als Open-Access-Publikation veröffentlicht.[8]
Das von Weller geleitete Forschungsprojekt gilt als die bislang umfassendste rechtsvergleichende Untersuchung der internationalen Restitutionspraxis zu NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Es verfolgt das Ziel, die Anwendung der Washingtoner Prinzipien von 1998 durch die Identifikation und Systematisierung gemeinsamer Restitutionsstandards weiterzuentwickeln.
Im Auftrag der BKM leitete Weller darüber hinaus die „Internationale wissenschaftliche Studie zur Stärkung der Beratenden Kommission“, an der Experten aus mehreren Staaten mitwirkten.[9] Die Studie analysierte Defizite des bisherigen deutschen Restitutionsverfahrens und entwickelte Vorschläge für dessen Reform. Zentrale Empfehlung war die Ablösung der bisherigen Beratenden Kommission durch eine unabhängige Schiedsgerichtsbarkeit mit verbindlichen Entscheidungen und einseitiger Anrufbarkeit durch Anspruchsteller.[10]
Die Bundesregierung, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände griffen diese Empfehlung im Zuge der Reform des Restitutionssystems auf. Zum 1. Dezember 2025 nahm die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ihre Tätigkeit auf und ersetzte die seit 2003 bestehende Beratende Kommission. Das neue Verfahren ermöglicht erstmals eine einseitige Anrufung durch Anspruchsteller und führt zu verbindlichen Entscheidungen anstelle bloßer Empfehlungen. Die Reform wird in der Fachliteratur als grundlegender Wandel der deutschen Restitutionspraxis bewertet.[11]
Schriften (Auswahl)
- Regulierungsagenturen der Europäischen Union. Rechtliche und integrationspolitische Gesichtspunkte. Speyer 2002, OCLC 51693294.
- Ordre-public-Kontrolle internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen im autonomen Zuständigkeitsrecht. Tübingen 2005, ISBN 3-16-148652-8.
- Persönliche Leistungen. Tübingen 2012, ISBN 3-16-151989-2.
- Rethinking EU Cultural Property Law: Towards Private Enforcement. Baden-Baden 2018, ISBN 3-8487-4757-X.