Militärstrafgesetz (DDR)

Militärstrafgesetz der DDR vom 24. Januar 1962 From Wikipedia, the free encyclopedia

Das Militärstrafgesetz der DDR vom 24. Januar 1962[2] löste die militärstrafrechtlichen Regelungen des Strafrechtsergänzungsgesetzes ab. Es trat gleichzeitig mit der Einführung der Wehrpflicht[3] in Kraft und verschärfte die Strafen zum Beispiel für Fahnenflucht deutlich.

Schnelle Fakten Basisdaten ...
Basisdaten
Titel:Zweites Gesetz zur Ergänzung des Strafgesetzbuches
Kurztitel: Militärstrafgesetz
Abkürzung: MStG
Art: Gesetz der Republik
Geltungsbereich: Deutsche Demokratische Republik
Erlassen aufgrund von: Art. 112 Satz 1 6. Gruppe 2. Var VerfDDR (1949/55)[1]
Rechtsmaterie: Strafrecht
Erlassen am: 24. Januar 1962 (GBl. I S. 25)
Inkrafttreten am: 25. Januar 1962
Außerkrafttreten: 1. Juli 1968
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
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Zum 1. Juli 1968 wurde es durch das 9. Kapitel des neuen Strafgesetzbuchs ersetzt.

Gemäß § 1 Abs. 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes begründet eine Verurteilung durch ein DDR-Gericht wegen Fahnenflucht in der Regel keinen Anspruch auf strafrechtliche Rehabilitierung.[4] Diese Urteile missachteten in der Regel nicht die in der Völkergemeinschaft anerkannten Menschenrechte in schwerwiegender Weise.[5]

Literatur

Einzelnachweise

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