Meyer Levy

deutscher Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt From Wikipedia, the free encyclopedia

Meyer Levy (* 17. Januar 1833 in Wollstein; † 18. Oktober 1896 in Berlin) war ein deutscher Rechtswissenschaftler, Rechtsanwalt und Notar.

Meyer Levy

Leben

Ausbildung

Meyer Levy stammte aus einem jüdischen Elternhaus. Nachdem die Familie nach Berlin gezogen war, absolvierte Meyer Levin das Gymnasium Zum Grauen Kloster.[1] Danach studierte er Rechtswissenschaften und wurde nach Abschluss zunächst als Assessor in den preußischen Justizdienst übernommen und später zum Rechtsanwalt in Fraustadt ernannt. In dieser Position verfasste er seine ersten rechtswissenschaftlichen Schriften, hielt aber auch juristische Vorträge. Zu seinen frühen Werken gehörte das 1867 erschienene Der Staat und die Juden im Norddeutschen Bunde. Ein Mahnruf an das Norddeutsche Parlament[2] und Die Zweite Instanz in Bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, das 1871 veröffentlicht wurde.[3]

Beruflicher Werdegang

Im Jahr 1872 kehrte Levy als Rechtsanwalt und Notar am Stadtgericht nach Berlin zurück. Als solcher arbeitete er schon kurze Zeit später beim Landgericht und zuletzt am Kammergericht. Hier gehörte er zu den am meisten beschäftigten und einflussreichsten Anwälten. Zusammen mit seinem Anwaltskollegen Gustav von Wilmowski schrieb und kommentierte er neben seiner praktischen Gerichtstätigkeit zahlreiche juristische Werke, so unter anderem die Civilprozessordnung und Gerichtsverfassungsgesetz für das Deutsche Reich, das 1877 und 1878 erstmals in zwei Bänden erschien und bereits 1892 in sechster Auflage gedruckt wurde. Im Jahr 1880 veröffentlichten beide Zur praktischen Anwendung der Deutschen Zivilprozessordnung und 1884 die Handausgabe der Civilprozessordnung. Auf dem Deutschen Juristentag hielt Levy ein vielbeachtetes Referat über Das bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich (Bürgerliches Gesetzbuch), das 1895 in zweiter Auflage erschien.[3] – Kurz vor seinem gewaltsamen Tod hatte er die Herausgabe eines Kommentarbuches zum BGB begonnen.[1]

Mitgliedschaften und Ehrungen

Levy war Vorsitzender des Berliner Anwaltvereins, Mitglied der Anwaltskammer seines Kammergerichtsbezirkes und gehörte der ständigen Deputation des Deutschen Juristentages an. Für seine Verdienste erhielt er 1895 den Titel eines königlich-preußischen Justizrates.[1]

Gewaltsamer Tod

Meyer Levy wurde am Morgen des 18. Oktober 1896 in Berlin das Opfer eines heimtücksichen Raubüberfalls. Zwei Jugendliche (Bruno Werner, Buchhalter, und Willi Große) hatten herausbekommen, dass Levy in der Mohrenstraße 53 Ecke Markgrafenstraße (seit Juli 2025 Anton-Wilhelm-Amo-Straße) in Berlin-Mitte wohnte[4] und seinen Banktresorschlüssel immer bei sich trug. Sie wollten durch einen nächtlichen Überfall des Ehepaares Levy den Schlüssel mit Gewalt an sich bringen, wozu sie sich mit scharfen Messern bewaffnet hatten und in die Erdgeschosswohnung eindringen wollten. Nach dem Tod der Eheleute Levy wollten sie den Tresor plündern und verschwinden. Sie stachen mehrfach auf die Schlafenden ein, doch die Ehefrau konnte verletzt entkommen. Der schwerstverletzte Meyer Levy starb trotz schneller intensiver ärztlicher Hilfe an seinen inneren Verletzungen noch vor Ort.[1]

Die beiden Täter wurden bald darauf gefasst und wegen ihrer noch nicht erreichten Volljährigkeit von der neunten Strafkammer des Berliner Landgerichts I „wegen teils vollendeten, teils versuchten Mordes zur Höchststrafe von je 15 Jahren Gefängnis verurteilt“. Ihnen wurde auch eine „außerordentliche sittliche Verkommenheit“ bescheinigt.[1] Die Beisetzung Levys erfolgte auf dem Jüdischen Friedhof Weißensee. Zur Trauerfeier waren mehr als 200 Gäste, auch höhere Politiker, aus allen Teilen Berlins erschienen; Levy war stadtbekannt und beliebt. Wesentlich später erfolgte eine Umbettung in die Ehrenreihe.[1]

Veröffentlichungen (Auswahl)

Autor

  • Der Staat und die Juden im Norddeutschen Bunde. Ein Mahnruf an das Norddeutsche Parlament. Lissa 1867.[2]
  • Die zweite Instanz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Zur Vertheidigung des im preussischen Justiz-Ministerium bearbeiteten Entwurfs einer deutschen Civilprocess-Ordnung. Berlin 1871.[3]
  • Ausführungs- und Übergangsgesetze zur Reichs-Civilprozeßordnung. Berlin 1880.[3]
  • Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Deutsche Reich. Berlin 1895.[3]

Herausgeber und Bearbeiter

  • Civilprozeßordnung und Gerichtsverfassungsgesetz für das deutsche Reich nebst den Einführungsgesetzen. Mit Kommentar in Anmerkungen. mit Gustav von Wilmowski, 2 Bände, Berlin 1878.[3]
  • Handausgabe der Civilprozessordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes für das Deutsche Reich auf der Grundlage ihres Kommentars. mit Gustav von Wilmowski, Berlin 1884.[3]

Literatur

Einzelnachweise

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